Sitzung: 21.11.2018 Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 0586/2018
Herr Harald Heffels, Bereichsleiter Jobcenter Kreis Heinsberg, berichtet zu dem Thema:
Der Bundestag hat am
08.11.2018 das Teilhabechancengesetz in der Ausschussfassung vom 07.11.2018
verabschiedet, das zum 01.01.2019 in Kraft treten soll.
Absicht der
Bundesregierung ist es, Personen die seit langem Leistungen der Grundsicherung
nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch
- (SGB II) beziehen und ohne besondere Unterstützung absehbar keine
realistische Chance auf Aufnahme einer Beschäftigung haben, wieder eine
Perspektive zur Teilnahme am Arbeitsmarkt zu eröffnen.
Mit der Einführung
von zwei neuen Instrumenten soll die Förderung sozialversicherungspflichtiger
Beschäftigung von arbeitsmarktfernen Personen bei öffentlichen Arbeitgebern,
sozialen Einrichtungen und in der freien Wirtschaft wirkungsvoll unterstützt
werden.
Kernelemente des
Teilhabechancengesetzes sind die „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ und die
„Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“. Im Bereich „Teilhabe am Arbeitsmarkt“
ist beabsichtigt, Menschen zu fördern, die das 25. Lebensjahr vollendet haben
und mindestens sechs der letzten sieben Jahre Leistungen nach dem SGB II
erhalten haben. Bei schwerbehinderten Menschen sowie bei Menschen mit Kindern
in der Bedarfsgemeinschaft ist ein Leistungsbezug von fünf Jahren (SGB II)
erforderlich. Zusätzlich erfolgen eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende
Betreuung sowie eine Förderung erforderlicher Weiterbildungen.
Mit dem
Förderinstrument „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ werden Menschen
unterstützt, die trotz vorheriger intensiver Unterstützung seit mindestens zwei
Jahren arbeitslos sind. Nach Beschäftigungsaufnahme findet auch hier eine
ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung statt.
Die zur Umsetzung
des Teilhabechancengesetzes zur Verfügung gestellten Mittel für die neuen
Instrumente sollen zielgerichtet und wirkungsvoll eingesetzt werden. Das
Jobcenter Kreis Heinsberg beabsichtigt rund 90 Arbeitsplätze mit dem
Förderinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ sowie rund 35 Arbeitsplätze mit dem
Förderinstrument „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ im Jahresverlauf 2019
zu fördern.
Die hierzu
erforderliche Identifizierung förderbarer Menschen (aktuell 540 identifizierte
Menschen) erfolgt in den operativen Teams. Potentielle förderfähige Menschen
werden durch die Teilnahme an Fördermaßnahmen (u.a. Feststellung und
Stabilisierung basaler Kompetenzen) unter Berücksichtigung der individuellen
Erfordernisse auf eine zukünftige Arbeitsaufnahme vorbereitet.
Für die
bewerberorientierte Stellenakquise und direkte Arbeitgeberansprache wie auch
für das ganzheitliche Coaching soll an die erfolgreiche Vorgehensweise zur
Umsetzung des ESF-Bundesprogramms zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
angeknüpft werden. Hierzu ist beabsichtigt, bereits ab Dezember 2018 mit
zunächst einem Akquisiteur zu starten und abhängig vom weiteren Verlauf bis zu vier
Betriebsakquisiteure/Coaches dauerhaft anzusetzen. Die Betreuungsrelationen
orientieren sich dabei ebenfalls am ESF-Bundesprogramm.
Im Rahmen der
vorbereitenden Maßnahmen für einen erfolgreichen Start ab Jahresbeginn
erfolgten bereits erste Arbeitgeberansprachen durch die Geschäftsführung des
Jobcenters.
Der gemeinsame
Arbeitgeber-Service unterstützt im Rahmen der Arbeitsmarktberatung durch
Information der Arbeitgeber zu den Chancen, die sich aus dem
Teilhabechancengesetz ergeben.
Im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit wurden zudem die Bürgermeister der Städte und Gemeinden im Kreis Heinsberg über die neuen Förderinstrumente informiert. Vorgesehen sind neben zentral angekündigten Presseveröffentlichungen eigene Pressemitteilungen zur Etablierung der Förderinstrumente.