Sitzung: 02.10.2018 Ausschuss für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Beschluss:
Die Verwaltung berichtet dem
Ausschuss für Umwelt und Verkehr in der öffentlichen Sitzung zu nachfolgenden
Punkten (Dezernent Lind-TOP 4.1/Amtsleiter Kapell-TOP 4.2/Herr Dick-TOP
4.3/Sachgebietsleiter Dr. Borchardt-TOP 4.4):
4.1 Direkt-/Notvergabe
(EuGH)
Im laufenden Nachprüfungsverfahren
zur Direktvergabe an die WestVerkehr GmbH hat das OLG Düsseldorf mit Beschluss
vom 03.05.2017 das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen
Union zur Auslegung der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 vorgelegt. Die mündliche
Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof in den Vorabentscheidungsverfahren
C-266/17 (Rhein-Sieg-Kreis) und C-267/17 (Kreis Heinsberg) hat am 31.05.2018
stattgefunden. Der inhaltliche Verhandlungsverlauf vor Gericht war nicht
richtungsweisend, um daraus Ableitungen für die Direktvergabe zu treffen.
Abschließend teilte der Generalanwalt des EuGH mit, seine Schlussanträge in der
Sache am 13.09.2018 zu stellen.
Diese Schlussanträge des
Generalanwalts in der Rechtssache Rhenus Veniro./.Kreis Heinsberg sind aus Sicht
des Kreises positiv zu bewerten. Insbesondere ist positiv heraus zu stellen,
dass nach Auffassung des Generalanwaltes
·
unmittelbar die Direktvergabevorschriften der Verordnung (EG)
Nr. 1370/2007 und nicht das allgemeine Vergaberecht Anwendung finden, ohne dass
eine Dienst-leistungskonzession erforderlich wäre,
- die Übertragung der Festlegung der Verbundtarife
auf den AVV einer Direktvergabe nicht entgegen steht,
- die Leistungserbringung durch eine 100%ige
Tochtergesellschaft der WestVerkehr unproblematisch gewesen wäre und
·
die Direktvergabevoraussetzungen abschließend erst zum
Zeitpunkt des Direkt-vergabebeschlusses vorliegen müssen, so dass ggf. noch
erforderliche Gestaltungen möglich bleiben.
Diese Auffassungen
entsprechen vollumfänglich den vom Kreis und seinem Berater (PwCLegal) in dem Verfahren vorgetragenen
Rechtsauffassungen.
Jedoch ist ausdrücklich
darauf hinzuweisen, dass die o.g. Schlussanträge letztendlich noch keine
abschließende Entscheidung der an den Europäischen Gerichtshof (EuGH)
gerichteten Fragen und auch noch keine abschließende Entscheidung des
Rechtsstreits darstellen. Hierüber haben abschließend der EuGH bzw. das
Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) zu befinden. Gleichwohl bildet die
Auffassung des Generalanwalts in der Mehrzahl der Fälle die Grundlage für die
Entscheidung des EuGH und stellt somit einen beachtlichen Zwischenschritt bis
zur endgültigen Entscheidung dar.
Es ist damit zu rechnen,
dass der EuGH nun in ca. 3-6 Monaten zu einem Beschluss finden wird und
daraufhin das Verfahren beim OLG Düsseldorf voraussichtlich noch in der ersten
Jahreshälfte 2019 abgeschlossen werden kann. Für das Jahr 2019 wurden für beide
Linienbündel im Kreis Heinsberg die Optionen bei der Notvergabe gezogen, so
dass die Verkehrsdurchführung gesichert ist.
4.2 Aktuelle
Information zur EK 3 - Ortsumgehung Birgden
4.3 Aktueller
Stand Mobilitätsstudie
Das Büro Planersocietät hat nach Abschluss der
Erhebungsphase begonnen, den Rücklauf von nahezu 2.000 Fragebögen aufzuarbeiten
und auszuwerten. Dies entspricht einer Rücklaufquote von 12,2 % (zum
Vergleich 2012: 21%). Das Verhältnis Frauen zu Männer in der Stichprobe liegt
bei 52 : 48 % ( zum Vergleich 2012: 51 : 49 %).
Mit dem vorliegenden Stichprobenumfang können trotz
der geringeren Fallzahl als ursprünglich angestrebt repräsentative Aussagen zum
Mobilitätsverhalten der Kreisbevölkerung als Grundgesamtheit getroffen werden.
Die Mobilitätserhebung 2018 ist grundsätzlich als Fortschreibung der
Erhebung von 2012 angelegt, um die Entwicklungen und Veränderungen im
Mobilitätsverhalten der Bevölkerung im Zeitverlauf darstellen zu können, um
Schlussfolgerungen für die zukünftige Planungen treffen zu können. So werden
die Datenreihen 2012 zu 2018 in der gesamten Spannweite verglichen und geprüft.
Zur Wahrung der Repräsentativität werden sogenannte
Gewichtungsvariablen gebildet, mit denen die vorliegenden Daten an Merkmale der
Bevölkerung im Kreis Heinsberg angepasst werden. Es werden Gewichtungsfaktoren
hinsichtlich der Merkmale Alter, Geschlecht und Haushaltsgröße sowohl für die
jeweilige Kommune als auch für den Kreis gebildet. Somit werden die Daten des
vorliegenden Stichprobenumfangs verlässlich an die Gegebenheiten und Strukturen
des Kreises angepasst.
Die detaillierten Auswertungen der
Mobilitätsuntersuchung 2018 werden in der nächsten Ausschusssitzung vom Büro
Planersocietät vorgestellt.
4.4 Ökoprofit
Bezüglich
des gemeinsamen
Antrags der Kreistagsfraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemäß § 5
der Geschäftsordnung vom 05.04.2016 „Neuauflage des Projektes Ökoprofit Kreis
Heinsberg" wurde zunächst eine Entwicklung von Ökoprofit aus dem zu
erstellenden integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept als umzusetzende
Maßnahme vorgesehen. Mit Ökoprofit wird das Ziel verfolgt, den betrieblichen
Umweltschutz vor Ort zu implementieren, Ressourcen einzusparen und
Betriebskosten zu senken. Eine für die Teilnahme zu erfüllende Rahmenbedingung
an dem vom Land NRW geförderten Projekt ist eine Mindestteilnehmerzahl von 10
Betrieben.
Nach Fertigstellung des
Klimaschutzkonzeptes wurde das Interesse der im Kreis Heinsberg ansässigen
Unternehmen erfragt. Hierzu wurden zunächst alle 13 Betriebe angeschrieben, die
an der letzten Projektrunde im Jahr 2009 erfolgreich teilgenommen haben. Auf
die Anfrage reagierten sechs Betriebe und teilten mit, einen Nutzen aus dem
Projekt gezogen zu haben. Jedoch war lediglich eine Firma bereit, bei einer
Neuauflage von Ökoprofit teilzunehmen. Um ein repräsentatives Meinungsbild der im
Kreis Heinsberg ansässigen Unternehmen zu erfahren, wurde anschließend über
einen digitalen Unternehmerrundbrief der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für
den Kreis Heinsberg mbH erneut das Interesse abgefragt. Rückmeldungen von
Unternehmen bzgl. einer möglichen Teilnahme blieben, trotz einer mehrwöchigen
Frist, aus. Somit ist eine Durchführung zum aktuellen Zeitpunkt mangels
Interesse nicht möglich.
Abstimmungsergebnis: