Sitzung: 21.11.2018 Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 9, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0580/2018
Es wird auf den der
Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 21.11.2018
als Anlage beigefügten Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 07.11.2018
verwiesen.
Frau Astrid van der
Kruijssen, stellvertretende Leiterin des Amtes für Soziales, nimmt zu dem
Antrag wie folgt Stellung:
Bereits in 2008
wurde vom Sozialdienst katholischer Frauen/ Männer (SKF/M) ein Antrag auf
Einrichtung/Förderung einer Frauenberatungsstelle beim Kreis Heinsberg
gestellt. Der Antrag wurde über den Landschaftsverband Rheinland dem seinerzeit
zuständigen Landesministerium zugeleitet, danach aber vom SKF/M nicht weiter
verfolgt.
Einen weiteren
Antrag auf Übernahme der ungedeckten Kosten zur Einrichtung einer allgemeinen
Frauenberatungsstelle im Kreis Heinsberg reichte der SKF/M im Zuge der
Neukonzeption der Leistung „Frauenhaus“
am 24.10.2016 ein und erweiterte diesen mit Schreiben vom 27.12.2016
zusätzlich auf die Übernahme der ungedeckten Kosten einer Fachberatungsstelle
gegen sexualisierte Gewalt.
Die mit dem SKF/M
geführten Gespräche führten im Ergebnis zum Abschluss einer
Leistungsvereinbarung zwischen dem Kreis und dem SKF/M über die Erbringung und
Vergütung von psychosozialer Betreuung nach § 16a SGB II bzw. Beratung und
Unterstützung nach § 11 SGB XII für Frauen mit Gewalterfahrung
(Frauenberatung).
Diese noch bis zum
31.12.2018 gültige Leistungsvereinbarung deckt sowohl den präventiven
Beratungsbedarf (ohne Bezug zu einem Frauenhausaufenthalt) als auch den
nachgehenden Beratungsbedarf von Frauen nach Aufenthalt im Frauenhaus.
Im Zeitraum vom
01.01. bis 30.09.2018 wurde diese vom Kreis bereit gestellte Leistung lediglich von 20 Frauen in Anspruch genommen. Davon wurden 19 Frauen präventiv
und nur 1 nachgehend beraten, wobei mehr als die Hälfte der Beratungszeit von
99,25 Stunden für lediglich 2 Frauen
und ein Viertel der Beratungszeit für die eine nachgehende Frauenberatung
aufgewendet wurde. Die durchschnittliche Beratungszeit in den ersten 9 Monaten
des Jahres 2018 belief sich daher auf lediglich rund 11 Stunden/Monat und damit
auf 0,07 Anteile einer Vollzeitstelle.
Die nachgehende
Frauenberatung soll aufgrund des Sachzusammenhangs mit dem Frauenhausaufenthalt
ab dem 01.01.2019 über eine separate Leistungsvereinbarung mit dem SKF/M
erbracht werden. Demgegenüber muss die zu erbringende Leistung „präventive
Frauenberatung“ aus vergaberechtlichen Gründen jedem geeigneten
Leistungsanbieter zugänglich gemacht und daher ebenfalls in eine separate
Leistungsvereinbarung gefasst werden.
Die Einrichtung
einer Frauenberatungsstelle setzt voraus, dass Personal ausschließlich
mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe betraut sowie dass die erforderliche
Infrastruktur (Büroausstattung, Räumlichkeiten, ADV etc.) vorzuhalten ist.
Aus Sicht der
Verwaltung rechtfertigen die Nachfragezahlen die Einrichtung einer
Frauenberatungsstelle nicht. Eine solche mit der im Antrag beschriebenen
Ausstattung erscheint in dieser Hinsicht als überdimensioniert. Die v. g.
Nachfragezahlen der Beratungen belegen, dass die Auslastung einer solchen
Stelle im Kreis Heinsberg bei Weitem nicht zu erreichen ist.
Dem Beratungsbedarf
im Kreis Heinsberg wird mit dem Instrument der in der Leistungsvereinbarung
beschriebenen „Beratungseinheit“ wirksam entsprochen.
Darüber hinaus wird
auf die im Kreis Heinsberg bereits bestehenden Beratungsangebote verwiesen:
Frauenberatung der AWO, Hückelhoven, Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen (17
Sprachen), Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen AWO und Donum Vitae, s.
auch Psychosoziales Adressbuch des Kreises Heinsberg S. 165 ff..
In der sich
anschließenden Diskussion bekräftigten Ausschussmitglied Schwinkendorf und
Ausschussmitglied Röhrich die Forderung, eine förmliche Frauenberatungsstelle
einzurichten. Ausschussmitglied Reyans stellt für die CDU-Fraktion den Antrag,
die von der Verwaltung beschriebene Form der Frauenberatung durch Beratungseinheiten
beizubehalten.
Ausschussvorsitzender
Dr. Kehren stellt daraufhin sowohl den gemeinsamen Antrag der Fraktionen der SPD und
von Bündnis 90/DIE GRÜNEN als auch den Antrag der CDU-Fraktion zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag der Fraktionen der SPD und
von Bündnis 90/DIE GRÜNEN:
Es wird eine Frauenberatungsstelle im Kreis
Heinsberg eingerichtet. Frauen, die physischer bzw. psychischer Gewalt
ausgesetzt sind, können sich an diese Stelle wenden. Im Haushaltsplan 2019 sind
die entsprechenden Mittel zur Verfügung zu stellen.
Es ist erforderlich, dass eine qualifizierte
Fachkraft (Dipl. Psychologin/ Dipl. Sozialpädagogin
mit Zusatzausbildung o. Ä.) zwecks Beratung
zur Verfügung steht und die Räumlichkeiten zentral, aber neutral liegen und
behindertengerecht gestaltet werden. Urlaubs- und Krankheitsvertretung sowie
Supervision für die Mitarbeiterin bzw. zwei Teilzeitkräfte sollen gewährleistet
sein. Die Daten der Beratungsstelle wie Adresse und Kontaktdaten sowie
Öffnungszeiten sind zu veröffentlichen und zu bewerben.
Ebenfalls wird eine enge Zusammenarbeit mit
vorhandenen sozialen Einrichtungen, insbesondere mit dem Frauenhaus, und
weiteren Netzwerken vorausgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 6
Nein: 9
Enthaltung: 0
Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion:
Es wird die von der
Verwaltung beschriebene Form der präventiven Frauenberatung durch
Beratungseinheiten, die von geeigneten Anbietern erbracht werden können,
beibehalten.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 9
Nein: 6
Enthaltung: 0