Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Entgeltordnung der Kreismusikschule wird mit Wirkung zum 01.01.2019 entsprechend dem der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Kultur, Partnerschaft und Tourismus als Anlage 3 beigefügten Entwurf neu gefasst. 


Für den Besuch der Kreismusikschule werden Entgelte entsprechend der vom Kreistag des Kreises Heinsberg am 05.10.1978 beschlossenen Entgeltordnung, zuletzt geändert durch Beschluss des Kreistages vom 29.06.2017, erhoben.

 

I. Zu Ziffer 1.: „Monatliche Entgelte“

 

Die letzte Erhöhung der Entgelte für die Musikschule des Kreises Heinsberg erfolgte zum 01.01.2013. Seit der letzten Entgelterhöhung hat sich u. a. durch die Steigerung tarifvertraglicher Verpflichtungen der Personalaufwand erhöht. Im nicht öffentlichen Teil dieser Sitzung wird über die Anpassung der Honorare für die freiberuflich tätigen Lehrkräfte an der Musikschule des Kreises Heinsberg beraten. Unter Berücksichtigung der Tariferhöhungen des öffentlichen Dienstes zwischen 2014 und 2018 um ca. 13 % und um die vorgeschlagene Honoraranpassung kostenneutral realisieren zu können, ist eine Entgelterhöhung notwendig.

 

Auch sollte das Unterrichtsangebot dem Bedarf angepasst werden. Das Angebot „Grundausbildung“ ist nicht mehr zeitgemäß und wird durch die weiteren Angebote ausgeglichen. Es ist daher beabsichtigt, die Grundausbildung auslaufen zu lassen und zukünftig nicht mehr anzubieten.

 

Die der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Kultur, Partnerschaft und Tourismus beigefügte Anlage 1 gibt einen Überblick über die Unterrichtsentgelte anderer Musikschulen. Wie bei der letzten Entgelterhöhung wird vorgeschlagen, die Entgelte nicht pauschal um einen bestimmten Prozentsatz, sondern differenziert zu erhöhen, um das Verhältnis von Ertrag und Aufwand gezielter steuern zu können. Ausweislich der der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Kultur, Partnerschaft und Tourismus beiliegenden Anlage 2 ist beabsichtigt, die Entgelte zwischen 3,3 % und 7,6 % anzuheben. Unter der Voraussetzung unveränderter Schülerzahlen und gleichem Unterrichtsumfang wäre rechnerisch durch die vorgeschlagene Erhöhung eine jährliche Einnahmeverbesserung von ca. 40.000 € zu erzielen. Unter Berücksichtigung von Befreiungs- und Ermäßigungstatbeständen in Höhe von ca. 10 % wäre mit einer Einnahmeverbesserung in Höhe von ca. 36.400 € zu rechnen. Es wird vorgeschlagen, zum 01.01.2019 die Entgelte entsprechend der der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Kultur, Partnerschaft und Tourismus als Anlage 3 beigefügten neuen Entgeltordnung, Ziffern 1.1 bis 1.6, zu erheben.

 

II. Zu Ziffer 3. („alt“):

 

Ziffer 3. („alt“) der Entgeltordnung für die Musikschule des Kreises Heinsberg sieht folgende Regelung vor:

 

„Können Musikschüler durch Ausfall der Lehrkraft ununterbrochen vier Wochen nicht unterrichtet werden, ermäßigt sich das Entgelt um ein Zwölftel des Jahresbeitrages und für jede weitere Zeiteinheit von vier Wochen um ein weiteres Zwölftel.“

 

In der Vergangenheit gab es des Öfteren Unstimmigkeiten wegen der Formulierung „ununterbrochen vier Wochen“, wenn z. B. in diesen Zeitraum Ferien oder Feiertage fielen. Auch wiederholte Ausfälle, verteilt auf mehrere Monate, gaben Anlass zu Ermäßigungsanfragen. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, Ziffer 3. ersatzlos zu streichen. Ziffern 4., 5. und 6. werden zu Ziffern 3., 4., und 5. Ziffer 6. soll zukünftig wie folgt lauten:

 

„Die Musikschule des Kreises Heinsberg garantiert bei ununterbrochener Anmeldung in einem Schuljahr die Erteilung von 35 Unterrichtseinheiten in diesem Zeitraum. Wird die Zahl aus Gründen unterschritten, die die Musikschule des Kreises Heinsberg zu vertreten hat (z. B. Erkrankung der Lehrkraft), wird auf entsprechenden Antrag am Ende des Schuljahres jeweils 1/35 des Jahresentgelts für jede Unterrichtseinheit erstattet, um die die garantierte Stundenzahl unterschritten wird. Nicht als Ausfallstunden zählen Unterrichtseinheiten, die z. B. wegen fachinterner Vorspiele oder Klassenvorspiele ausfallen.“