Sitzung: 15.11.2018 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 48, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0559/2018
Beschlussvorschlag:
Der Satzungsentwurf wird zur weiteren Beratung an den Finanzausschuss verwiesen.
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 enthält insbesondere folgende Festsetzungen:
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Entwurf der Haushaltssatzung
2019 |
§ 1 Ergebnisplan
a) Gesamtbetrag der Erträge 341.540.503
EUR
b) Gesamtbetrag der Aufwendungen 343.518.335
EUR
Finanzplan
a) Gesamtbetrag
der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 334.707.832 EUR
b) Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit 328.194.998
EUR
c)
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 8.676.056 EUR
d) Gesamtbetrag
der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 35.300.278
EUR
e)
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 12.144.297 EUR
f)
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 529.900 EUR
§ 2
Gesamtbetrag der Kredite 12.133.997 EUR
§ 3 Gesamtbetrag
der Verpflichtungsermächtigungen 5.210.000
EUR
§ 4 Verringerung
der Ausgleichsrücklage 1.977.832
EUR
§ 5 Höchstbetrag
der Kredite zur Liquiditätssicherung 15.000.000 EUR
§ 6 Hebesatz der Kreisumlage
a)
allgemeine Kreisumlage 35,712
v. H.
b) Mehrbedarf zu den Jugendamtskosten 21,524
v. H.
c) Mehrbedarf zu den Kosten des
Kreisgymnasiums Heinsberg
Gemeinde Gangelt
0,055 v. H.
Stadt Geilenkirchen 0,009 v. H.
Stadt Heinsberg 0,203 v. H.
Stadt Hückelhoven 0,001
v. H. Gemeinde Selfkant
0,095 v. H.
Gemeinde Waldfeucht
0,367 v. H.
Stadt Wassenberg
0,061 v. H.
d)
Mehrbedarf zu den Kosten der Kreismusikschule
Stadt Erkelenz
0,353 v. H.
Gemeinde Gangelt 0,039
v. H.
Stadt Geilenkirchen
0,033 v. H.
Stadt Heinsberg 0,007
v. H.
Stadt Hückelhoven 0,185
v. H.
Gemeinde Selfkant 0,004
v. H.
Stadt Übach-Palenberg 0,130
v. H.
Gemeinde Waldfeucht 0,004
v. H.
Stadt Wassenberg 0,148
v. H.
Stadt Wegberg 0,167
v. H.
e)
Mehrbedarf zu den Kosten für
die Jakob-Muth-Schule
Gemeinde Gangelt 0,386
v. H.
Stadt Geilenkirchen
0,645 v. H.
Stadt Heinsberg 0,454
v. H.
Stadt Hückelhoven 0,008
v. H.
Gemeinde Selfkant 0,644
v. H.
Stadt Übach-Palenberg 0,455
v. H.
Gemeinde Waldfeucht 0,538
v. H.
Stadt Wassenberg 0,565
v. H.
Stadt Wegberg 0,014
v. H.
§ 7 Die
Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes entfällt.
§ 8 Soweit im
Stellenplan Stellen als
künftig wegfallend (k. w.)
bezeichnet sind, dürfen
diese
Stellen
bei Freiwerden nicht mehr besetzt werden.
Die
Stellen, die als künftig umzuwandeln (k. u.) bezeichnet sind,
dürfen bei Freiwerden nur
entsprechend der durch den
Stellenplan bestimmten Besoldungsgruppe wieder besetzt werden.
Wird einer
Beamtin oder einem Beamten ein Amt mit höherem Endgrundgehalt verliehen,
so
kann sie/er mit
Rückwirkung von höchstens drei Monaten in die höhere Planstelle eingewiesen
werden, soweit
während dieser Zeit
die Obliegenheiten des
verliehenen oder eines
gleichartigen
Amtes tatsächlich wahrgenommen wurden und die Planstelle, in die eingewiesen
wird, besetzbar
war.
Bei der Berechnung der Kreisumlage wurde auf der Basis der Modellrechnung zum GFG 2019 von Kreisumlagegrundlagen i.H.v. 352.267.139 € ausgegangen. Für die Berechnung der Landschaftsumlage wurden die Kreisschlüsselzuweisungen i.H.v. 45.335.278 € hinzugerechnet und die Abrechnungsbeträge nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz NRW i.H.v. 1.256.999 € abgezogen. Hieraus ergeben sich die Umlagegrundlagen i.H.v. 396.345.418 €. Entsprechend des genehmigten Haushaltes des Landschaftsverbandes Rheinland für das Haushaltsjahr 2019 wird für die zu entrichtende Landschaftsumlage ein Hebesatz von 14,43 v. H. zugrunde gelegt.
Zum Ausgleich des Ergebnisplanes wurde eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage von 1.977.832 € vorgesehen.
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen wird den Mitgliedern des Kreistages in der Sitzung zugeleitet.
Mit der als Anlage 1 beigefügten Fassung der Eckdaten zum Entwurf des Kreishaushalts 2019 wurden die kreisangehörigen Städte und Gemeinden mit Schreiben vom 01.10.2018 über die wesentlichen Inhalte der Haushaltsplanung 2019 informiert und das gesetzlich vorgeschriebene Benehmensverfahren gemäß § 55 KrO fristgerecht eingeleitet. Diesem Schreiben waren die nach § 55 KrO notwendigen Informationen zum Entwurf des Kreishaushalts 2019 beigefügt.
Die Arbeitsgemeinschaft der Bürgermeister im Kreis Heinsberg gibt mit dem als Anlage 2 beigefügten Schreiben vom 12.10.2018 das Signal zur Benehmensherstellung - auch wenn dies rechtsverbindlich nur jede einzelne Kommune für sich könne. Die Stadt Heinsberg hat mit dem als Anlage 3 beigefügten Schreiben vom 24.10.2018 das Benehmen hergestellt.
Am
31.10.2018 informierte der Kreis die kreisangehörigen Städte und Gemeinden über
die Änderungen in Zusammenhang mit der am 30.10.2018 veröffentlichten
Modellrechnung zum GFG 2019 und aktualisierte die entsprechenden Eckdaten zum
Kreishaushalt 2019 (Anlage 4). Der Ansatz der Kreisumlage sinkt auf
125,8 Mio. €. Der Hebesatz beträgt nach Anpassung an die neue Umlagegrundlage
35,712 v. H. und der Hebesatz der Jugendamtsumlage beträgt nun 21,524 v. H.
Bis zum Ablauf der Frist am 02.11.2018 wurden keine weiteren Stellungnahmen seitens der kreisangehörigen Städte und Gemeinden abgegeben. Ebenfalls wurden keine Einwendungen erhoben. Das Benehmensverfahren ist hiermit abgeschlossen.
Landrat Pusch übernimmt wieder
die Sitzungsleitung.