Beschluss: zur Kenntnis genommen

   


Frau Astrid van der Kruijssen, stellvertretende Leiterin des Amtes für Soziales,  berichtet über den aktuellen Stand:

 

Wie zu TOP 3.3 in der 16. Sitzung am 03.09.2018 berichtet, konnten die notwendigen Anpassungen und der Objektwechsel des Frauenhauses zunächst nicht - wie eigentlich erforderlich - in einem Änderungsvertrag zur Leistungsvereinbarung vom 15.12.2016 abgebildet werden, da das neue Objekt zunächst noch nicht den bauordnungsrechtlichen Anforderungen entsprach.

 

Aus diesem Grund erfolgte für den Zeitraum vom 01.03.2018 bis zum 31.07.2018 ein Änderungsvertrag zur bisher bestehenden Leistungs- Prüfungs- und Vergütungsvereinbarung bezogen auf das alte Objekt in Wassenberg.

 

Nach der Vorlage einer Bescheinigung über die Bauzustandsbesichtigung nach Baufertigstellung Ende Oktober 2018, die die Ingebrauchnahme des maßgeblichen Gebäudes als „Frauenhaus“ bestätigte, konnte nunmehr durch eine neue Leistungs- Prüfungs- und Vergütungsvereinbarung, die ab dem 01.08.2018 gilt, auch die Situation um das neue Objekt vertraglich geregelt werden.