Landrat Pusch erläutert wie folgt:

 

„Breitbandkonzept für die kreiseigenen Schulen

 

Die Teilnahme am Förderprogramm „Gute Schule 2020“ ist zum einen vom heute unter TOP 6 getroffenen Beschluss zur Mittelverwendung abhängig, zum anderen ist gemäß § 1 Absatz 2 des Schuldiensthilfegesetzes NRW ein Breitbandkonzept für die Schulinfrastruktur vorzulegen, auch wenn keine Fördermittel für die IT-Infrastruktur, sondern ausschließlich für Baumaßnahmen verwendet werden.

 

Ein Breitbandkonzept für die kreiseigenen Schulen wird der Niederschrift zur heutigen Sitzung beigefügt.“