Sitzung: 05.06.2018 Kreisausschuss
Landrat
Pusch führt hierzu wie folgt aus:
„Aktueller Stand der Umsetzung von Maßnahmen
nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 1
Im TOP 6 der
heutigen Sitzung ging es u.a. um die Beschlussfassung zur Umsetzung von
Maßnahmen nach dem 2. Kapitel des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes.
Gleichzeitig
möchte ich Sie heute über den Umsetzungsstand zum 1. Kapitel informieren. Am
03.03.2016 hat der Kreistag sein Einverständnis zu den von der Verwaltung
vorgeschlagenen Maßnahmen und zur Verwendung dieser bewilligten Fördermittel
erklärt.
Sie stehen den
nordrhein-westfälischen Gemeinden und Kreisen pauschal zur Verfügung. Die
Investitionsmaßnahmen werden mit bis zu 90 Prozent gefördert. Die Finanzhilfen
können für Investitionsvorhaben eingesetzt werden, die bis zum 31.12.2020
vollständig abgenommen wurden und spätestens im Jahr 2021 vollständig
abgerechnet werden.
Der Kreis
Heinsberg erhält nach dem 1. Kapitel Mittel in Höhe von rd. 5,29 Mio. €. Der
Eigenanteil der förderfähigen Kosten beläuft sich auf rd. 529 T€.
Von den in 2016
festgelegten Maßnahmen konnte bislang die Lärmsanierungsmaßnahme an der
Kreisstraße K4 OD Selsten abgeschlossen werden. Insgesamt neun Maßnahmen (vier
im Bereich der „Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur“, vier im
Bereich der „Hochbaumaßnahmen“ sowie eine weitere im Bereich der „Lärmsanierung
an Kreisstraßen“) sind derzeit in der Bauausführung.
Neben den
Kita-Ausbauten in Haaren, Orsbeck und Wassenberg sowie dem Neubau der Kita in
Übach-Palenberg ist hier sicherlich auch der Neubau der Kreisleitstelle in
Erkelenz besonders hervorzuheben, dessen Förderung alleine mit 1,67 Mio. € zu
Buche schlägt.
Insgesamt wurden
für die bislang durchgeführten Maßnahmen Fördermittel von ca. 2,67 Mio. € über
die Bezirksregierung abgerufen, so dass bereits ca. 50 % der Fördermittel nach
dem 1. Kapitel eingesetzt wurden.
Neben der bisher
bereits vereinnahmten Fördersumme bleibt festzuhalten, dass durch die noch
laufenden neun Baumaßnahmen zusätzliche 2,18 Mio. € Fördermittel zu einem
späteren Zeitpunkt abgerufen werden, so dass derzeit für weitere noch nicht in
der Bauausführung befindliche Maßnahmen ca. 440 T€ zur Verfügung stehen.
Die sich aufgrund
der in 2016 von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmenliste ergebende
Fördersumme für die aktuell noch nicht begonnenen Maßnahmen beläuft sich nach
derzeitigem Stand auf ca. 425 T€, so dass mit hoher Wahrscheinlichkeit davon
ausgegangen werden kann, dass die für den Kreis Heinsberg vorgesehenen
Fördermittel nach dem 1. Kapitel fristgerecht abgerufen und verwendet werden.
Die derzeit
vorhandene „freie Spitze“ von rund 15 T€ soll bis auf weiteres für mögliche
Kostenschwankungen der Maßnahmen zur Verfügung stehen.
Eine detaillierte
Maßnahmenübersicht zum Stand der Umsetzung wird der Niederschrift zur heutigen
Sitzung als Anlage beigefügt.“