Sitzung: 15.11.2018 Kreistag
Vorlage: 0575/2018
Landrat
Pusch führt in der Sitzung des Kreistages wie folgt aus:
„Hat der Kreis Heinsberg Kraftstoffreserven angelegt für die Versorgung
der Rettungsdienstfahrzeuge, der Feuerwehrfahrzeuge, kommunaler Rettungs- und
Hilfsfahrzeuge und von Räum- und Bergungseinrichtungen
(Winterdienstfahrzeugen)?
Der Kreis Heinsberg hat bislang
keine Kraftstoffreserven zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft von
Rettungsdienstfahrzeugen, Fahrzeugen der Feuerwehr und sonstiger kommunaler
Rettungs- und Hilfsfahrzeuge angelegt. Dies ist zum einen darin begründet, dass
der Kreis den überwiegenden Teil dieser Fahrzeuge nicht selbst unterhält (z.B.
die Fahrzeuge der freiwilligen Feuerwehren der Städte und Gemeinden, etc.). Zum
anderen wird die aktuelle Versorgungssituation als nicht so bedrohlich
eingeschätzt, als dass eine Bevorratung von Kraftstoff vonnöten wäre.
In diesem Zusammenhang ist auf
die Berichterstattung in den örtlichen Medien (vgl. z.B. Bericht der
„Heinsberger Zeitung“ vom 07.11.2018) zu verweisen, wonach es bislang nur
vereinzelt zu Lieferengpässen gekommen ist und hiervon die Tankstellen der
großen marktführenden Anbieter von Kraftstoffen offenbar nicht betroffen sind.
Beim Kreisbauhof in
Scheifendahl wird eine Selbstbetankungsanlage betrieben, deren
Kraftstoffbestände jeweils ca. 1 Woche, bevor der Vorrat zur Neige geht,
aufgefüllt werden. Insoweit findet dort eine Bevorratung statt, die jedoch
nicht auf die aktuelle Versorgungssituation zurückzuführen ist.
Im Übrigen ist darauf
hinzuweisen, dass eine Bevorratung und Lagerung von Kraftstoffen als brennbare
und wassergefährdende Flüssigkeiten an weitreichende Voraussetzungen geknüpft
ist. So verbietet die Sonderbauverordnung des Landes NRW grundsätzlich die
Lagerung von Kraftstoffen in Garagen – mit Ausnahme der Lagerung sehr geringer
Mengen in Kleingaragen.
Wenn ja, wie viele Tage können mit den Reserven die Fahrzeuge ohne Neubeschaffung
bei Vollbetrieb versorgt werden?
Entfällt
Wie haben sich die Feuerwehren im Kreis Heinsberg auf evtl. Engpässe in
der Kraftstoffversorgung vorbereitet?
Nachdem bekannt wurde, dass es
bei einzelnen Tankstellen zu Lieferengpässen kommt bzw. gekommen ist, hat die
Verwaltung über den Kreisbrandmeister Kontakt zu Wehrleitern der freiwilligen
Feuerwehren der kreisangehörigen Städte und Gemeinden aufgenommen und angeregt,
alle Treibstofftanks in den Einsatzfahrzeugen sowie vorhandene (Reserve-)Kanister
zu befüllen und die Fahrzeuge möglichst in vollgetanktem Zustand vorzuhalten.
Diese Bitte ist ebenfalls an die Hilfsorganisation, die die 4 Einsatzeinheiten
des Kreises im Katastrophenschutz betreiben, herangetragen worden. Ergänzend
ist zu erwähnen, dass die Fahrzeuge des Kreises für den Katastrophenschutz
stets vollgetankt im Feuerschutzzentrum für Einsatzlagen zur Verfügung stehen.
Gibt es in der Verwaltung des Kreises Heinsberg einen Stab für
außergewöhnliche Ereignisse, der sich mit der Thematik der Kraftstoffknappheit
befasst hat?
Bei der Kreisverwaltung
Heinsberg existiert ein Krisenstab zur Bewältigung von Großeinsatzlagen und
Katastrophen gemäß § 4 Absatz 2 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung
und den Katastrophenschutz (BHKG). Analog sind Stäbe für außergewöhnliche
Ereignisse bei den Städten und Gemeinden einzurichten. Der Krisenstab des
Kreises hat sich bislang nicht mit der Thematik der Kraftstoffknappheit
beschäftigt, da die aktuelle Versorgungssituation mit punktuell aufgetretenen
Lieferengpässen bei einzelnen Tankstellen keine Großeinsatzlage darstellt, die
eine Aktivierung des Krisenstabes rechtfertigen würde.“