Sitzung: 27.11.2018 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschlussvorschlag:
Die Kunterbunt Familienservice gUG (haftungsbeschränkt) wird gemäß § 75 Abs. 1
Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe) als Träger der
freien Jugendhilfe öffentlich anerkannt.
Mit
Schreiben vom 30.05.2018 beantragt die Kunterbunt Familienservice gUG
(haftungsbeschränkt) die öffentliche Anerkennung als Träger der freien
Jugendhilfe.
Die
Unternehmergesellschaft wurde am
03.05.2018 gegründet und am
20.06.2018 im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 22118
eingetragen. Laut Gesellschaftsvertrag verfolgt die Unternehmergesellschaft
ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Die vorläufige Anerkennung
der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt liegt vor.
Die
Kunterbunt Familienservice gUG (haftungsbeschränkt) hat am 02.11.2018 in
Wassenberg einen Waldkindergarten eröffnet. In Abstimmung mit der Verwaltung
des Jugendamtes wurde zunächst eine Gruppe eingerichtet. Spätestens zum
Kindergartenjahr 2019/2020 soll eine zweite Gruppe den Waldkindergarten
komplettieren.
Nach
§ 75 Abs. 1 SGB VIII kommt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe in
Betracht für juristische Personen und Personenvereinigungen, die
1. auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig sind,
2. gemeinnützige Ziele verfolgen,
3. aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen
erwarten lassen, dass sie einen
nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugend- hilfe zu leisten imstande sind und
4. die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche
Arbeit bieten.
Alle Tatbestandsvoraussetzungen des § 75 Abs. 1 SGB
VIII sind erfüllt.