Beschluss: zur Kenntnis genommen

     


Herr Andreas Louven, Leiter des Amtes für Soziales, berichtet über den aktuellen Stand. Vertiefende Unterlagen zu diesem Thema wurden den Fraktionsvorsitzenden mit der Einladung vom 05.10.2018 zur „Fraktionsvorsitzendenrunde“ am 16.10.2018 übersandt.

 

Der Landrat hat am 06.09.2018 dem vom Amt für Soziales vorgelegten Vorschlag hinsichtlich der zukünftigen Ausgestaltung der Mobilitätshilfen für Menschen mit Behinderung zugestimmt. Die Konzeption wurde sodann am 16.10.2018 im Erörterungsgespräch des Landrats mit den Vorsitzenden der Kreistagsfraktionen vorgestellt.

Ab dem 01.01.2019 wird den Berechtigten (Feststellungsbescheid nach dem SGB IX mit Merkzeichen aG, Wohnsitz im Kreis Heinsberg) in einem vereinfachten Verwaltungsverfahren  nach Kurzantrag ohne weitere Prüfung eine „eingeschränkte pauschale Geldleistung“ von bis zu 1000 €/a - Heimbewohnern 500 €/a - gewährt.  Der Betrag wurde unter Zugrundelegung des tatsächlichen Nutzerverhaltens und Anwendung des Tarifs für Krankenfahrten der AOK Rheinland/Hamburg ermittelt (2 €/KM).

Soweit im Einzelfall ein höherer Bedarf geltend gemacht wird, können höhere Leistungen gewährt werden. Hierzu sind die Stellung eines vollständigen Sozialhilfegrundantrags, die Prüfung der  Einkommens- und Vermögensverhältnisse und ggf. die Durchführung des Gesamtplanverfahrens nach SGB XII bzw. SGB IX, erforderlich.

Zur Beförderung kann jedes hierfür geeignete Unternehmen beauftragt werden. Das Entgelt muss vor Ort entrichtet werden und wird nach Vorlage einer Quittung oder Rechnung vom Amt für Soziales erstattet. In besonders gelagerten Einzelfällen kann eine Vorschusszahlung erfolgen.

Durch dieses Modell

 

-                      wird die größtmögliche Anbietervielfalt gewährleistet,

-                      werden mehr potentielle Nutzer erreicht,

-                      wird das Verfahren für alle Beteiligten transparent,

-                      kann nach Ausschöpfung des pauschalen Grundbetrages auf Antrag ggf.

ein darüber hinaus gehender Betrag gewährt werden,

-                      wird dem Individualitätsprinzip bei möglichst niedrigem Verwaltungsaufwand Rechnung getragen,

-                      kann der Leistungsnehmer völlig selbstbestimmt agieren und bewegt sich  nicht mehr in einem vertraglich regulierten Fürsorgesystem,

-                      wird die Leistung erheblich effektiver erbracht, da ihr im Wesentlichen die Vergütung der Besetzt-Kilometer zugrunde liegt.

 

Aufgrund der höheren Attraktivität ist mit einem Anstieg der Anzahl der Nutzer und damit

der Transferaufwendungen zu rechnen. Diese lassen sich jedoch derzeit nicht beziffern. Ebenso ergibt sich ein höherer Personalaufwand. Es wird davon ausgegangen, dass eine Vollzeitstelle mittlerer Dienst erforderlich ist (bisher 0,2  Stellenanteile). Die Personal- und Sachaufwendungen hierfür belaufen sich auf rund 75.000 € (bisher rund 15.000 €). Demgegenüber steht bei gleicher Nutzerzahl und gleichbleibendem Nutzerverhalten eine zu erwartende Kosteneinsparung durch die künftig weitestgehend entfallenden Entgelte für Leerfahrten. Der personelle Mehraufwand ist daher im Hinblick auf die vorgenommenen Leistungsverbesserungen und die effektivere Leistungserbringung vertretbar.

 

Die Zuständigkeit für die Mobilitätshilfen wird ab 2020 für den weitaus größten Teil der Menschen mit Behinderung auf den Landschaftsverband Rheinland als Träger der Eingliederungshilfe übergehen. Damit werden sich die den Kreishaushalt belastenden Transferaufwendungen auf ca. 20.000 € reduzieren. Demgegenüber werden die damit deutlich erhöhten Aufwendungen des LVR in die Bemessung der Landschaftsumlage einfließen. Sofern der LVR von seiner Heranziehungsbefugnis Gebrauch macht, verbleibt es für den Kreis bei dem o.g. dargestellten Stellenbedarf, anderenfalls wäre diese Stelle ab 2020 nicht mehr in vollem Umfang erforderlich.