Beschluss: zur Kenntnis genommen

  


In der Sitzung des Ausschusses am 16.05.2018 (TOP 3.5) hat die Verwaltung über die negativ verlaufende Ausschreibung dieser Leistungen berichtet. In der Sitzung des Ausschusses am 03.09.2018 wurde die Entscheidung, die Leistungen mit eigenem Personal ausführen zu wollen, vorgestellt.

 

Frau Astrid van der Kruijssen, stellvertretende Leiterin des Amtes für Soziales,  berichtet über den aktuellen Stand:

 

Bereits in der 15. und 16. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales vom 16.05.2018 (Top 3.5) und 03.09.2018 (TOP 3.1) wurde über die Notwendigkeit der Erbringung von „Psychosozialen Betreuungsleistungen“ gem. § 16 a SGB II zur Bearbeitung und Abbau von psychosozialen Problemlagen, die die Vermittlung in Arbeit behindern und nicht auf einem diagnostizierten Krankheitsbild beruhen, berichtet. Sie soll den Prozess der Wiedereingliederung in das Erwerbsleben unterstützen und flankieren.

 

Aufgrund des ergebnislos durchgeführten Ausschreibungsverfahrens zur Vergabe der Leistung an einen geeigneten Leistungsträger waren das Amt für Soziales gemeinsam mit dem Jobcenter Kreis Heinsberg zu dem Ergebnis gekommen, die Aufgabe durch eigenes Personal durchführen zu lassen. Das Personalamt hatte hierzu bereits signalisiert, eine entsprechende Stelle einrichten zu wollen.

 

Ergänzend zu den bisherigen Ausführungen kann nunmehr abschließend mitgeteilt werden, dass zwischenzeitlich eine Sozialarbeiterin (Bachelor of Arts) für die Wahrnehmung dieser Aufgabe ab dem 01.01.2019 eingestellt wurde.