Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss für Umwelt und Verkehr nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Sied-lungsabfallbilanz im Kreis Heinsberg für das Jahr 2017 zur Kenntnis.
 


Der Kreis Heinsberg ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger gemäß § 5c LAbfG NRW verpflichtet, für das jeweils abgelaufene Jahr eine Bilanz über Art, Menge und Verbleib der entsorgten Abfälle einschließlich deren Verwertung zu erstellen und diese Abfallbilanz auch der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dies erfolgt in Kürze auf der Homepage des Kreises Heinsberg. Ein kurzer Auszug dieser Bilanz soll dem Ausschuss nachfolgend dargestellt werden. Die dazugehörigen Tabellen 1 bis 8 wurden der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr als Anlage beigefügt.

 

Das Gesamtaufkommen an Haus- und Sperrmüll stieg im Jahre 2017 im Vergleich zum Vorjahr leicht an (vgl. Tabellen 1 und 2); dies gilt wegen der annähernd gleich gebliebenen Einwohnerzahl des Kreises Heinsberg auch für das entsprechende Aufkommen pro Kopf.

 

Bei der Erfassung der verschiedenen Wertstoffe erreicht der Kreis Heinsberg regelmäßig sehr hohe und vor allem zumeist auch steigende Mengen. Dies gilt insbesondere für die Bereiche Altholz sowie Grün- und Bioabfälle und ist nicht zuletzt zurückzuführen auf verschiedene Initiativen bei den einzelnen Städten und Gemeinden des Kreises Heinsberg. Die entsprechenden Mengen sind in den Tabellen 3 (Altholz), 4 (Grün- und Bioabfall), 5 (Altglas) und 6 (Altpapier) dargestellt. Dies gilt im Übrigen auch für die nicht tabellarisch aufgeführten Bereiche Elektroschrott und Altmetalle.

 

In Tabelle 7 ist das Aufkommen an Leichtverpackungsmengen (LVP) dargestellt. Hier ist ersichtlich, dass die im gesamten Kreisgebiet gesammelten Mengen seit mehreren Jahren relativ gleichbleibend sind. Um das Aufkommen der tatsächlich verwerteten Mengen ermitteln zu können, sind hiervon die sogenannten „Sortierreste“, die sich aus Fehlwürfen (Hausmüllanteilen) sowie nicht absortierten Verpackungsanteilen (z. B. Kleinteile oder verunreinigte Verpackungen) ergeben, abzuziehen. Leider ist gerade bei diesen „Sortierresten“ in den vergangenen Jahren eine Steigerung zu erkennen.

 

Unter Berücksichtigung weiterer, hier nicht detailliert dargestellter Abfälle zur Verwertung (z. B. Bauschutt und Baustellenabfälle) sowie Abfälle zur Beseitigung (z. B. hausmüllähnliche Gewerbeabfälle) ergibt sich ein Gesamtaufkommen aller Abfallfraktionen für das Jahr 2017 von 158.748 t und somit eine leichte Steigerung gegenüber dem Vorjahr, die insbesondere den Abfällen zur Verwertung zugerechnet werden kann. Der Anteil der von dieser Gesamtmenge in die thermische Behandlung gelieferten Abfälle ist im Vergleich zum Vorjahr nur geringfügig gestiegen und beträgt weiterhin ca. 27% (vgl. hierzu Tabelle 8).

Auf Wunsch von Ausschussmitglied Krekels erläutert Sachgebietsleiter Weuthen in der Sitzung zusätzlich die in der Anlage zur Niederschrift beigefügten Diagramme, die das Mengenaufkommen an Hausmüll, Sperrmüll, Holz, Grün- und Bioabfall, Glas, Papier, Pappe, Kartonagen sowie das Mengenaufkommen bei den Leichtverpackungssammlungen und den Anlieferungen von “Sperrmüll auf Karte“ in den Jahren 2006 bis 2017 im Kreis Heinsberg darstellen.