Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 47, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Dem Trägerverbund der Freien Wohlfahrtspflege im Kreis Heinsberg wird zur Durchführung der nicht refinanzierten komplementären sozialen Dienste wie bisher bis zur Erstellung eines tragfähigen Finanzierungskonzeptes für das Jahr 2018 ein Zuschuss in Höhe von 65.440,00 € gewährt.
 


In der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 06.06.2017 hat die Verwaltung Überlegungen für die beabsichtigte Neuausrichtung der „Komplementären Dienste“ erläutert. Über den Stand der Gespräche mit dem Trägerverbund der freien Wohlfahrtspflege im Kreis Heinsberg wurde sodann in der Sitzung des Ausschusses am 29.11.2017 berichtet.

 

In mehreren Treffen einer Arbeitsgruppe (bestehend aus den Mitgliedern des Trägerverbundes der freien Wohlfahrtspflege im Kreis Heinsberg und Vertretern des Kreises) wurden auch die beschriebenen und bisher durchgeführten Aktivitäten des Trägerverbundes im Rahmen der „Komplementären Dienste“ eingehend betrachtet.

Im letzten gemeinsamen Gespräch am 18.04.2018 wurde deutlich, dass – anders als in den dem ursprünglichen Finanzierungsmodell zugrundeliegenden Gegebenheiten – nun bereits der Großteil der in der maßgeblichen Vorschrift des § 16 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW) genannten Angebotsformen über Leistungen aus dem Sozialgesetzbuch, Bücher XI und XII, gegenfinanziert ist.

 

Ebenfalls erbracht werden punktuell (d.h. nicht flächendeckend) nicht gegenfinanzierte, ergänzende Leistungen.

Dieses Ergebnis deckt sich mit den Erkenntnissen, die im Rahmen der laufenden Überlegungen - auch unter Beteiligung der kreisangehörigen Kommunen -  zu einer Novellierung der Altenhilfe im Kreis Heinsberg gewonnen wurden. Es zeigt sich nämlich, dass auch die kreisangehörigen Kommunen maßgebliche Akteure für solche nicht gegenfinanzierten ergänzenden Leistungen sind.

Gegenstand der nächsten Besprechungen sind nun die Beschreibung, die Benennung möglicher Akteure sowie die Überlegungen zur Finanzierung von Angebotsformen bzw. Infrastruktur, die für den individuellen Nachfrager zur Sicherstellung des Vorranges seiner häuslichen Versorgung erforderlich sind.

Bereits in der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 06.06.2017 hat die Verwaltung darauf hingewiesen, das „Gegenstand der Überlegungen (…) aber auch die Aktualisierung der Finanzierung der in diese Altenhilfebedarfs- und Pflegeplanung eingebetteten Angebote der komplementären Dienste sein (muss), die zukünftig transparent, qualitäts-, leistungs- und / oder personenbezogen sein soll. Das derzeitige Modell der pauschalen Förderung ist insoweit nicht zielführend“.

Konkretisierende Überlegungen zu einem dementsprechenden, tragenden Finanzierungsmodell konnten zwischen dem Trägerverbund der freien Wohlfahrtspflege im Kreis Heinsberg und der Verwaltung noch nicht angestellt werden.

Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, auch für das Jahr 2018 einen Zuschuss wie in den Vorjahren zu gewähren, der zur Finanzierung der nicht durch Leistungen auf der Grundlage des SGB XI oder SGB XII gegenfinanzierten Angebote dienen soll.

Bei der Förderung der „Komplementären Dienste“ handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Kreises Heinsberg. Der Kreissparkasse Heinsberg wurde jeweils vorgeschlagen, den genannten jährlichen Zuschuss durch eine Spende in gleicher Höhe zu kompensieren.