Sitzung: 21.11.2018 Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 0581/2018
Es wird auf die der
Einladung als Anlage beigefügte Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 31.10.2018 verwiesen.
Ausschussvorsitzender
Dr. Kehren fragt unter Hinweis auf den Umfang der Anfrage nochmals nach, ob die
Fraktion DIE LINKE mit der schriftlichen Beantwortung der Anfrage einverstanden
ist. Dies wird verneint.
Daraufhin beantwortet Herr Berthold Bonsels, Stabsstelle
Klagen/Grundsatzfragen im Amt für Soziales, die Frage 1 der Anfrage:
Frage 1: Wie
passt die Vorlage der Kreisverwaltung zum geltenden Recht?
Antwort: Die
Frage lässt offen, was mit „Vorlage der Kreisverwaltung“ gemeint ist.
In der 12. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales vom 30.08.2017 (TOP 3) wurde bereits zum
Hintergrund eines „Schlüssigen Konzeptes“ Stellung genommen. Grundlage für die
Entscheidung des Kreises Heinsberg, ein solches erstellen zu lassen, sind die
einschlägigen Normen des SGB II und SGB XII (§ 22 SGB II /§35 SGB XII) sowie
die hierzu ergangene Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit. Die einschlägigen Normen verpflichten den
Träger, angemessene Unterkunftskosten anzuerkennen. Das Bundessozialgericht
(BSG) hat schlussendlich konkretisiert, wie die Frage der Angemessenheit
beantwortet werden kann (s. hierzu auch S. 7-8 des Gutachtens).
Nach Beantwortung
der ersten Frage der Anfrage erklärt Ausschussmitglied Reyans, dass nach einer
Sitzungsdauer von mehr als zwei Stunden die mündliche Beantwortung der
verbliebenen 46 Fragen nicht mehr sachgerecht sei und regt an, nur die Fragen,
welche nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE von besonderer Wichtigkeit seien,
mündlich beantworten zu lassen. Nach Ablehnung des Vorschlags verlässt er
zusammen mit Ausschussmitgliedern
Brudermanns, Stelten, Leonhardts-Schippers, Thelen, Maibaum und Bleilevens
sowie Beratenden Mitgliedern Küppers und Schürgers den Sitzungssaal.
Daraufhin erklärt
sich die Fraktion DIE LINKE mit der schriftlichen Beantwortung der Anfrage
einverstanden.
Die Fragen 2 – 47 beantwortet das Schreiben der Fa. InWIS vom 20.11.2018, das der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.