Es wird auf den der Einladung zur Sitzung des Kreistages am 12.06.2018 beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29.05.2018 verwiesen.

 

Landrat Pusch führt in der Sitzung des Kreistages wie folgt aus:

 

„In seiner Sitzung am 03.05.2018 hat der Kreistag die sukzessive Umsetzung der im Klimaschutzkonzept vorgesehen Maßnahmen beschlossen. Insoweit sind separate Antragsstellungen zum Maßnahmenkatalog des Klimaschutzkonzeptes entbehrlich. Die Umstellung der Stromversorgung der kreiseigenen Liegenschaften auf Ökostrom ist ein inhaltlicher Bestandteil des Klimaschutzkonzeptes (S. 89 – 90).

 

Obwohl das Klimaschutzkonzept erst eine Umsetzung im Zeitraum 2020 bis 2025 vorsieht, ist aufgrund der anzupassenden Vertragsgestaltung eine Umstellung bereits zum 01.01.2019 vorgesehen. Die Mehrkosten für Ökostrom-Tarif sind angemessen.“