Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.         Der Kreistag stimmt der Verlagerung des Sitzes der Geschäftsführung der West Energie und Verkehr GmbH von Erkelenz nach Geilenkirchen zu.

 

2.         Die Mitglieder des Kreises Heinsberg in der Gesellschafterversammlung der KWH werden beauftragt, der Verlagerung in einer Gesellschafterversammlung der KWH zuzustimmen.

 


Mit Wirkung vom 01.09.2013 ist der bisherige Geschäftsführer der WestEnergie und Verkehr GmbH (West), Markus Palic, aus Altersgründen aus dem Unternehmen ausgeschieden. Zu seinen Nachfolgern wurden nach Vorberatung in den Gremien der KWH und der NEW AG in der Gesellschafterversammlung der west am 10.06.2013 die Herren Udo Winkens, bis 31.08.2013 Bereichsleiter Verkehr der west mit Sitz in Geilenkirchen, und Karl-Heinz Robertz, Leiter der Hauptabteilung Netzplanung und Bau für die Bereiche Strom, Gas und Wasser in der NEW Netz GmbH, ebenfalls mit Sitz in Geilenkirchen, gewählt.

 

Sitz der Geschäftsführung war bis zum Ausscheiden von Herrn Palic der Unternehmensstandort der west in Erkelenz. Eine Verlagerung nach Geilenkirchen hätte zwar auch in der Vergangenheit, und zwar spätestens mit Abschluss des Vertrages über die Verpachtung der Versorgungssparte von der west an die NEW AG, Sinn gemacht. Hiervon wurde jedoch im Hinblick auf die langjährige Tätigkeit von Herrn Palic in Erkelenz, er war dort schon als Vorstand der früheren WLK AG tätig, abgesehen. Diese Situation stellt sich heute anders dar.

 

Deshalb soll die Geschäftsführung künftig ihre Tätigkeit von den Unternehmensstandorten in Geilenkirchen aus ausüben. Dies ist aus organisatorischen Gründen auch nachvollziehbar. Zum einen ist die west schon jetzt operativ praktisch ausschließlich im Bereich des ÖPNV tätig. Der ÖPNV-Bereich, der schon in der Vergangenheit in Geilenkirchen von Herrn Winkens geleitet wurde, ist eindeutig dem Unternehmensstandort Geilenkirchen zuzuordnen. Herr Robertz wiederum leitet bereits jetzt und auch weiterhin von Geilenkirchen aus den dort angesiedelten Bereich der Netzplanung und des Netzbaus über seine Tätigkeit als Leiter dieser Hauptabteilung der NEW Netz AG. Ein Umzug der neuen Geschäftsführer nach Erkelenz wäre von daher nicht sinnvoll.

 

Für die aus den genannten Gründen vorzunehmende Verlagerung des Sitzes der Geschäftsführung der west von Erkelenz nach Geilenkirchen sind die Bestimmungen des § 1 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages der west und der Ziffer 6 des Konsortialvertrages zwischen der KWH und der NVV (heute: NEW AG) vom 18.07.2002 zu beachten.


 

Hier ist übereinstimmend geregelt, dass Beschlüsse über u. a. die Verlegung des Sitzes der Geschäftsleitung der west nicht gegen den Willen der NVV (heute: NEW AG) und der KWH als Gründungsgesellschafter der west und nicht gegen den Willen von deren Gründungsgesellschaftern gefasst werden können.

 

Die KWH wurde in der Folge der kommunalen Neugliederung im Jahre 1972 mit Wirkung zum 01.01.1975 gegründet. Der notarielle Vertrag (Notar Hamelbeck) datiert vom 13.12.1974 (Urkunde Nr. 1995/1974).

 

Gründungsgesellschafter waren seinerzeit bei einem Stammkapital von 10 Mio. DM folgende Gebietskörperschaften:

 

1. Kreis Heinsberg                 7.175.000 DM

2. Stadt Übach-Palenberg         850.000 DM

3. Stadt Geilenkirchen              425.000 DM

4. Stadt Heinsberg                    425.000 DM

5. Stadt Erkelenz                      412.500 DM

6. Stadt Hückelhoven                           375.000 DM

7. Gemeinde Gangelt                212.500 DM

8. Stadt Wegberg                      100.000 DM

9. Gemeinde Niederkrüchten      25.000 DM

 

Nicht zu den Gründungsmitgliedern zählten die Gemeinden Selfkant und Waldfeucht sowie die Stadt Wassenberg. Sie sind erst im Zuge der Bildung der west Anfang der 2000er Jahre in den Gesellschafterkreis der KWH aufgenommen worden, indem der Kreis Heinsberg Teile seines Stammkapitalanteils an diese drei Gebietskörperschaften veräußert hat. Dabei haben sich auch weitere Verschiebungen in der Relation der Stammkapitalanteile ergeben, die hier vernachlässigt werden können.

 

Der Beirat der west, in dem alle Gesellschafter der KWH vertreten sind, und der Aufsichtsrat der west wurden in ihren Sitzungen am 17.09.2013 über die beabsichtigte Verlagerung des Sitzes der Geschäftsführung von Erkelenz nach Geilenkirchen informiert. Bedenken gegen diese Absicht wurden nicht geäußert.

 

In der Sitzung der Gesellschafterversammlung der west, die ebenfalls am 17.09.2013 stattfand, wurde die Verlagerung des Sitzes der Geschäftsführung nach Geilenkirchen beschlossen. Dabei hat der Vertreter der KWH seine Zustimmung unter den Vorbehalt einer entsprechenden Entscheidung in der Gesellschafterversammlung der KWH und in den Parlamenten der neun Gründungsgesellschafter gestellt.