Sitzung: 27.11.2018 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0574/2018
Beschlussvorschlag:
Der
Katharina Kasper ViaNobis GmbH wird für das Netzwerk NEPOMUK für das Jahr 2019
ein Zuschuss von 50.000 € bewilligt.
Den
Empfehlungen des Jugendhilfe- und des Kreisausschusses folgend hat der Kreistag
in seiner Sitzung am 27.09.2018 einstimmig beschlossen, das von der „Katharina
Kasper ViaNobis GmbH“ (früher „ViaNobis – Die Einrichtung“) betriebene Projekt NEPOMUK auch im Jahr 2019 – wie bereits
in den Jahren 2017 und 2018 – mit einem Zuschuss in Höhe von 45.000,00 € zu
fördern. Zugleich ist die Verwaltung beauftragt worden, weiterhin bzw. erneut
Gespräche mit dem LVR aufzunehmen, um eine Kostenübernahme zu erreichen.
Am
08.10.2018 haben Frau Dez. Ritzerfeld und Herr Theißen ihren „Antrittsbesuch“
bei Herrn Lorenz Bahr-Hedemann, Dezernent beim LVR für den Fachbereich Jugend
(= Leiter des Landesjugendamtes) absolviert und diese Gelegenheit genutzt, das
Projekt NEPOMUK und eventuelle
Fördermöglichkeiten durch das Landesjugendamt anzusprechen. Dies insbesondere
mit Hinweis auf den gemeinsamen Antrag Nr. 14/227 der Fraktionen von CDU und
SPD in der Landschaftsversammlung Rheinland, mit welchem die Verwaltung des LVR
beauftragt wurde, ein Konzept zur Unterstützung bestehender oder neu
aufzubauender regionaler Angebote von Hilfen für Kinder psychisch und/oder
suchterkrankter Eltern zu entwickeln.
Herr
Bahr-Hedemann führte hierzu aus, dass dieser Antrag sicher nicht so verstanden
werden könne, dass der LVR hierfür tatsächlich umgehend Mittel zur Verfügung stellen
solle; allein angesichts der fortgeschrittenen Haushaltsaufstellung für das
kommende Haushaltsjahr könnte eine diesbezügliche Ergänzung gar nicht mehr
vorgenommen werden. Gleichwohl werde sich der LVR grundsätzlich und langfristig
mit diesem Thema beschäftigen, da die inhaltliche Sinnhaftigkeit
uneingeschränkt anerkannt werde. Herr Bahr-Hedemann sagte ferner zu, intern
noch einmal prüfen zu lassen, ob der Wortlaut des Antrages evtl. Alternativen
zur bisherigen Lesart zulasse.
Mit
E-Mail vom 23.10.2018 teilt Herr Bahr-Hedemann hierzu mit,
„dass uns (Verwaltung des
Landesjugendamtes) die politische Vertretung in unseren Gremien mit der
Zustimmung zu dem Antrag 14/227 „Unterstützung von Hilfen für Kinder psychisch
und/ oder suchterkrankter Eltern“ zunächst einmal den Auftrag erteilt hat, „auf
der Basis einer Bestandsaufnahme der aktuellen Unterstützungsangebote in
den Mitgliedskörperschaften ein Konzept zur Unterstützung der
bestehenden oder neu aufzubauenden regionalen Angebote von Hilfen für Kinder psychisch
und/ oder suchterkrankter Eltern zu entwickeln.“ Folgerichtig sind von
der Landschaftsversammlung Rheinland in ihrer letzten Sitzung im Zuge der
Beschlussfassung über den Haushalt 2019 auch nur Mittel im Rahmen des
Veränderungsnachweises zur Verfügung gestellt worden, die eine externe
Bestandsaufnahme der bestehenden Unterstützungsangebote und eine Erarbeitung
eines Konzeptes ermöglichen; eine Förderung bestehender oder neuer Angebote in
den Mitgliedskörperschaften ist im Moment nicht vorgesehen.“
Mit
Schreiben vom 26.09.2018 (Anlage der Einladung zur Sitzung des
Jugendhilfeausschusses), hier eingegangen am 27.09.2018, beantragt die
Katharina Kasper ViaNobis GmbH nunmehr für die
Kalenderjahre 2019 und 2020
einen Zuschuss zu den
Personalkosten in Höhe von jeweils 50.000 €.