Sitzung: 15.11.2018 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 47, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0545/2018
Beschlussvorschlag:
Der Jahresüberschuss 2017 in Höhe von 5.731.783,49 € wird der Ausgleichsrücklage zugeführt.
Gemäß § 53 Abs. 1 Kreisordnung (KrO NRW) in Verbindung mit § 96 Gemeindeordnung (GO NRW) ist mit der Feststellung des geprüften Jahresabschlusses durch einen Kreistagsbeschluss zugleich über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages zu beschließen.
Das Haushaltsjahr 2017 weist in
der Ergebnisrechnung einen Jahresüberschuss in Höhe von 5.731.783,49 € aus. In
der Haushaltsplanung 2017 wurde ein Jahresfehlbedarf in Höhe von 2.704.385,00 €
ausgewiesen, so dass sich eine Verbesserung in Höhe von 8.436.168,49 € ergibt.
Somit ist der Haushalt im Ergebnis strukturell ausgeglichen. Gemäß § 56a Satz 2
KrO NRW können Jahresüberschüsse der Ausgleichsrücklage durch Beschluss des
Kreistages zugeführt werden, soweit ihr Bestand nicht den Höchstbetrag von
einem Drittel des Eigenkapitals erreicht hat. Es gilt folgende Berechnung:
Eigenkapital zum 31.12.2017 |
65.823.365,81 € |
davon:
Allgemeine Rücklage |
44.224.281,41 € |
davon:
Ausgleichsrücklage |
15.867.300,91 € |
davon:
Jahresüberschuss |
5.731.783,49 € |
1/3 des Eigenkaptals = Höchstbetrag der
Ausgleichsrücklage |
21.941.121,94 € |
Differenz bis zum Höchstbetrag der
Ausgleichsrücklage = |
6.073.821,03 € |
Jahresüberschuss 2017 |
5.731.783,49 € |
davon:
Zuführung zur Ausgleichsrücklage |
5.731.783,49 € |
davon:
Zuführung zur Allgemeinen Rücklage |
- € |
neue Ausgleichsrücklage zum 01.01.2018 |
21.599.084,40 € |
neue Allgemeine Rücklage zum 01.01.2018 |
44.224.281,41 € |
Eigenkapital zum 01.01.2018 |
65.823.365,81 € |