Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss beschließt, dass sich der Kreis Heinsberg der vorgesehenen Verfahrensweise anschließt und die Beschaffung der ErsthelferApp über den Zweckverband Region Aachen vornehmen lässt.

 


Bei lebensbedrohlichen Notfällen (Herz-Kreislauf-Stillstand, Bewusstlosigkeit, etc.) ist eine schnelle Einleitung von lebensrettenden Maßnahmen, am besten noch bevor der Rettungsdienst am Notfallort eintrifft, oft entscheidend für das Überleben des Patienten. Jede Minute zählt, auch wenn der Rettungsdienst im Regelfall schon nach wenigen Minuten den Notfallort erreicht.

 

Die Region Aachen als Zweckverband beabsichtigt zur signifikanten Erhöhung der Überlebenschancen den Einsatz eines smartphone-basierten Alarmierungs-Systems für Ersthelfer (sog. „ErsthelferApp“), das in der Rettungsleitstelle der StädteRegion Aachen/Stadt Aachen sowie den Leitstellen der Kreise Düren, Euskirchen und Heinsberg zum Einsatz kommen soll. Ziel dieses Alarmierungssystems ist es, ergänzend zu den Komponenten des Rettungsdienstes (im Regelfall Rettungswagen und Notarzt und/oder Telenotarzt) Ersthelfer zur Überbrückung der Wartezeit bis zum Eintreffen der Komponenten des Rettungsdienstes vorab an den Notfallort zu dirigieren und von diesen schon erste Rettungsmaßnahmen am Notfallpatienten beginnen zu lassen.

 

Die Grundidee der smartphone-basierten App besteht darin, dass ein Smartphone, das ein potentieller Ersthelfer bei sich trägt, ständig und überall leicht durch die moderne Funktechnik zu orten ist. Bei Eintritt eines Notfalles an einem bestimmten (geografischen) Ort ist die App in der Lage, festzustellen, ob und welcher potentielle Ersthelfer sich in nächster geografischer Nähe aufhält. Dieser nahebei befindliche Ersthelfer wird dann über die App alarmiert und zum Einsatzort gerufen.

 

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung vom 05.06.2018 die Verwaltung beauftragt, die Einführung einer Ersthelfer-Alarmierungs-App zu prüfen und die konkreten Anforderungen an ein gemeinschaftliches Alarmierungssystem sowie das entsprechende Organisationskonzept zu erarbeiten. In diesem Zusammenhang waren auch die Kosten des Systems zu ermitteln.

 

Zwischen den beteiligten Kommunen des Zweckverbandes Region Aachen (Stadt Aachen, StädteRegion Aachen, Kreis Düren, Kreis Euskirchen und Kreis Heinsberg) besteht Einigkeit darin, dass der Einsatz einer solchen ErsthelferApp sinnvoll ist und größte Wirksamkeit nur dann erreicht wird, wenn in den genannten Gebietskörperschaften eine einheitliche Lösung umgesetzt wird. Kommunale Grenzen stehen dann einer schnellen Hilfe nicht mehr entgegen. Durch die Berücksichtigung von Ein- und Auspendlern in allen betroffenen Rettungsdienstbezirken wird die Zahl der potentiellen und verfügbaren Ersthelfer deutlich erhöht.

 

Nachdem zwischen den Gebietskörperschaften das Anforderungsprofil für eine solche ErsthelferApp abgestimmt und festgeschrieben worden ist, soll nunmehr auf der Grundlage dieses Anforderungsprofils in die Beschaffungsphase eingetreten werden.

 

Der Zweckverband Region Aachen, dessen Verbandsvorsteher der Landrat des Kreises Heinsberg ist, hat sich bereit erklärt, die Beschaffung für die beteiligten Gebietskörperschaften zu koordinieren. Die Beschaffung soll auf der Basis einer noch durchzuführenden Ausschreibung, die für alle Gebietskörperschaften bindend ist, vom Zweckverband Region Aachen unter enger Einbindung der Vergabestelle bei der Kreisverwaltung Heinsberg durchgeführt werden. Die beteiligten Gebietskörperschaften verpflichten sich, das Ergebnis des durchzuführenden Vergabeverfahrens für ihre jeweilige Beschaffung zu übernehmen.

 

Bei der Stadt Aachen befindet sich eine den Anforderungen genügende ErsthelferApp im Rahmen eines Pilotprojektes im Einsatz. Die für den Einsatz dieser bzw. einer vergleichbaren ErsthelferApp im Kreis Heinsberg überschläglich ermittelten Kosten (Personalkosten für die Implementierung und Koordination sowie Sachkosten für die Softwarebeschaffung) betragen ca. 60.000 €/Jahr für den Kreis Heinsberg. Entsprechende Haushaltsmittel sind für das Jahr 2019 und die Folgejahre eingeplant und im aktuellen Entwurf des Kreishaushaltes bereits enthalten.