Sitzung: 20.11.2018 Ausschuss für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel
Beschluss: keine Beschlussfassung
Beschluss:
Die Verwaltung berichtet dem
Ausschuss für Umwelt und Verkehr in der öffentlichen Sitzung zu nachfolgenden
Punkten (Amtsleiter Kapell - TOP 4.1 / Amtsleiter Kapell, Frau Staiger,
Sachgebietsleiter Dismon - TOP 4.2):
4.1 Kontrolle
Gülleaufbringung
In der Ausschusssitzung am
02.10.2018 wurde über das Thema Gülleaufbringung/Kontrolle der Gülleeinfuhr aus
den Niederlanden informiert und diskutiert.
Seitens des Ausschusses für
Umwelt und Verkehr besteht nicht nur der Wunsch, sondern die Forderung, dass
die Verwaltung dieses Thema weiterhin im Fokus behält, obwohl diesbezüglich
eine direkte Zuständigkeit des Kreises nicht besteht. Diese liegt beim Land
Nordrhein-Westfalen.
Bezüglich der Gülleeinfuhren
aus den Niederlanden wurde berichtet, dass Mängel in diesem System festgestellt
wurden und die Landwirtschaftsministerinnen aus Nordrhein-Westfalen und
Niedersachsen mit der niederländischen Ministerin das Thema bereits
angesprochen haben. In Nordrhein-Westfalen wurde in einem ersten Schritt das
Personal dieses Aufgabenbereichs beim Direktor der Landwirtschaftskammer als
Landesbeauftragter verdoppelt, wodurch eine höhere Kontrolldichte gegeben ist.
Des Weiteren gehen die derzeit laufenden Bestrebungen dahin, dass die Importe
aus dem Ausland in das vorhandene deutsche Meldesystem integriert werden, so
dass bei der Kammer die vollständigen Daten über gülleabgebende und –annehmende
Betriebe vorliegen, die dann letztlich auch erst eine Gesamtbetrachtung
ermöglichen.
Zwar ist zu konstatieren, dass
Gülle als Wirtschaftsgut „Dünger“ in einem offenen Wirtschaftsraum grundsätzlich
ohne Grenzkontrollen gehandelt werden darf - gesetzte nationale Regelungen
müssen jedoch eingehalten werden.
In diesem Zusammenhang steht
die Gülleaufbringung – unabhängig von der Frage, ob diese aus dem In- oder
Ausland kommt – im Vordergrund. Diese muss nach allgemeinem Verständnis so
erfolgen, dass Boden, Grundwasser und auch Oberflächengewässer – untechnisch
gesprochen – geschont werden.
Die Umsetzung der
EU-Nitratrichtlinie erfolgte nach langen Diskussionen auch mit den
Bundesländern zum 01.06.2017 mit der Düngeverordnung als Bundesrecht. Der
Landesregierung Nordrhein-Westfalens gehen die dort getroffenen Maßnahmen
jedoch noch nicht weit genug. So hat das Landeskabinett am 30.10.2018 den
Entwurf einer ergänzenden Landesdüngeverordnung verabschiedet, die sich seit
dem 31.10.2018 in der Verbändeanhörung befindet.
Vorgesehen sind z. B.
-
die
verpflichtende Analyse von Wirtschaftsdüngern vor dem Ausbringen
-
die
Einarbeitung von Wirtschaftsdüngern auf unbestelltem Ackerland innerhalb von
einer Stunde
-
zwei
Wochen früherer Beginn der Sperrfrist auf Grünland
-
zentrale
Erfassung der von den Betrieben zu erstellenden Nährstoffbilanzen
Ausschussmitglied
Dr. Schmitz regt an, die Landwirtschaftskammer NRW zu den konkreten Fallzahlen
illegaler Gülletransporte zu befragen. Amtsleiter Kapell verweist in diesem
Zusammenhang auf die Anfrage der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom
26.09.2018 mit ähnlicher/gleicher Fragestellung, die in der letzten
Ausschusssitzung behandelt wurde (siehe Niederschrift über die Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Verkehr am 02.10.2018, TOP 5). Da die bisherigen
Auskünfte zum Thema “Kontrolle Gülleaufbringung“ seitens der
Ausschussmitglieder als unbefriedigend bzw. nicht ausreichend angesehen werden,
schlägt Ausschussmitglied Kurth vor, Herrn Dr. Hoffmann als Dienststellenleiter
der Kreisstelle der Landwirtschaftskammer Heinsberg, Viersen zwecks Befragung
in die nächste Ausschusssitzung einzuladen. Ausschussmitglied Schmitz erklärt,
dass Herr Dr. Hoffmann nicht der richtige Ansprechpartner ist. Er schlägt vor,
dass die Verwaltung Kontakt zur Landwirtschaftskammer NRW in Münster aufnimmt
und einen geeigneten Ansprechpartner zur nächsten Sitzung einlädt. In Münster
ist der Hauptsitz der Landwirtschaftskammer NRW.
4.2 Renaturierung Myhler
Bach
Im Rahmen der Entwicklung eines
naturnahen Lebensraumes renaturiert der Kreis Heinsberg den Myhler Bach. Durch
die Renaturierungsmaßnahme wird ein mäandrierendes Gewässer geschaffen. Der
Lauf des Myhler Baches wird im Renaturierungsabschnitt von ca. 650 m auf ca.
1.200 m verlängert.
Amtsleiter Kapell macht
einleitend deutlich, dass es sich um ein erwähnenswertes Projekt handelt,
welches als Gemeinschaftsarbeit zwischen der Unteren Wasserbehörde und der
Unteren Landschaftsbehörde entwickelt wurde. Die Maßnahme wurde abweichend von
den üblichen Zuständigkeiten durchgeführt und konnte günstig finanziert werden.
Anschließend stellt Frau Staiger die Maßnahme ausführlich vor (Lage des
Renaturierungsabschnitts/Planung des Bachlaufs/Kosten). Da der Myhler Bach in
einen naturnahen Zustand versetzt wird, werden die Zielsetzungen der
Wasserrahmenrichtlinie und die Ziele des Naturschutzes verwirklicht. Die
Kurz-Präsentation ist der Niederschrift in der Anlage beigefügt. Im Anschluss
führt Sachgebietsleiter Dismon einen ca. 10-minütigen Videofilm über die
konkreten Maßnahmen am Myhler Bach vor. Es werden Luftaufnahmen gezeigt und
Hintergrundinformationen zur Maßnahme gegeben. Weitere Informationen zur
Renaturierungsmaßnahme können der Niederschrift über die Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Verkehr am 12.07.2018 unter TOP 10 entnommen werden.
Ausschussvorsitzender Jansen
bedankt sich für die hervorragende Arbeit, auf die der Kreis stolz sein kann.
Durch dieses Vorzeigeprojekt kommt gelebter Naturschutz zum Vorschein.
Amtsleiter Kapell ergänzt, dass die Umsetzung der Maßnahme ohne das große
Engagement von Frau Staiger und Sachgebietsleiter Dismon nicht möglich gewesen
wäre. Ausschussmitglied Gassen regt an, das Projekt in Fachzeitschriften zu
veröffentlichen, um die gelungene Maßnahme publik zu machen.
Abstimmungsergebnis: