Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Verkehr nimmt den von der Verwaltung erarbeiteten Text-entwurf der Stellungnahme des Kreises Heinsberg zum Änderungsverfahren des Landesentwicklungsplanes (LEP) NRW zustimmend zur Kenntnis.


Die Landesregierung hat am 17.04.2018 Änderungen des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen gebilligt und ein Beteiligungsverfahren beschlossen. In diesem Verfahren wurde der Kreis Heinsberg mit Schreiben vom 26.04.2018 durch das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen angeschrieben und um Abgabe einer Stellungnahme bis zum 15.07.2018 gebeten. Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH wurde ebenfalls über das Verfahren informiert.

 

Das Beteiligungsverfahren wurde hausintern gestartet. Beteiligt wurden sowohl das Ordnungsamt (A 32) als auch das Straßenverkehrsamt (A 36), das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (A 39), das Amt für Soziales (A 50), das Gesundheitsamt (A 53), das Amt für Umwelt und Verkehrsplanung (A 61) und das Amt für Bauen und Wohnen (A 63) sowie die Stabsstelle Demografischer Wandel und Sozialplanung. Die Verwaltung hat eine Gesamtstellungnahme erarbeitet, die im Ausschuss zur Beratung vorgelegt wird. Den Entwurf der Stellungnahme hat die Verwaltung noch vor der Sitzung den Mitgliedern des Ausschusses für Umwelt und Verkehr elektronisch und/oder auf dem Postweg übermittelt.

Die Ausschussmitglieder Dahlmanns und Dr. Wagner erklären sich mit dem Entwurf der Stellungnahme der Verwaltung zum Änderungsverfahren für den Landesentwicklungsplan NRW einverstanden. Gegen den Entwurf der Stellungnahme spricht sich Ausschussmitglied Horst aus. Ausschussmitglied Krekels schlägt vor, die Verwaltungsstellungnahme zu ergänzen. Es soll zusätzlich zum Ausdruck gebracht werden, dass die Verunreinigung des Grundwassers durch Nitrateinträge eingedämmt werden soll. Amtsleiter Kapell und Ausschussmitglied Schmitz entgegnen, dass eine derartige Forderung nicht in einem Landesentwicklungsplan geregelt wird.