Sitzung: 06.11.2018 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0573/2018
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag wählt Herrn Heinz-Jakob Meyer als Vertreter für den
Fischereiverband NRW e.V. in den Beirat der Unteren Naturschutzbehörde.
Nach § 70 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG)
werden zur unabhängigen Vertretung der Belange von Natur und Landschaft bei den
Unteren Naturschutzbehörden Beiräte gebildet. Die Beiräte sollen bei Schutz,
Pflege und Entwicklung der Landschaft mitwirken und dazu
1.
den
zuständigen Behörden und Stellen Vorschläge und Anregungen unterbreiten,
2. der Öffentlichkeit die Absichten und Ziele von
Landschaftspflege und Naturschutz vermitteln
und
3.
bei
Fehlentwicklungen in der Landschaft entgegenwirken.
Die Beiräte sind vor allen wichtigen Entscheidungen
und Maßnahmen der Behörde zu hören, bei der sie eingerichtet sind. Die
Beteiligung des Beirats bei der Unteren Naturschutzbehörde richtet sich im
Übrigen nach den näheren Bestimmungen des Landesnaturschutzgesetzes.
Der Beirat besteht aus 16
Mitgliedern; er setzt sich zusammen aus
-
drei
Vertretern/innen der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt
Nordrhein-Westfalen e. V. (LNU)
-
je zwei
Vertretern/innen des Naturschutzbundes Deutschland e. V. (NABU) und des Bundes
für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND)
-
einem/einer
Vertreter/in der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Nordrhein-Westfalen e. V.
(SDW),
-
zwei
Vertretern/innen des regional zuständigen Landwirtschaftsverbandes,
-
einem/einer
Vertreter/in des Waldbauernverbandes Nordrhein-Westfalen e. V.,
-
einem/einer
gemeinsamen Vertreter/in des Landesverbandes Gartenbau Rheinland e. V., des
Landesverbandes Gartenbau Westfalen-Lippe e. V. und des Provinzialverbandes
Rheinischer Obst- und Gemüsebauer e. V.,
-
einem/einer
gemeinsamen Vertreter/in der nach § 52 Landesjagdgesetz anerkannten
Vereinigungen der Jäger,
-
einem/einer
Vertreter/in des Fischereiverbandes Nordrhein-Westfalen e. V.,
-
einem/einer
Vertreter/in des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen e. V. und
-
einem/einer
gemeinsamen Vertreter/in des Imkerverbandes Rheinland e. V. und des
Landesverbandes Westfälischer und Lippischer Imker e. V.
Die Mitglieder des Beirats bei der Unteren
Naturschutzbehörde werden auf Vorschlag der oben aufgeführten Vereinigungen von
der Vertretungskörperschaft des Kreises für die Dauer der Wahlzeit der
Vertretungskörperschaft gewählt. In die Beiräte sollen nur Personen bestellt
oder gewählt werden, die ihre Wohnung im Bezirk der betreffenden
Naturschutzbehörde haben. Bedienstete des Kreises dürfen dem Beirat nicht angehören.
Der Kreistag des Kreises Heinsberg hat die Wahl des
derzeitigen Naturschutzbeirats (vormals: Landschaftsbeirats) in der Sitzung am
03.07.2014 bzw. in den Sitzungen am 30.09.2014 und 29.06.2017
(Ergänzungswahlen) vorgenommen.
Am 09.09.2018 ist Herr Herbert Kloth, der seit 1994
als Vertreter des Fischereiverbandes NRW e.V. Mitglied des Beirats bei der
Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Heinsberg war, verstorben. Der
Fischereiverband NRW e.V. hat mit Schreiben vom 05.11.2018 für den vakant gewordenen
Sitz folgende Personen zur Wahl vorgeschlagen:
1. Heinz Jakob Meyer, Mückenstraße 1, 41849
Wassenberg
2. Egon Lüttke, St. Ludwig-Straße 48, 41844
Wegberg (alternativ).
Haben sich die Mitglieder der Vertretungskörperschaft
zur Besetzung des Beirats auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt, ist
der einstimmige Beschluss über die Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend.
Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so findet die Wahl gemäß
§ 35 Abs. 2 der Kreisordnung statt.
In der Sitzung des Kreisausschusses einigt man sich
auf den erstgenannten Herrn Heinz Jakob Meyer als Vertreter des
Fischereiverbandes NRW e.V. in den Beirat der Unteren Naturschutzbehörde.