Landrat Pusch erklärt in der Sitzung des Kreistages wie folgt:

 

„Nach § 3 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) sind vorrangig die Gemeinden für die Warnung der Bevölkerung verantwortlich. Die Kreise sind nach § 2 BHKG Aufgabenträger für den Brandschutz und die Hilfeleistung nur, soweit ein überörtlicher Bedarf besteht. Als untere Katastrophenschutzbehörde nutzen die Kreise die Systeme der Kommunen  für die Warnung der Bevölkerung bei Katastrophenschutz-Lagen. Dies voraus-geschickt, werden die Fragen vom 23.09.2018 wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

 

Der Verwaltung liegen über die allgemeine Berichterstattung in den Medien hinaus keine besonderen Erkenntnisse über gravierende Mängel über den Verlauf des Warntages im Kreis vor. Über die Warn-App „NINA“ ist berichtet worden, dass der zentrale Server beim Land offenbar überlastet war. Dieser Umstand ist gestern bei der Sitzung des Arbeitskreises „Bevölkerungsschutz“ beim Landkreistag NRW von den anwesenden Vertretern des Innenministeriums noch einmal bestätigt worden.

 

Zu Frage 2:

 

Nach den Erkenntnissen des Kreises, die er über das „Informationsportal Gefahrenabwehr in NRW“ (IG NRW) gewinnt, werden die neuen Systeme bei den Städten und     Gemeinden kontinuierlich ausgebaut. Die flächendeckende Warnung der Bevölkerung im Kreis Heinsberg ist bereits zum jetzigen Zeitpunkt möglich. Wann die Modernisierung mittels Umstellung auf elektronische Systeme abgeschlossen sein wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend beurteilt werden. Wie bereits erwähnt, liegt die Zuständigkeit für diesen Ausbau der Systeme bei den Städten und Gemeinden.  

 

Zu Frage 3:

 

Es ist derzeit nicht beabsichtigt, über die  Nutzung der allgemeinen Informationskanäle (Internet-Auftritt des Kreises, Facebook, etc.) und die künftigen Warntage hinaus die Bevölkerung gesondert zu informieren.“

 

 


 

 


Abstimmungsergebnis: