Sitzung: 12.06.2018 Kreistag
Landrat
Pusch erläutert wie folgt:
„Breitbandkonzept für die kreiseigenen
Schulen
Die
Teilnahme am Förderprogramm „Gute Schule 2020“ ist zum einen vom heute unter
TOP 6 getroffenen Beschluss zur Mittelverwendung abhängig, zum anderen ist
gemäß § 1 Absatz 2 des Schuldiensthilfegesetzes NRW ein Breitbandkonzept für
die Schulinfrastruktur vorzulegen, auch wenn keine Fördermittel für die IT-Infrastruktur,
sondern ausschließlich für Baumaßnahmen verwendet werden.
Ein
Breitbandkonzept für die kreiseigenen Schulen wird der Niederschrift zur
heutigen Sitzung beigefügt.“