Nachtrag: 08.10.2018
Sitzung: 02.10.2018 Ausschuss für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Mit
Schreiben vom 26.09.2018 an den Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt und
Verkehr, Herrn Franz-Michael Jansen, bittet die Kreistagsfraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN um Beantwortung von Fragen zur Kontrolle bei der
Gülleaufbringung. Das o. a. Anfrageschreiben ist der Niederschrift als Anlage
beigefügt.
Die
Anfrage der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird nach Rücksprache mit
dem Leiter der Kreisstelle Heinsberg/Viersen der Landwirtschaftskammer
Rheinland, Herrn Dr. Hoffmann, wie folgt beantwortet:
Frage
1: Welche
Informationen liegen der Verwaltung von Herrn Hoff- mann zu den Ergebnissen der Gespräche mit den örtlichen
Ord- nungsämtern und der
Kreispolizeibehörde vor?
Frage 2: Was
hat das örtliche Ordnungsamt konkret unternommen? Wie viele Kontrollen -auch
nachts- werden jährlich durchgeführt?
Antwort zu Fragen 1 und 2: Die
Zusammenarbeit zwischen Landesbeauftragtem (Direktor der Landwirtschaftskammer
NRW als Landesbeauftragter) und den Ordnungsämtern wurde intensiviert. Anzeigen
zur Gülle-ausbringung werden von den Ordnungsämtern konsequent an den
Landesbeauftragten weitergeleitet.
Bei Gülleimporten wäre eine „Kontrollzuständigkeit“
der örtlichen Ordnungsbehörden nur über § 6 Ordnungsbehördengesetz zu
begründen. Hier handelt es sich um eine sog. außerordentliche Zuständigkeit
unter der Voraussetzung, dass „Gefahr im Verzug“ vorliegt. Personal für Kontrollen
von Gülleimporten – insbesondere in den
Nachtstunden – ist bei den Städten und Gemeinden nicht vorhanden. Die örtlichen
Ordnungsbehörden sind jedoch nicht befugt, in den fließenden Verkehr
einzugreifen. Dies ist gem. § 36 Abs. 5 Straßenverkehrsordnung nur der Polizei
erlaubt. Beim Verdacht von Gesetzesverstößen ist es Aufgabe der Polizeibehörde,
entsprechend tätig zu werden.
Nach ergebnislosen LKW-Kontrollen des Landesamtes für Natur,
Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) gemeinsam mit
dem Bundesamt für Güterverkehr und dem Landesbeauftragten wurden gemeinsame
Kontrollen von Landesbeauftragtem und Kreispolizei als nicht zielführend
angesehen.
Verstärkte Kontrollen werden nunmehr durch den
Direktor der Landwirtschaftskammer in Zusammenarbeit mit dem LANUV durchgeführt.
Das Personal für diese Aufgabe wurde verdoppelt und auf nunmehr 20 Mitarbeiter
aufgestockt.
Frage 3: Wie
viele illegale Gülleimporte in den Kreis Heinsberg und wie viele Tonnen wurden im Zeitraum
vom 01.01.2017 bis 30.06.2018
dokumentiert?
Frage
5: Wie
viele Anzeigen bezüglich illegaler Gülleimporte im Kreis Heinsberg wurden im o. g.
Zeitraum der Landwirtschaftskammer NRW
gemeldet?
Antwort zu Fragen 3 und 5: Bei diesen
Fragestellungen bedürfte es der Klärung, was unter „illegal“ verstanden wird:
Lieferungen ohne Eintrag in das niederländische Meldesystem (Abgeber und
Abnehmer unbekannt), Lieferungen mit falschem Eintrag in dem niederländischen
Meldesystem (Abnehmer unbekannt), ordentlich verbuchte Importe mit
unsachgemäßer (überhöhter) Düngung?
Nach einer Auswertung der niederländischen
Datenbank durch den Landesbeauftragten enthält dieses Meldesystem, das sog.
„Digitale Dossier“, etliche Fehler. So ergab eine Prüfung, dass 1.348 Adressen
von Unternehmen, die mit Dünger handeln oder arbeiten, im „Digitalen Dossier“
verzeichnet sind. 341 davon waren aber gar nicht existent und weitere 121
Adressen waren fehlerhaft. Die Fehlerquote lag somit bei rund 1/3 des Dossiers.
Zu dem Thema fand inzwischen ein Treffen der zuständigen Ministerinnen aus
Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen mit der niederländischen Ministerin
statt.
Das nordrhein-westfälische Ministerium hat
inzwischen wohl Veränderungen in Aussicht gestellt, indem die
Kontroll-möglichkeiten verbessert werden sollen. Noch in diesem Jahr soll auf
Ebene der beteiligten Vollzugsbehörden ein Treffen stattfinden, bei dem
konkrete Ansätze für eine Verbesserung der Überwachung erörtert werden.
Der hiesigen Kreisstelle der
Landwirtschaftskammer wurden Beschwerden zur Ausbringung von Gülle gemeldet.
Die Überprüfungen ergaben teilweise Verstöße gegen das Düngerecht, jedoch
handelte es sich in keinem Fall um Importe aus den Niederlanden. Sanktionen
erfolgten im Wege von Prämien-
kürzungen (Cross-Compliance-Verfahren) sowie in der Verhängung von
Bußgeldern; in
einem Fall ermittelt die Staatsanwaltschaft.
Frage 4: Welche
Strafen oder Ordnungsgelder hat die zuständige Kreis- ordnungsbehörde in diesem Zeitraum ausgesprochen bzw.
fest- gesetzt?
Antwort: Die
Kreisordnungsbehörde ist für die Verhängung von Strafen oder Bußgeldern nicht zuständig.