Beschluss: zur Kenntnis genommen

 


Herr Harald Heffels, Bereichsleiter Jobcenter Kreis Heinsberg,  berichtet zu dem Thema:

 

Der Bundestag hat am 08.11.2018 das Teilhabechancengesetz in der Ausschussfassung vom 07.11.2018 verabschiedet, das zum 01.01.2019 in Kraft treten soll.

Absicht der Bundesregierung ist es, Personen die seit langem Leistungen der Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch -  Zweites Buch - (SGB II) beziehen und ohne besondere Unterstützung absehbar keine realistische Chance auf Aufnahme einer Beschäftigung haben, wieder eine Perspektive zur Teilnahme am Arbeitsmarkt zu eröffnen.

Mit der Einführung von zwei neuen Instrumenten soll die Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung von arbeitsmarktfernen Personen bei öffentlichen Arbeitgebern, sozialen Einrichtungen und in der freien Wirtschaft wirkungsvoll unterstützt werden.

Kernelemente des Teilhabechancengesetzes sind die „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ und die „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“. Im Bereich „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ ist beabsichtigt, Menschen zu fördern, die das 25. Lebensjahr vollendet haben und mindestens sechs der letzten sieben Jahre Leistungen nach dem SGB II erhalten haben. Bei schwerbehinderten Menschen sowie bei Menschen mit Kindern in der Bedarfsgemeinschaft ist ein Leistungsbezug von fünf Jahren (SGB II) erforderlich. Zusätzlich erfolgen eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung sowie eine Förderung erforderlicher Weiterbildungen.

Mit dem Förderinstrument „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ werden Menschen unterstützt, die trotz vorheriger intensiver Unterstützung seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind. Nach Beschäftigungsaufnahme findet auch hier eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung statt.

Die zur Umsetzung des Teilhabechancengesetzes zur Verfügung gestellten Mittel für die neuen Instrumente sollen zielgerichtet und wirkungsvoll eingesetzt werden. Das Jobcenter Kreis Heinsberg beabsichtigt rund 90 Arbeitsplätze mit dem Förderinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ sowie rund 35 Arbeitsplätze mit dem Förderinstrument „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ im Jahresverlauf 2019 zu fördern.

 

Die hierzu erforderliche Identifizierung förderbarer Menschen (aktuell 540 identifizierte Menschen) erfolgt in den operativen Teams. Potentielle förderfähige Menschen werden durch die Teilnahme an Fördermaßnahmen (u.a. Feststellung und Stabilisierung basaler Kompetenzen) unter Berücksichtigung der individuellen Erfordernisse auf eine zukünftige Arbeitsaufnahme vorbereitet.

Für die bewerberorientierte Stellenakquise und direkte Arbeitgeberansprache wie auch für das ganzheitliche Coaching soll an die erfolgreiche Vorgehensweise zur Umsetzung des ESF-Bundesprogramms zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit angeknüpft werden. Hierzu ist beabsichtigt, bereits ab Dezember 2018 mit zunächst einem Akquisiteur zu starten und abhängig vom weiteren Verlauf bis zu vier Betriebsakquisiteure/Coaches dauerhaft anzusetzen. Die Betreuungsrelationen orientieren sich dabei ebenfalls am ESF-Bundesprogramm.

Im Rahmen der vorbereitenden Maßnahmen für einen erfolgreichen Start ab Jahresbeginn erfolgten bereits erste Arbeitgeberansprachen durch die Geschäftsführung des Jobcenters.

Der gemeinsame Arbeitgeber-Service unterstützt im Rahmen der Arbeitsmarktberatung durch Information der Arbeitgeber zu den Chancen, die sich aus dem Teilhabechancengesetz ergeben.

Im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit wurden zudem die Bürgermeister der Städte und Gemeinden im Kreis Heinsberg über die neuen Förderinstrumente informiert. Vorgesehen sind neben zentral angekündigten Presseveröffentlichungen eigene Pressemitteilungen zur Etablierung der Förderinstrumente.