Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss stimmt der anteiligen Erstattung der Planungsvorleistungen für die Kita Rabennest Harbeck in Höhe von 9.025,81 € (27.077,42 € x 1/3) zu.


In der Jugendhilfeausschusssitzung vom 26.06.2018 wurde erstmalig über den Antrag der Kirchengemeinde St. Martin Wegberg, ihr vergebliche Planungsvorleistungen für die Planung einer Erweiterung des Kindergartens „Rabennest“ in Wegberg-Harbeck in Höhe von insgesamt 27.077,42 € zu erstatten, beraten.

 

Nachdem im Laufe der in der Sitzung geführten Diskussion deutlich wurde, dass weitere Informationen zum damaligen Geschehen und zu den Ursachen für das Scheitern des Projekts benötigt werden, wurde die Vertagung des Tagesordnungspunktes einstimmig beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, weiteres Hintergrundwissen zu liefern.

 

In der Folgezeit führten Vertreter der Verwaltung unter Beteiligung der Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses ein ausführliches Gespräch mit Vertretern der Kirchengemeinde St. Martin Wegberg. Hierbei wurde deutlich, dass letztlich diverse Gründe dafür ursächlich waren, dass das Projekt von der Kirchengemeinde nicht realisiert werden konnte.

 

In der Jugendhilfeausschusssitzung vom 28.08.2018 wurde über den Verlauf des Gespräches informiert. Den Mitgliedern des Ausschusses wurde ein ausführlicher Gesprächsvermerk vom 22.08.2018 verbunden mit dem Vorschlag, die entstandenen vergeblich aufgewendeten Planungskosten zu dritteln, überreicht. Dieser Vorschlag trägt der Intention Rechnung, der Betreiberin des Kindergartens in einem begrenzten Rahmen eine Unterstützung zukommen zu lassen. Andererseits soll verdeutlicht werden, dass das Planungsrisiko grundsätzlich immer bei dem zuständigen Betreiber liegt. Da der hier zu entscheidende Fall von seinem Verlauf her bisher einmalig war und auch nicht damit zu rechnen ist, dass dieser zu einem Präzedenzfall wird, enthält der erwähnte Gesprächsvermerk die abschließende Empfehlung, die vergeblichen Planungsvorleistungen in Höhe von 9.025,81 € (27.077,42 € x 1/3) zu erstatten.