Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:


Die Verwaltung berichtet dem Ausschuss für Umwelt und Verkehr in der öffentlichen Sitzung zu nachfolgenden Punkten (Dezernent Lind-TOP 4.1/Amtsleiter Kapell-TOP 4.2/Herr Dick-TOP 4.3/Sachgebietsleiter Dr. Borchardt-TOP 4.4):

 

4.1          Direkt-/Notvergabe (EuGH)     

 

Im laufenden Nachprüfungsverfahren zur Direktvergabe an die WestVerkehr GmbH hat das OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 03.05.2017 das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Auslegung der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 vorgelegt. Die mündliche Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof in den Vorabentscheidungsverfahren C-266/17 (Rhein-Sieg-Kreis) und C-267/17 (Kreis Heinsberg) hat am 31.05.2018 stattgefunden. Der inhaltliche Verhandlungsverlauf vor Gericht war nicht richtungsweisend, um daraus Ableitungen für die Direktvergabe zu treffen. Abschließend teilte der Generalanwalt des EuGH mit, seine Schlussanträge in der Sache am 13.09.2018 zu stellen.

Diese Schlussanträge des Generalanwalts in der Rechtssache Rhenus Veniro./.Kreis Heinsberg sind aus Sicht des Kreises positiv zu bewerten. Insbesondere ist positiv heraus zu stellen, dass nach Auffassung des Generalanwaltes

·         unmittelbar die Direktvergabevorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 und nicht das allgemeine Vergaberecht Anwendung finden, ohne dass eine Dienst-leistungskonzession erforderlich wäre,

  • die Übertragung der Festlegung der Verbundtarife auf den AVV einer Direktvergabe nicht entgegen steht,
  • die Leistungserbringung durch eine 100%ige Tochtergesellschaft der WestVerkehr unproblematisch gewesen wäre und

·         die Direktvergabevoraussetzungen abschließend erst zum Zeitpunkt des Direkt-vergabebeschlusses vorliegen müssen, so dass ggf. noch erforderliche Gestaltungen möglich bleiben.

Diese Auffassungen entsprechen vollumfänglich den vom Kreis und seinem Berater  (PwCLegal) in dem Verfahren vorgetragenen Rechtsauffassungen.

Jedoch ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die o.g. Schlussanträge letztendlich noch keine abschließende Entscheidung der an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gerichteten Fragen und auch noch keine abschließende Entscheidung des Rechtsstreits darstellen. Hierüber haben abschließend der EuGH bzw. das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) zu befinden. Gleichwohl bildet die Auffassung des Generalanwalts in der Mehrzahl der Fälle die Grundlage für die Entscheidung des EuGH und stellt somit einen beachtlichen Zwischenschritt bis zur endgültigen Entscheidung dar.

Es ist damit zu rechnen, dass der EuGH nun in ca. 3-6 Monaten zu einem Beschluss finden wird und daraufhin das Verfahren beim OLG Düsseldorf voraussichtlich noch in der ersten Jahreshälfte 2019 abgeschlossen werden kann. Für das Jahr 2019 wurden für beide Linienbündel im Kreis Heinsberg die Optionen bei der Notvergabe gezogen, so dass die Verkehrsdurchführung gesichert ist.

 

4.2          Aktuelle Information zur EK 3 - Ortsumgehung Birgden             

 

 

4.3          Aktueller Stand Mobilitätsstudie          

 

Das Büro Planersocietät hat nach Abschluss der Erhebungsphase begonnen, den Rücklauf von nahezu 2.000 Fragebögen aufzuarbeiten und auszuwerten. Dies entspricht einer Rücklaufquote von 12,2 % (zum Vergleich 2012: 21%). Das Verhältnis Frauen zu Männer in der Stichprobe liegt bei 52 : 48 % ( zum Vergleich 2012: 51 : 49 %).

 

Mit dem vorliegenden Stichprobenumfang können trotz der geringeren Fallzahl als ursprünglich angestrebt repräsentative Aussagen zum Mobilitätsverhalten der Kreisbevölkerung als Grundgesamtheit getroffen werden. Die Mobilitätserhebung 2018 ist grundsätzlich als Fortschreibung der Erhebung von 2012 angelegt, um die Entwicklungen und Veränderungen im Mobilitätsverhalten der Bevölkerung im Zeitverlauf darstellen zu können, um Schlussfolgerungen für die zukünftige Planungen treffen zu können. So werden die Datenreihen 2012 zu 2018 in der gesamten Spannweite verglichen und geprüft.

 

Zur Wahrung der Repräsentativität werden sogenannte Gewichtungsvariablen gebildet, mit denen die vorliegenden Daten an Merkmale der Bevölkerung im Kreis Heinsberg angepasst werden. Es werden Gewichtungsfaktoren hinsichtlich der Merkmale Alter, Geschlecht und Haushaltsgröße sowohl für die jeweilige Kommune als auch für den Kreis gebildet. Somit werden die Daten des vorliegenden Stichprobenumfangs verlässlich an die Gegebenheiten und Strukturen des Kreises angepasst.

 

Die detaillierten Auswertungen der Mobilitätsuntersuchung 2018 werden in der nächsten Ausschusssitzung vom Büro Planersocietät vorgestellt.

 

4.4          Ökoprofit

 

Bezüglich des gemeinsamen Antrags der Kreistagsfraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemäß § 5 der Geschäftsordnung vom 05.04.2016 „Neuauflage des Projektes Ökoprofit Kreis Heinsberg" wurde zunächst eine Entwicklung von Ökoprofit aus dem zu erstellenden integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept als umzusetzende Maßnahme vorgesehen. Mit Ökoprofit wird das Ziel verfolgt, den betrieblichen Umweltschutz vor Ort zu implementieren, Ressourcen einzusparen und Betriebskosten zu senken. Eine für die Teilnahme zu erfüllende Rahmenbedingung an dem vom Land NRW geförderten Projekt ist eine Mindestteilnehmerzahl von 10 Betrieben.

Nach Fertigstellung des Klimaschutzkonzeptes wurde das Interesse der im Kreis Heinsberg ansässigen Unternehmen erfragt. Hierzu wurden zunächst alle 13 Betriebe angeschrieben, die an der letzten Projektrunde im Jahr 2009 erfolgreich teilgenommen haben. Auf die Anfrage reagierten sechs Betriebe und teilten mit, einen Nutzen aus dem Projekt gezogen zu haben. Jedoch war lediglich eine Firma bereit, bei einer Neuauflage von Ökoprofit teilzunehmen. Um ein repräsentatives Meinungsbild der im Kreis Heinsberg ansässigen Unternehmen zu erfahren, wurde anschließend über einen digitalen Unternehmerrundbrief der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH erneut das Interesse abgefragt. Rückmeldungen von Unternehmen bzgl. einer möglichen Teilnahme blieben, trotz einer mehrwöchigen Frist, aus. Somit ist eine Durchführung zum aktuellen Zeitpunkt mangels Interesse nicht möglich.

 

 


Abstimmungsergebnis: