Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 


Zur Finanzierung sozialer Arbeit an Schulen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes stellt der Haushaltsgesetzgeber seit dem Jahr 2015 jeweils 47,701 Mio EUR für die nordrhein-westfälischen Kommunen bereit. Das Landesprogramm war ursprünglich bis Ende 2017 vorgesehen und wurde erst für das Jahr 2018 und nunmehr bis Ende 2020 verlängert. Ziel und Zweck des Landesprogrammes haben sich seit der Einführung im Jahr 2015 im Wesentlichen nicht geändert.

 

Die Förderung der Schulsozialarbeit durch das Land NRW wird im gleichen finanziellen Umfang wie in den Jahren 2015 bis 2018 auch für die Jahre 2019 und 2020 weitergeführt.

 

Die Schulsozialarbeit wird zu 60% aus Landesmitteln und 40% Kreismitteln finanziert.

 

In der Sitzung des Kreisausschusses weist Fraktionsvorsitzender Lenzen (FDP) darauf hin, dass der Landeshaushalt eine Förderung der Schulsozialarbeit bis zum Jahre 2022 vorsieht.

 

 

Beschlussvorschlag:

                    

Der Kreis stellt für 2019 und 2020 Kreismittel zur Finanzierung des 40prozentigen kommunalen Anteils für die befristet eingerichteten Schulsozialarbeiterstellen an kreiseigenen Schulen zur Verfügung. Die Befristung wird bis zum Jahr 2020 verlängert.