Sitzung: 04.12.2018 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0597/2018
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss beschließt, dass sich der Kreis Heinsberg der vorgesehenen
Verfahrensweise anschließt und die Beschaffung der ErsthelferApp über den
Zweckverband Region Aachen vornehmen lässt.
Bei
lebensbedrohlichen Notfällen (Herz-Kreislauf-Stillstand, Bewusstlosigkeit,
etc.) ist eine schnelle Einleitung von lebensrettenden Maßnahmen, am besten
noch bevor der Rettungsdienst am Notfallort eintrifft, oft entscheidend für das
Überleben des Patienten. Jede Minute zählt, auch wenn der Rettungsdienst im
Regelfall schon nach wenigen Minuten den Notfallort erreicht.
Die
Region Aachen als Zweckverband beabsichtigt zur signifikanten Erhöhung der
Überlebenschancen den Einsatz eines smartphone-basierten Alarmierungs-Systems
für Ersthelfer (sog. „ErsthelferApp“), das in der Rettungsleitstelle der
StädteRegion Aachen/Stadt Aachen sowie den Leitstellen der Kreise Düren,
Euskirchen und Heinsberg zum Einsatz kommen soll. Ziel dieses
Alarmierungssystems ist es, ergänzend zu den Komponenten des Rettungsdienstes
(im Regelfall Rettungswagen und Notarzt und/oder Telenotarzt) Ersthelfer zur
Überbrückung der Wartezeit bis zum Eintreffen der Komponenten des
Rettungsdienstes vorab an den Notfallort zu dirigieren und von diesen schon
erste Rettungsmaßnahmen am Notfallpatienten beginnen zu lassen.
Die
Grundidee der smartphone-basierten App besteht darin, dass ein Smartphone, das
ein potentieller Ersthelfer bei sich trägt, ständig und überall leicht durch
die moderne Funktechnik zu orten ist. Bei Eintritt eines Notfalles an einem
bestimmten (geografischen) Ort ist die App in der Lage, festzustellen, ob und
welcher potentielle Ersthelfer sich in nächster geografischer Nähe aufhält.
Dieser nahebei befindliche Ersthelfer wird dann über die App alarmiert und zum
Einsatzort gerufen.
Der
Kreisausschuss hat in seiner Sitzung vom 05.06.2018 die Verwaltung beauftragt,
die Einführung einer Ersthelfer-Alarmierungs-App zu prüfen und die konkreten
Anforderungen an ein gemeinschaftliches Alarmierungssystem sowie das
entsprechende Organisationskonzept zu erarbeiten. In diesem Zusammenhang waren
auch die Kosten des Systems zu ermitteln.
Zwischen
den beteiligten Kommunen des Zweckverbandes Region Aachen (Stadt Aachen,
StädteRegion Aachen, Kreis Düren, Kreis Euskirchen und Kreis Heinsberg) besteht
Einigkeit darin, dass der Einsatz einer solchen ErsthelferApp sinnvoll ist und
größte Wirksamkeit nur dann erreicht wird, wenn in den genannten
Gebietskörperschaften eine einheitliche Lösung umgesetzt wird. Kommunale Grenzen
stehen dann einer schnellen Hilfe nicht mehr entgegen. Durch die
Berücksichtigung von Ein- und Auspendlern in allen betroffenen
Rettungsdienstbezirken wird die Zahl der potentiellen und verfügbaren
Ersthelfer deutlich erhöht.
Nachdem
zwischen den Gebietskörperschaften das Anforderungsprofil für eine solche
ErsthelferApp abgestimmt und festgeschrieben worden ist, soll nunmehr auf der
Grundlage dieses Anforderungsprofils in die Beschaffungsphase eingetreten
werden.
Der
Zweckverband Region Aachen, dessen Verbandsvorsteher der Landrat des Kreises
Heinsberg ist, hat sich bereit erklärt, die Beschaffung für die beteiligten
Gebietskörperschaften zu koordinieren. Die Beschaffung soll auf der Basis einer
noch durchzuführenden Ausschreibung, die für alle Gebietskörperschaften bindend
ist, vom Zweckverband Region Aachen unter enger Einbindung der Vergabestelle
bei der Kreisverwaltung Heinsberg durchgeführt werden. Die beteiligten
Gebietskörperschaften verpflichten sich, das Ergebnis des durchzuführenden
Vergabeverfahrens für ihre jeweilige Beschaffung zu übernehmen.
Bei der Stadt Aachen befindet sich eine den
Anforderungen genügende ErsthelferApp im Rahmen eines Pilotprojektes im
Einsatz. Die für den Einsatz dieser bzw. einer vergleichbaren ErsthelferApp im
Kreis Heinsberg überschläglich ermittelten Kosten (Personalkosten für die
Implementierung und Koordination sowie Sachkosten für die Softwarebeschaffung)
betragen ca. 60.000 €/Jahr für den Kreis Heinsberg. Entsprechende
Haushaltsmittel sind für das Jahr 2019 und die Folgejahre eingeplant und im
aktuellen Entwurf des Kreishaushaltes bereits enthalten.