Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 10, Enthaltungen: 0

Es wird auf den der Einladung des Kreisausschusses am 18.09.2018 als Anlage beigefügten Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 11.07.2018 verwiesen.

 

Fraktionsvorsitzende Sprenger (Bündnis 90/Die Grünen) führt in der Sitzung des Kreisausschusses aus, dass das Thema Personalausschuss ein altbekanntes sei. Bei Personalfragen seien immer wieder Schwierigkeiten festzustellen, deshalb sei ein eigenes Gremium sinnvoll, um Probleme und Fragen anzusprechen und gemeinsam zu lösen.

 

Landrat Pusch erwidert, dass es stets die Möglichkeit gebe Rückfragen bei Personalvorlagen zu stellen. Bisher habe von diesem Recht jedoch niemand Gebrauch gemacht. Zudem verweist er auf seine Personalhoheit und Organisationskompetenz gemäß § 49 Abs. 1 KrO. Es gebe selbstverständlich bei jeder Personalentscheidung widerstreitende Interessen, die abzuwägen seien, hierfür sei ein zusätzliches Gremium, dass viel zusätzliche Arbeitszeit in Anspruch nehme, jedoch nicht erforderlich.

 

Fraktionsvorsitzender Reyans (CDU) stimmt den Ausführungen von Landrat Pusch zu. Personalvorlagen seien stets Bestandteil der nichtöffentlichen Sitzung, wo jedem Kreistagsmitglied die Gelegenheit gegeben werde, nachzufragen. Zudem informiere der Landrat die Fraktionen frühzeitig über beabsichtigte Personalmaßnahmen.

 

Fraktionsvorsitzender Schreinemacher (FW) spricht sich wie Frau Sprenger für die Notwendigkeit der Einführung eines neuen Gremiums aus, das sich mit Personal und Personalentwicklung beschäftigt. Es gebe viele positive kommunale Beispiele.

 

Fraktionsvorsitzender und beratendes Mitglied Spenrath (AfD) schließt sich den Ausführungen von Landrat Pusch an. Maßgeblich für die Einrichtung eines Personalausschusses sei die Frage, ob ein solches Gremium die Personalentscheidungen qualitativ verbessere. Dies sei zu verneinen.

 

Auch Fraktionsvorsitzender Lenzen (FDP) stimmt den Ausführungen der CDU zu. Im Rahmen der Fraktionsvorsitzendenrunde würden alle Fraktionen zeitnah über anstehende Personalmaßnahmen informiert. Zudem sei auch der Kosten-Nutzen-Faktor zu berücksichtigen. Für ein neues Gremium würden Sitzungsgelder, Ausschussvorsitzendenentschädigung, Fahrtkosten etc. anfallen, diese Kosten stünden in keinem Verhältnis zum erwarteten Nutzen.