Landrat Pusch führt in der Sitzung des Kreistages wie folgt aus:

Hat der Kreis Heinsberg Kraftstoffreserven angelegt für die Versorgung der Rettungsdienstfahrzeuge, der Feuerwehrfahrzeuge, kommunaler Rettungs- und Hilfsfahrzeuge und von Räum- und Bergungseinrichtungen (Winterdienstfahrzeugen)?

 

Der Kreis Heinsberg hat bislang keine Kraftstoffreserven zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft von Rettungsdienstfahrzeugen, Fahrzeugen der Feuerwehr und sonstiger kommunaler Rettungs- und Hilfsfahrzeuge angelegt. Dies ist zum einen darin begründet, dass der Kreis den überwiegenden Teil dieser Fahrzeuge nicht selbst unterhält (z.B. die Fahrzeuge der freiwilligen Feuerwehren der Städte und Gemeinden, etc.). Zum anderen wird die aktuelle Versorgungssituation als nicht so bedrohlich eingeschätzt, als dass eine Bevorratung von Kraftstoff vonnöten wäre.

 

In diesem Zusammenhang ist auf die Berichterstattung in den örtlichen Medien (vgl. z.B. Bericht der „Heinsberger Zeitung“ vom 07.11.2018) zu verweisen, wonach es bislang nur vereinzelt zu Lieferengpässen gekommen ist und hiervon die Tankstellen der großen marktführenden Anbieter von Kraftstoffen offenbar nicht betroffen sind.

 

Beim Kreisbauhof in Scheifendahl wird eine Selbstbetankungsanlage betrieben, deren Kraftstoffbestände jeweils ca. 1 Woche, bevor der Vorrat zur Neige geht, aufgefüllt werden. Insoweit findet dort eine Bevorratung statt, die jedoch nicht auf die aktuelle Versorgungssituation zurückzuführen ist.

 

Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass eine Bevorratung und Lagerung von Kraftstoffen als brennbare und wassergefährdende Flüssigkeiten an weitreichende Voraussetzungen geknüpft ist. So verbietet die Sonderbauverordnung des Landes NRW grundsätzlich die Lagerung von Kraftstoffen in Garagen – mit Ausnahme der Lagerung sehr geringer Mengen in Kleingaragen.

 

 

Wenn ja, wie viele Tage können mit den Reserven die Fahrzeuge ohne Neubeschaffung bei Vollbetrieb versorgt werden?

 

Entfällt

 

 

Wie haben sich die Feuerwehren im Kreis Heinsberg auf evtl. Engpässe in der Kraftstoffversorgung vorbereitet?

 

Nachdem bekannt wurde, dass es bei einzelnen Tankstellen zu Lieferengpässen kommt bzw. gekommen ist, hat die Verwaltung über den Kreisbrandmeister Kontakt zu Wehrleitern der freiwilligen Feuerwehren der kreisangehörigen Städte und Gemeinden aufgenommen und angeregt, alle Treibstofftanks in den Einsatzfahrzeugen sowie vorhandene (Reserve-)Kanister zu befüllen und die Fahrzeuge möglichst in vollgetanktem Zustand vorzuhalten. Diese Bitte ist ebenfalls an die Hilfsorganisation, die die 4 Einsatzeinheiten des Kreises im Katastrophenschutz betreiben, herangetragen worden. Ergänzend ist zu erwähnen, dass die Fahrzeuge des Kreises für den Katastrophenschutz stets vollgetankt im Feuerschutzzentrum für Einsatzlagen zur Verfügung stehen.

 

 

Gibt es in der Verwaltung des Kreises Heinsberg einen Stab für außergewöhnliche Ereignisse, der sich mit der Thematik der Kraftstoffknappheit befasst hat?

 

Bei der Kreisverwaltung Heinsberg existiert ein Krisenstab zur Bewältigung von Großeinsatzlagen und Katastrophen gemäß § 4 Absatz 2 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG). Analog sind Stäbe für außergewöhnliche Ereignisse bei den Städten und Gemeinden einzurichten. Der Krisenstab des Kreises hat sich bislang nicht mit der Thematik der Kraftstoffknappheit beschäftigt, da die aktuelle Versorgungssituation mit punktuell aufgetretenen Lieferengpässen bei einzelnen Tankstellen keine Großeinsatzlage darstellt, die eine Aktivierung des Krisenstabes rechtfertigen würde.“