Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 10, Enthaltungen: 2

Es wird auf den der Einladung zur Sitzung des Kreisausschusses am 18.09.2018 als Anlage beigefügten Antrag der SPD-Fraktion vom 06.07.2018 verwiesen.

 

In der Sitzung des Kreisausschusses erläutert Landrat Pusch:

 

Bereits bei der Einbringung des Kreishaushaltes 2018 im November letzten Jahres hatte ich signalisiert, bei einer feststehenden Senkung der Landschaftsumlage 2018 einen Teil dieser Verbesserung an die kreisangehörigen Kommunen weiterzuleiten, wenn die erste Hälfte des Haushaltsjahres 2018 positiv verläuft. Wichtig waren und sind mir aber auch der Rückgang des Eigenkapitalverzehrs auf Seiten des Kreises und die Aufrechterhaltung der Steuerungsmöglichkeiten für den Haushaltsausgleich in künftigen Jahren.

 

Nach derzeitigem Stand ist die Haushaltsentwicklung 2018 positiv: Nach den Ausführungen von Kreiskämmerer Schmitz in der letzten Finanzausschusssitzung vom 05.07.2018 ergeben sich prognostizierte Verbesserungen für den Kreishaushalt in Höhe von rund 8,6 Mio. Euro. Dies würde rechnerisch zu einem Überschuss in Höhe von rund 5,8 Mio. Euro führen, da ein Defizit von 2,8 Mio. Euro veranschlagt ist.

 

Ich stehe daher zu meinem Wort und spreche mich für eine maßvolle und ausgewogene Weiterleitung der finanziellen Verbesserung aus.

 

Aktuell liegen nun zwei Anträge vor: ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU und FDP sowie ein Antrag der SPD-Fraktion.

 

CDU und FDP beantragen, die Rückerstattungen des Landschaftsverbandes Rheinland in Höhe von 8,2 Mio. Euro zur Hälfte – das heißt 4,1 Mio. Euro - an die kreisangehörigen Kommunen weiterzuleiten. Die SPD-Fraktion möchte diese Verbesserungen vollständig weiterleiten.

 

Nach der Kreisordnung NRW haben die Kreise ihr Vermögen und ihre Einkünfte so zu verwalten, dass die Kreisfinanzen gesund bleiben. Auf die wirtschaftlichen Kräfte der kreisangehörigen Kommunen und der Abgabepflichtigen ist Rücksicht zu nehmen.

 

Sollte der Kreistag dem Antrag von CDU und FDP folgen, würde nach den aktuellen Haushaltsdaten noch ein Jahresüberschuss in Höhe von rund 1,7 Mio. Euro verbleiben. Sollte der Kreistag dem Antrag der SPD folgen, würde das Jahr 2018 voraussichtlich mit einem Defizit von 2,4 Mio. Euro enden, so dass die Ausgleichsrücklage ebenfalls um 2,4 Mio. Euro schrumpfen würde.

 

Die Verwaltung nimmt das Rücksichtnahmegebot gegenüber seinen kreisangehörigen Städten und Gemeinden sowie den Abgabepflichtigen sehr ernst und hat dies auch in den zurückliegenden Haushaltsjahren durch verschiedene finanzwirtschaftliche Maßnahmen eingehalten. Aus Sicht der Verwaltung sollten die kreisangehörigen Kommunen daher auch angesichts der positiven Entwicklungen im Kreishaushalt 2018 sicherlich an diesen Verbesserungen teilhaben.

 

Bei der Entscheidung zu den vorliegenden Anträgen sollte auch bedacht werden, dass der Kreishaushalt 2018 zwar positiv verläuft, die Entwicklung jedoch noch einige finanzielle Risiken birgt. Kreiskämmerer Schmitz hat im Finanzausschuss hierzu auf zwei bedeutende Sachverhalte hingewiesen. Zum einen hat er die Risiken des sogenannten „Überlaufmechanismus“ in § 46 SGB II beschrieben, was eine Kürzung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung noch in 2018 zur Folge haben könnte. Zum anderen hat er auf die Unsicherheiten im Bereich der Pensions- und Beihilferückstellungen hingewiesen.

 

Mit Blick auf die aktuelle Haushaltssituation der Städte und Gemeinden im Kreis lässt sich festhalten, dass dort keine drastische Verschlechterung zu verzeichnen ist. Nach den derzeitigen Erkenntnissen ist eher davon auszugehen, dass die große Mehrheit der Städte und Gemeinden des Kreises Heinsberg erfreulicherweise ebenfalls Verbesserungen in ihren Haushaltsentwicklungen oder Jahresabschlüssen verzeichnen können.

 

Sofern der Kreistag dem Antrag von CDU und FDP folgen würde, wäre das nach der Auffassung der Verwaltung auch eine deutliche und zusätzliche Entlastung der kreisangehörigen Kommunen, denn eine Gesamtentlastung um 4,1 Mio. Euro ist kein „Pappenstiel“. Entsprechend den Umlagegrundlagen der Städte und Gemeinden würden sich finanzielle Verbesserungen von 115.000 Euro für die Gemeinde Waldfeucht bis zu 725.000 Euro bei der Stadt Heinsberg ergeben.

 

Gleichzeitig könnte das Eigenkapital des Kreises gestärkt werden, da ein Teil der Verbesserung im Kreishaushalt verbleiben würde. Hiermit würden sich die finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den Haushaltsausgleich in künftigen Jahren verbessern, da es 2018 voraussichtlich nicht zu einer Entnahme aus der Ausgleichsrücklage kommen würde. Die Ausgangslage zur Stabilisierung zukünftiger Kreisumlagebelastungen könnte so verbessert werden, was besonders wichtig sein wird, wenn der Kreishaushalt durch neue externe Faktoren weiter unter Druck gerät, z.B. bei Eintrübung der Konjunktur, durch finanzielle Auswirkungen gesetzlicher Änderungen oder bei einem Anstieg der Landschaftsumlage.

 

Kreisausschuss und Kreistag sollten diese Gesichtspunkte bei ihrer Entscheidung sorgfältig abwägen.“

 

Stv. Fraktionsvorsitzende Reh (SPD) teilt mit, dass es nur folgerichtig sei, die vollständige finanzielle Verbesserung durch die Landschaftsumlage an die Kommunen weiterzuleiten, da das Geld schließlich auch von den Kommunen stamme.

 

Landrat Pusch entgegnet, dass dann das Konstrukt einer Ausgleichsrücklage keinen Sinn mache. Im Gegenteil sei es der Wille des Gesetzgebers antizyklisch zu handeln. Dem stimmt Fraktionsvorsitzender und beratendes Mitglied Spenrath (AfD) zu. Auf Nachfrage von Fraktionsvorsitzendem Schreinemacher (FW) teilt Landrat Pusch ebenfalls mit, dass ein Gespräch mit den Bürgermeistern noch ausstehe.

 

Schließlich führt Kreiskämmerer und Dezernent Schmitz aus, dass die 50/50 Variante vorzuziehen sei, da seine Aufgabe als Kämmerer darin bestehe, sowohl die Finanzen der kreisangehörigen Kommunen als auch des Kreises im Blick zu behalten. Er bestätigt die Ausführungen von Landrat Pusch und ergänzt, dass der Gesetzgeber nach ersten Vorgesprächen zur Reformierung der NKF-Gesetzgebung eine Aufstockung der Ausgleichsrücklage vorsehe, damit die Kommunen und schließlich auch der Steuerzahler in konjunkturschwachen Zeiten nicht mit einem sprunghaften Anstieg der Kreisumlage rechnen müssten.