Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Kunterbunt Familienservice gUG (haftungsbeschränkt) wird gemäß § 75 Abs. 1 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe) als Träger der freien Jugendhilfe öffentlich anerkannt.

 


Mit Schreiben vom 30.05.2018 beantragt die Kunterbunt Familienservice gUG (haftungsbeschränkt) die öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe.

Die Unternehmergesellschaft  wurde  am  03.05.2018  gegründet und am 20.06.2018 im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 22118 eingetragen. Laut Gesellschaftsvertrag verfolgt die Unternehmergesellschaft ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Die vorläufige Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt liegt vor.

Die Kunterbunt Familienservice gUG (haftungsbeschränkt) hat am 02.11.2018 in Wassenberg einen Waldkindergarten eröffnet. In Abstimmung mit der Verwaltung des Jugendamtes wurde zunächst eine Gruppe eingerichtet. Spätestens zum Kindergartenjahr 2019/2020 soll eine zweite Gruppe den Waldkindergarten komplettieren.

 

Nach § 75 Abs. 1 SGB VIII kommt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe in Betracht für juristische Personen und Personenvereinigungen, die

1.         auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig sind,

2.         gemeinnützige Ziele verfolgen,

3.         aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass           sie einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugend-            hilfe zu leisten imstande sind und

4.         die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten.

 

Alle Tatbestandsvoraussetzungen des § 75 Abs. 1 SGB VIII sind erfüllt.