Nachtrag: 08.10.2018

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Mit Schreiben vom 26.09.2018 an den Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt und Verkehr, Herrn Franz-Michael Jansen, bittet die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN um Beantwortung von Fragen zur Kontrolle bei der Gülleaufbringung. Das o. a. Anfrageschreiben ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Die Anfrage der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird nach Rücksprache mit dem Leiter der Kreisstelle Heinsberg/Viersen der Landwirtschaftskammer Rheinland, Herrn Dr. Hoffmann, wie folgt beantwortet:

 

Frage 1:                                               Welche Informationen liegen der Verwaltung von Herrn Hoff-                mann zu den Ergebnissen der Gespräche mit den örtlichen Ord-  nungsämtern und der Kreispolizeibehörde vor?

 

Frage 2:                                               Was hat das örtliche Ordnungsamt konkret unternommen? Wie                                           viele Kontrollen -auch nachts- werden jährlich durchgeführt?

 

Antwort zu Fragen 1 und 2:        Die Zusammenarbeit zwischen Landesbeauftragtem (Direktor der Landwirtschaftskammer NRW als Landesbeauftragter) und den Ordnungsämtern wurde intensiviert. Anzeigen zur Gülle-ausbringung werden von den Ordnungsämtern konsequent an den Landesbeauftragten weitergeleitet.

Bei Gülleimporten wäre eine „Kontrollzuständigkeit“ der örtlichen Ordnungsbehörden nur über § 6 Ordnungsbehördengesetz zu begründen. Hier handelt es sich um eine sog. außerordentliche Zuständigkeit unter der Voraussetzung, dass „Gefahr im Verzug“ vorliegt. Personal für Kontrollen von Gülleimporten  – insbesondere in den Nachtstunden – ist bei den Städten und Gemeinden nicht vorhanden. Die örtlichen Ordnungsbehörden sind jedoch nicht befugt, in den fließenden Verkehr einzugreifen. Dies ist gem. § 36 Abs. 5 Straßenverkehrsordnung nur der Polizei erlaubt. Beim Verdacht von Gesetzesverstößen ist es Aufgabe der Polizeibehörde, entsprechend tätig zu werden.

Nach ergebnislosen LKW-Kontrollen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) gemeinsam mit dem Bundesamt für Güterverkehr und dem Landesbeauftragten wurden gemeinsame Kontrollen von Landesbeauftragtem und Kreispolizei als nicht zielführend angesehen.

Verstärkte Kontrollen werden nunmehr durch den Direktor der Landwirtschaftskammer in Zusammenarbeit mit dem LANUV durchgeführt. Das Personal für diese Aufgabe wurde verdoppelt und auf nunmehr 20 Mitarbeiter aufgestockt.

 

Frage 3:                                               Wie viele illegale Gülleimporte in den Kreis Heinsberg und wie               viele Tonnen wurden im Zeitraum vom 01.01.2017 bis               30.06.2018 dokumentiert?

 

Frage 5:                                               Wie viele Anzeigen bezüglich illegaler Gülleimporte im Kreis                                                                    Heinsberg wurden im o. g. Zeitraum der Landwirtschaftskammer                                                                         NRW gemeldet?

 

Antwort zu Fragen 3 und 5:        Bei diesen Fragestellungen bedürfte es der Klärung, was unter „illegal“ verstanden wird: Lieferungen ohne Eintrag in das niederländische Meldesystem (Abgeber und Abnehmer unbekannt), Lieferungen mit falschem Eintrag in dem niederländischen Meldesystem (Abnehmer unbekannt), ordentlich verbuchte Importe mit unsachgemäßer (überhöhter) Düngung?

Nach einer Auswertung der niederländischen Datenbank durch den Landesbeauftragten enthält dieses Meldesystem, das sog. „Digitale Dossier“, etliche Fehler. So ergab eine Prüfung, dass 1.348 Adressen von Unternehmen, die mit Dünger handeln oder arbeiten, im „Digitalen Dossier“ verzeichnet sind. 341 davon waren aber gar nicht existent und weitere 121 Adressen waren fehlerhaft. Die Fehlerquote lag somit bei rund 1/3 des Dossiers. Zu dem Thema fand inzwischen ein Treffen der zuständigen Ministerinnen aus Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen mit der niederländischen Ministerin statt.

Das nordrhein-westfälische Ministerium hat inzwischen wohl Veränderungen in Aussicht gestellt, indem die Kontroll-möglichkeiten verbessert werden sollen. Noch in diesem Jahr soll auf Ebene der beteiligten Vollzugsbehörden ein Treffen stattfinden, bei dem konkrete Ansätze für eine Verbesserung der Überwachung erörtert werden.

Der hiesigen Kreisstelle der Landwirtschaftskammer wurden Beschwerden zur Ausbringung von Gülle gemeldet. Die Überprüfungen ergaben teilweise Verstöße gegen das Düngerecht, jedoch handelte es sich in keinem Fall um Importe aus den Niederlanden. Sanktionen erfolgten im Wege von Prämien-         kürzungen (Cross-Compliance-Verfahren) sowie in der Verhängung von Bußgeldern; in einem Fall ermittelt die Staatsanwaltschaft.

 

Frage 4:                                               Welche Strafen oder Ordnungsgelder hat die zuständige Kreis-              ordnungsbehörde in diesem Zeitraum ausgesprochen bzw. fest-      gesetzt?

 

Antwort:                                             Die Kreisordnungsbehörde ist für die Verhängung von Strafen               oder Bußgeldern nicht zuständig.