Sitzung: 06.11.2018 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0546/2018/1
Beschlussvorschlag:
1.)
Der
Kreistag des Kreises Heinsberg stellt gemäß § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 96
Abs. 1 GO NRW den geprüften Jahresabschluss des Kreises Heinsberg zum
31.12.2017 mit der Bilanzsumme von 387.968.428 € fest.
2.)
Die
Kreistagsmitglieder erteilen gemäß § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. 96 Abs. 1 GO NRW
dem Landrat für den Jahresabschluss des Kreises zum 31.12.2017 vorbehaltlos
Entlastung.
1.
stv. Landrat Paffen übernimmt die Sitzungsleitung bei diesem
Tagesordnungspunkt.
Gemäß
§ 53 Abs. 1 der Kreisordnung NRW (KrO NRW) i.V.m. § 95 der Gemeindeordnung NRW
(GO NRW) hat der Kreis zum Schluss jedes Haushaltsjahres einen Jahresabschluss
aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres
nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises vermitteln.
Dabei ist er zu erläutern.
Den
mit Datum vom 10.09.2018 vom Kreiskämmerer aufgestellten und vom Landrat
bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses hat der Kreistag am 27.09.2018 zur
Kenntnis genommen und diesen dem Rechnungsprüfungsausschuss zur weiteren
Prüfung zugeleitet.
Nach
§ 53 Abs. 1 KrO i.V.m. § 101 Abs. 1 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss
den Jahresabschluss und bedient sich hierzu nach § 101 Abs. 8 GO NRW der
örtlichen Rechnungsprüfung. § 103 Abs. 5 GO NRW eröffnet die Möglichkeit, dass
sich die örtliche Rechnungsprüfung mit Zustimmung des Rechnungsprüfungsausschusses
Dritter als Prüfer bedienen kann. Mit Beschluss vom 18.10.2017 hat der
Rechnungsprüfungsausschuss auf Vorschlag des Rechnungsprüfungsamtes der
Beauftragung der HS-Regio Wirtschaftsprüfung GmbH, Heinsberg, zur Prüfung des
Jahresabschlusses 2017 zugestimmt.
Der
Jahresabschluss war dahingehend zu prüfen, ob er unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage vermittelt. Die HS-Regio
Wirtschaftsprüfung GmbH hat mit diesen Maßgaben in Zusammenarbeit mit dem
Rechnungsprüfungsamt die Prüfung des Jahresabschlusses durchgeführt und über
die Prüfung einen Bericht erstellt. Dieser Bericht schließt mit einem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Die
Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde durch weitergehende
Prüfungen bezogen auf die laufende Überwachung der Haushaltsbewirtschaftung,
des Vergabewesens und die Prüfung der Gebührenhaushalte durch das
Rechnungsprüfungsamt ergänzt.
Das
Rechnungsprüfungsamt schließt sich dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
der HS-Regio Wirtschaftsprüfung GmbH an.
Landrat
Pusch hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.