Beschluss: keine Beschlussfassung

Beschluss:


Die Verwaltung berichtet dem Ausschuss für Umwelt und Verkehr in der öffentlichen Sitzung zu nachfolgenden Punkten (Amtsleiter Kapell - TOP 4.1 / Amtsleiter Kapell, Frau Staiger, Sachgebietsleiter Dismon - TOP 4.2):

 

4.1          Kontrolle Gülleaufbringung     

 

In der Ausschusssitzung am 02.10.2018 wurde über das Thema Gülleaufbringung/Kontrolle der Gülleeinfuhr aus den Niederlanden informiert und diskutiert.

 

Seitens des Ausschusses für Umwelt und Verkehr besteht nicht nur der Wunsch, sondern die Forderung, dass die Verwaltung dieses Thema weiterhin im Fokus behält, obwohl diesbezüglich eine direkte Zuständigkeit des Kreises nicht besteht. Diese liegt beim Land Nordrhein-Westfalen.

 

Bezüglich der Gülleeinfuhren aus den Niederlanden wurde berichtet, dass Mängel in diesem System festgestellt wurden und die Landwirtschaftsministerinnen aus Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen mit der niederländischen Ministerin das Thema bereits angesprochen haben. In Nordrhein-Westfalen wurde in einem ersten Schritt das Personal dieses Aufgabenbereichs beim Direktor der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragter verdoppelt, wodurch eine höhere Kontrolldichte gegeben ist. Des Weiteren gehen die derzeit laufenden Bestrebungen dahin, dass die Importe aus dem Ausland in das vorhandene deutsche Meldesystem integriert werden, so dass bei der Kammer die vollständigen Daten über gülleabgebende und –annehmende Betriebe vorliegen, die dann letztlich auch erst eine Gesamtbetrachtung ermöglichen.

 

Zwar ist zu konstatieren, dass Gülle als Wirtschaftsgut „Dünger“ in einem offenen Wirtschaftsraum grundsätzlich ohne Grenzkontrollen gehandelt werden darf - gesetzte nationale Regelungen müssen jedoch eingehalten werden.

 

In diesem Zusammenhang steht die Gülleaufbringung – unabhängig von der Frage, ob diese aus dem In- oder Ausland kommt – im Vordergrund. Diese muss nach allgemeinem Verständnis so erfolgen, dass Boden, Grundwasser und auch Oberflächengewässer – untechnisch gesprochen – geschont werden.

 

Die Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie erfolgte nach langen Diskussionen auch mit den Bundesländern zum 01.06.2017 mit der Düngeverordnung als Bundesrecht. Der Landesregierung Nordrhein-Westfalens gehen die dort getroffenen Maßnahmen jedoch noch nicht weit genug. So hat das Landeskabinett am 30.10.2018 den Entwurf einer ergänzenden Landesdüngeverordnung verabschiedet, die sich seit dem 31.10.2018 in der Verbändeanhörung befindet.

Vorgesehen sind z. B.

-          die verpflichtende Analyse von Wirtschaftsdüngern vor dem Ausbringen

-          die Einarbeitung von Wirtschaftsdüngern auf unbestelltem Ackerland innerhalb von einer Stunde

-          zwei Wochen früherer Beginn der Sperrfrist auf Grünland

-          zentrale Erfassung der von den Betrieben zu erstellenden Nährstoffbilanzen

Ausschussmitglied Dr. Schmitz regt an, die Landwirtschaftskammer NRW zu den konkreten Fallzahlen illegaler Gülletransporte zu befragen. Amtsleiter Kapell verweist in diesem Zusammenhang auf die Anfrage der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 26.09.2018 mit ähnlicher/gleicher Fragestellung, die in der letzten Ausschusssitzung behandelt wurde (siehe Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr am 02.10.2018, TOP 5). Da die bisherigen Auskünfte zum Thema “Kontrolle Gülleaufbringung“ seitens der Ausschussmitglieder als unbefriedigend bzw. nicht ausreichend angesehen werden, schlägt Ausschussmitglied Kurth vor, Herrn Dr. Hoffmann als Dienststellenleiter der Kreisstelle der Landwirtschaftskammer Heinsberg, Viersen zwecks Befragung in die nächste Ausschusssitzung einzuladen. Ausschussmitglied Schmitz erklärt, dass Herr Dr. Hoffmann nicht der richtige Ansprechpartner ist. Er schlägt vor, dass die Verwaltung Kontakt zur Landwirtschaftskammer NRW in Münster aufnimmt und einen geeigneten Ansprechpartner zur nächsten Sitzung einlädt. In Münster ist der Hauptsitz der Landwirtschaftskammer NRW.

 

4.2          Renaturierung Myhler Bach     

 

Im Rahmen der Entwicklung eines naturnahen Lebensraumes renaturiert der Kreis Heinsberg den Myhler Bach. Durch die Renaturierungsmaßnahme wird ein mäandrierendes Gewässer geschaffen. Der Lauf des Myhler Baches wird im Renaturierungsabschnitt von ca. 650 m auf ca. 1.200 m verlängert.

 

Amtsleiter Kapell macht einleitend deutlich, dass es sich um ein erwähnenswertes Projekt handelt, welches als Gemeinschaftsarbeit zwischen der Unteren Wasserbehörde und der Unteren Landschaftsbehörde entwickelt wurde. Die Maßnahme wurde abweichend von den üblichen Zuständigkeiten durchgeführt und konnte günstig finanziert werden. Anschließend stellt Frau Staiger die Maßnahme ausführlich vor (Lage des Renaturierungsabschnitts/Planung des Bachlaufs/Kosten). Da der Myhler Bach in einen naturnahen Zustand versetzt wird, werden die Zielsetzungen der Wasserrahmenrichtlinie und die Ziele des Naturschutzes verwirklicht. Die Kurz-Präsentation ist der Niederschrift in der Anlage beigefügt. Im Anschluss führt Sachgebietsleiter Dismon einen ca. 10-minütigen Videofilm über die konkreten Maßnahmen am Myhler Bach vor. Es werden Luftaufnahmen gezeigt und Hintergrundinformationen zur Maßnahme gegeben. Weitere Informationen zur Renaturierungsmaßnahme können der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr am 12.07.2018 unter    TOP 10 entnommen werden.     

 

Ausschussvorsitzender Jansen bedankt sich für die hervorragende Arbeit, auf die der Kreis stolz sein kann. Durch dieses Vorzeigeprojekt kommt gelebter Naturschutz zum Vorschein. Amtsleiter Kapell ergänzt, dass die Umsetzung der Maßnahme ohne das große Engagement von Frau Staiger und Sachgebietsleiter Dismon nicht möglich gewesen wäre. Ausschussmitglied Gassen regt an, das Projekt in Fachzeitschriften zu veröffentlichen, um die gelungene Maßnahme publik zu machen.

 


Abstimmungsergebnis: