Es wird auf den der Einladung zur Sitzung des Kreistages am 12.06.2018 beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29.05.2018 verwiesen.
Landrat Pusch führt in der Sitzung des Kreistages wie folgt aus:
„In seiner Sitzung am
03.05.2018 hat der Kreistag die sukzessive Umsetzung der im Klimaschutzkonzept
vorgesehen Maßnahmen beschlossen. Insoweit sind separate Antragsstellungen zum
Maßnahmenkatalog des Klimaschutzkonzeptes entbehrlich. Die Umstellung der
Stromversorgung der kreiseigenen Liegenschaften auf Ökostrom ist ein
inhaltlicher Bestandteil des Klimaschutzkonzeptes (S. 89 – 90).
Obwohl das Klimaschutzkonzept
erst eine Umsetzung im Zeitraum 2020 bis 2025 vorsieht, ist aufgrund der
anzupassenden Vertragsgestaltung eine Umstellung bereits zum 01.01.2019
vorgesehen. Die Mehrkosten für Ökostrom-Tarif sind angemessen.“