Sitzung: 02.10.2018 Ausschuss für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0517/2018
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Verkehr nimmt die Gebührenkalkulation zur
Abfallentsorgung im Kreis Heinsberg ab dem Jahr 2019 zustimmend zur
Kenntnis.
Für die kostenrechnende Einrichtung „Abfallentsorgung“ gelten im Haushaltsjahr 2018 die Gebühren der Satzung vom 20.04.2005 in der Fassung der 10. Änderungssatzung vom 23.12.2016. Diese Gebühren betragen derzeit für Haus- und Sperrmüll, der über die kommunale Sammlung angeliefert wird, und für Abfälle gewerblicher Herkunft einheitlich 119,00 €/t.
Für die Anlieferung von Kleinmengen aus privaten Haushaltungen bis 2 m³ (Kleinanlieferer) werden derzeit Gebühren zwischen 2,00 € und 32,00 € erhoben. Daneben wird eine Grundgebühr gegenüber den kreisangehörigen Kommunen zur Abdeckung der fixen, mengenunabhängigen Vorhaltekosten von 6,68 € pro Einwohner und eine Gebühr zur Finanzierung der Entsorgung schadstoffhaltiger Abfälle aus privaten Haushaltungen, Schulen und Kleingewerbe von 0,75 € pro Einwohner erhoben.
Der Finanzbedarf im Jahre 2019 wird wie in den vergangenen Jahren von den Kosten der Betriebsführung der Standorte Hahnbusch und Rothenbach einschließlich der Entsorgung der Abfälle maßgeblich beeinflusst. Diese Kosten stehen in Abhängigkeit von der Entwicklung der Preisindizes für Lohn, Geräte, Energie, Betriebsgebäude, Investitionsgüter und Verbraucherpreise. Vor diesem Hintergrund ist folgendes Ergebnis festzustellen:
Die Erlöse für
Altpapier wurden bis einschließlich 2011 zu 100% an die Kommunen
weitergeleitet. Seit 2012 werden im PPK-Verwertungsvertrag des Kreises auch
Kostenbestandteile ausgewiesen (Umschlag, Transport); daher wurde die
Weiterleitung der Erlöse zunächst auf 50 % reduziert. Da die Erlöse von der Marktpreisentwicklung
abhängig sind, sollen die anteilig beim Kreis verbleibenden Einnahmen diese
Kostenbestandteile auffangen können. Hier ist vorgesehen, die Weiterleitung der
Altpapiererlöse von 50% auf 65% anzuheben.
Die Grundgebühr, die sich nach den Einwohnerzahlen und der Anzahl der nicht meldepflichtigen Personen in den Kommunen richtet, ist grundsätzlich den allgemeinen Kostensteigerungen anzupassen. Eine Erhöhung der Grundgebühr von 6,68 € auf 7,10 € je Einwohner ist hiernach erforderlich.
Durch die ab dem 01.10.2010 in Betrieb genommene Schadstoffumschlaganlage auf dem Gelände der Umschlaganlage Gangelt-Hahnbusch konnte bereits in den vergangenen Jahren eine Gebührenreduzierung auf zuletzt 0,75 € je Einwohner erfolgen. Es ist beabsichtigt, die Sonderabfallgebühr für das Jahr 2019 auf 0,80 € je Einwohner anzuheben.
Die Gewichtsgebühr
(= Leistungsgebühr) beinhaltet alle ansonsten nicht abgedeckten Kosten
(z. B. Personalaufwendungen, Abschreibungen, u. ä.). Diese Gebühr wird
nach den erwarteten Anliefermengen kalkuliert und beträgt derzeit
119,00 €/t. Für 2019 ist diese Gebühr auf 129,00 €/t
anzuheben, um einen ausgeglichenen Haushalt zu erzielen.
Die pauschalen
Gebühren für die Anlieferung von kleinen Abfallmengen (Kleinanlieferge-bühren)
sind als Zuschuss kalkuliert und beinhalten dadurch einen Anreiz zur Vermeidung
illegaler Abfallablagerungen. Um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen diesen
Gebühren und der Leistungsgebühr zu erhalten, soll die Höhe der Gebühren daher
für 2019 neu festgesetzt werden. Die wesentlichen Gebührensätze lauten
folgendermaßen:
Die Erläuterungen zur Gebührenkalkulation über die Abfallentsorgung im Kreis Heinsberg ab 2019 mit detaillierten Angaben wurden der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr als Anlage beigefügt.
In der Sitzung verzichten
die Ausschussmitglieder auf Anfrage des Ausschussvorsitzenden Jansen
einvernehmlich auf einen Vortrag der Verwaltung zur Gebührenkalkulation.
Ausschussmitglied Krekels merkt an, dass aus seiner Sicht auf eine Erhöhung der
Grundgebühr von 6,68 € auf 7,10 € je Einwohner sowie auf eine Anhebung der
Sonderabfallgebühr von 0,75 € auf 0,80 € je Einwohner verzichtet werden könnte,
wenn die Weiterleitung der Altpapiererlöse an die Kommunen nicht zu 65 %,
sondern lediglich zu 60 % erfolgt. Im Falle der Anhebung der Weiterleitung der
Altpapiererlöse von bislang 50 % auf 60 % wäre eine Erhöhung der Grundgebühr
und der Sonderabfallgebühr rein rechnerisch nicht erforderlich.
Sowohl Herr Küppers als auch
Amtsleiter Kapell entgegnen, dass die Positionen “Grundgebühr“,
“Sonderabfallgebühr“ und “Erlöse aus Altpapier“ separat betrachtet und getrennt
voneinander zu kalkulieren sind. Die Verwaltung bietet jedoch eine rechtliche
Überprüfung dieser Sichtweise an.
Nach reger Diskussion
einigen sich die Ausschussmitglieder auf folgenden
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und
Verkehr nimmt die Gebührenkalkulation zur Abfallentsorgung im Kreis Heinsberg
ab dem Jahr 2019 zustimmend zur Kenntnis verbunden mit der Bitte an die
Verwaltung,
a)
die Gebührenkalkulation einer
rechtlichen Prüfung dahingehend zu unterziehen, ob es zwingend erforderlich
ist, dass die verschiedenen Abfall-Positionen separat voneinander berechnet
werden,
und
b)
den Prozentsatz von 65 bezogen auf die
Weiterleitung der Altpapiererlöse an die Kommunen transparent darzulegen bzw.
zu begründen.
Die Ergebnisse der
Arbeitsaufträge an die Verwaltung sollen in die Niederschrift aufgenommen
werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja 14 Nein 0
Enthaltung 0 Befangen 0
Anmerkungen: