Landrat Pusch führt hierzu wie folgt aus:

„Aktueller Stand der Umsetzung von Maßnahmen nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 1

 

Im TOP 6 der heutigen Sitzung ging es u.a. um die Beschlussfassung zur Umsetzung von Maßnahmen nach dem 2. Kapitel des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes.

 

Gleichzeitig möchte ich Sie heute über den Umsetzungsstand zum 1. Kapitel informieren. Am 03.03.2016 hat der Kreistag sein Einverständnis zu den von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen und zur Verwendung dieser bewilligten Fördermittel erklärt.

 

Sie stehen den nordrhein-westfälischen Gemeinden und Kreisen pauschal zur Verfügung. Die Investitionsmaßnahmen werden mit bis zu 90 Prozent gefördert. Die Finanzhilfen können für Investitionsvorhaben eingesetzt werden, die bis zum 31.12.2020 vollständig abgenommen wurden und spätestens im Jahr 2021 vollständig abgerechnet werden.

 

Der Kreis Heinsberg erhält nach dem 1. Kapitel Mittel in Höhe von rd. 5,29 Mio. €. Der Eigenanteil der förderfähigen Kosten beläuft sich auf rd. 529 T€.

 

Von den in 2016 festgelegten Maßnahmen konnte bislang die Lärmsanierungsmaßnahme an der Kreisstraße K4 OD Selsten abgeschlossen werden. Insgesamt neun Maßnahmen (vier im Bereich der „Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur“, vier im Bereich der „Hochbaumaßnahmen“ sowie eine weitere im Bereich der „Lärmsanierung an Kreisstraßen“) sind derzeit in der Bauausführung.

 

Neben den Kita-Ausbauten in Haaren, Orsbeck und Wassenberg sowie dem Neubau der Kita in Übach-Palenberg ist hier sicherlich auch der Neubau der Kreisleitstelle in Erkelenz besonders hervorzuheben, dessen Förderung alleine mit 1,67 Mio. € zu Buche schlägt.

 

Insgesamt wurden für die bislang durchgeführten Maßnahmen Fördermittel von ca. 2,67 Mio. € über die Bezirksregierung abgerufen, so dass bereits ca. 50 % der Fördermittel nach dem 1. Kapitel eingesetzt wurden.

 

Neben der bisher bereits vereinnahmten Fördersumme bleibt festzuhalten, dass durch die noch laufenden neun Baumaßnahmen zusätzliche 2,18 Mio. € Fördermittel zu einem späteren Zeitpunkt abgerufen werden, so dass derzeit für weitere noch nicht in der Bauausführung befindliche Maßnahmen ca. 440 T€ zur Verfügung stehen.

 

Die sich aufgrund der in 2016 von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmenliste ergebende Fördersumme für die aktuell noch nicht begonnenen Maßnahmen beläuft sich nach derzeitigem Stand auf ca. 425 T€, so dass mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass die für den Kreis Heinsberg vorgesehenen Fördermittel nach dem 1. Kapitel fristgerecht abgerufen und verwendet werden.

 

Die derzeit vorhandene „freie Spitze“ von rund 15 T€ soll bis auf weiteres für mögliche Kostenschwankungen der Maßnahmen zur Verfügung stehen.

 

Eine detaillierte Maßnahmenübersicht zum Stand der Umsetzung wird der Niederschrift zur heutigen Sitzung als Anlage beigefügt.“