Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 14, Enthaltungen: 0

 


Die Fraktion Freie Wähler hat mit Schreiben vom 21.04.2018 einen Antrag im Kreistag des Kreises Heinsberg betr. Einführung des Begriffs „Kreiskulturerbe“ und Erstellung der Liste von Kreiskulturerbeobjekte gestellt. Dieser war als Anlage der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Kultur, Partnerschaft und Tourismus beigefügt.

 

In der Sitzung des Kreisausschusses am 05.06.2018 hat Landrat Pusch hierzu wie folgt ausgeführt:

 

 „Der Antrag zielt darauf ab, die Begrifflichkeit „Kreiskulturerbe“ einzuführen und eine eigenständige Bestandsliste auf Kreisebene zu erstellen.

 

Im Kreis Heinsberg wurden lt. Denkmalstatistik bis zum 31.12.2016 insgesamt 1.608 Denkmäler unter Schutz gestellt und vier Denkmalbereiche ausgewiesen. Aufgabe des Denkmalschutzes (§ 1 DSchG) ist es, Denkmäler zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen, wissenschaftlich zu erforschen und der Öffentlichkeit im Rahmen des Zumutbaren zugänglich zu machen.

 

Der Denkmalschutz umfasst gemäß § 2 DSchG

• Baudenkmäler, die aus baulichen Anlagen oder Teilen baulicher Anlagen bestehen, sowie Garten-, Friedhofs- und Parkanlagen;

• Denkmalbereiche, die aus Mehrheiten von baulichen Anlagen bestehen. Dies können z. B. Stadtgrundrisse, Ortsbilder, Siedlungen, Straßenzüge oder bauliche Gesam-tanlagen sein sowie deren engere Umgebung, sofern sie für deren Erscheinungsbild bedeutend ist;

• Bodendenkmäler, dies sind bewegliche oder unbewegliche Denkmäler, die sich im Boden befinden oder befanden.

 

Zuständig für die Führung der Denkmallisten sowie alle sonstigen denkmalrechtlichen Entscheidungen sind originär die Städte und Gemeinden als Untere Denkmalbehörden.

 

Diese entscheiden im Benehmen mit dem Landschaftsverband (LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland, Pulheim/LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Bonn) über die Eintragung und erteilen einen Bescheid.

 

Die Stadtmauer in Gangelt ist sowohl als Baudenkmal (Lfd.-Nr. 61 Bruchtor in Gangelt (22.11.1990), Lfd.-Nr. 62 Heinsberger Tor in Gangelt (22.11.1990) und Lfd.-Nr. 75 Pulverturm und Stadtmauer in Gangelt (12.03.2002)) als auch als Bodendenkmal (Nr. 2 Stadtbefestigung, Mauer und Graben, (15.10.1987)) in die Denkmalliste eingetragen.

 

Die Baudenkmäler im Kreisgebiet wurden von Herrn Dr. Kieser vom LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland in den Heimatkalendern der Jahre 2004 bis 2018 - nach Stadtgebieten geordnet - beschrieben und teilweise fotografisch dargestellt. Hierbei verweist er an mehreren Stellen auf die von einer Privatinitiative erstellte Internet-Seite www.limburg-bernd.de, auf der die bis Januar 2012 eingetragenen Denkmäler im Kreis Heinsberg mit Bildern und Textbeiträgen Interessierten zugänglich gemacht werden.

 

Der Landschaftsverband Rheinland führt ebenfalls auf der Internetplattform KuLaDig (www.kuladig.de) ein digitales Informationssystem über die historische Kulturlandschaft und das landschaftliche kulturelle Erbe. Die Stadtmauer in Gangelt ist mit den Turmtoren auf dieser Seite bereits als Bestandteil des Kulturlandschaftsbereiches dargestellt.

 

Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH (WFG) arbeitet derzeit zusammen mit den Gemeinden Gangelt, Selfkant und Waldfeucht an der Erstellung von Flyern für die Bewerbung der Tourismusmarke „Der Selfkant im Heinsberger Land“. Hierbei handelt es sich um ein Gemeinschaftsprojekt der beiden Tourismusmarken „Der Selfkant“ und „Heinsberger Land“. Die Gestaltung der jeweils vier Flyer pro Kommune erfolgt über die WFG. In einem der Flyer wird der historische Stadtkern Gangelt mit den Resten der Stadtmauer und den Toren touristisch beworben.

 

Ein Hinweis auf die Stadtmauer Gangelt befindet sich auch im Sach- und Heimatkundebuch „Kreis Heinsberg ganz nah“, das vom Kreis Heinsberg herausgegeben und seit dem Jahr 2008 allen Grundschülern und Grundschülerinnen im Kreis Heinsberg in der 3. Klasse zur Verfügung gestellt und im Unterricht verwandt wird. Im Zeitraum 2008 bis 2017 wurden insgesamt ca. 24.400 Exemplare an die Grundschulen ausgeliefert.

 

Der Begriff „Kreiskulturerbe“ wäre rechtlich nicht relevant, inhaltlich nicht ohne weiteres definierbar und ohne Mehrwert für die Bevölkerung, führt aber zu einem erheblichen administrativen Aufwand.

 

Im Übrigen ist keine Änderung des Flächennutzungsplanes und der gleichzeitigen Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vor der Gangelter Stadtmauer erfolgt. Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Gangelt hat sich in seiner Sitzung am 08.05.2018 nicht mit der Angelegenheit befasst, da der Antragsteller seinen Antrag noch vor der Sitzung zurückgezogen hat.“

 

 

 

 

 

 

Fraktionsvorsitzender Schreinemacher (FW) hat in der Sitzung des Kreisausschusses den Antrag mündlich dahingehend ergänzt, dass es bei dem Begriff „Kreiskulturerbe“ nicht nur um Denkmäler und Gebäude gehe, sondern auch um Schützenbruderschaften oder dergleichen, d. h. um Objekte, die nicht dem Denkmalschutz unterliegen, aber dennoch schützenswert seien. Die Mitglieder des Kreisausschusses verständigen sich darauf, den Antrag an den Fachausschuss zu verweisen.

 

Der Kreis Heinsberg ist sich seiner Verantwortung gegenüber der Pflege von Tradition und Brauchtum bewusst und bewahrt das Andenken an das kulturelle Erbe beispielsweise durch die im 5-Jahres-Rhythmus aktualisierte Museumskonzeption. Im Sach- und Heimatkundebuch des Kreises werden regional bedeutsame Objekte mit Bezug zur Kultur und Historie des Kreises Heinsberg beschrieben. Auch im jährlich erscheinenden vom Kreis Heinsberg herausgegebenen Heimatkalender sowie im Weiterbildungsprogramm der Kreisvolkshochschule werden diese Themen aufgegriffen. Die WFG ist ein kompetenter Ansprechpartner in touristischen Angelegenheiten. Auf der Homepage https://heinsberger-land.de wird  über Kunst, museale Einrichtungen, Schützenfeste, Stadtfeste, Kirmes und vieles mehr informiert. Das Schützenwesen wurde im Jahr 2015 in das bundesweite Verzeichnis „Immaterielles Kulturerbe“ aufgenommen. Auf Landesebene wurde erst kürzlich die rheinische Martinstradition „Sankt Martin“ als „Immaterielles Kulturerbe“ in Nordrhein-Westfalen anerkannt. Im Übrigen wird auf die obige Stellungnahme des Landrats hinsichtlich der rechtlichen und inhaltlichen Relevanz sowie des administrativen Verwaltungsaufwandes verwiesen.  

 

In der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Partnerschaft und Tourismus erklärt Ausschussmitglied Wolter, dass Punkt 3.) des Antrages vom 21.04.2018 zurückgezogen werde. Er verliest eine Erklärung, die der Niederschrift zur Sitzung des Ausschuss für Kultur, Partnerschaft und Tourismus als Anlage beigefügt ist. Ausschussvorsitzender Dahlmanns gibt zu bedenken, dass die Begrifflichkeit „Kreiskulturerbe“ keine rechtliche Relevanz habe; auch ohne Einführung des Begriffs werde der Kreis Heinsberg Traditionen und Brauchtum schützen. Die Ausschussmitglieder Dr. Leonards-Schippers, Moll, Schürgers und Sprenger unterstützen die Zielrichtung des Antrages zwar grundsätzlich, halten eine konkrete Umsetzung aber für äußerst schwierig und begründen damit ihre ablehnende Haltung. Ausschussmitglied Otten stellt den Antrag als lobenswert heraus und befürwortet diesen. Nach einer weiteren Diskussion wird über den Antrag

 

1.       Der Begriff „Kreiskulturerbe“ soll in den Sprachgebrauch des Denkmalschutzes, der Stadtplanung, der Regionalplanung und der Tourismusförderung im Kreis Heinsberg aufgenommen werden.

2.       Der Kreistag beauftragt den Ausschuss für Tourismus, Kultur und Partnerschaft mit der Erarbeitung einer Liste von schützens- und erhaltenswerten Objekten im Kreis Heinsberg, die als Kreiskulturerbe benannt werden.

3.       -zurückgezogen-

4.       Der Kreistag beauftragt die WFG „Heinsberger Land“, die benannten Kreiskulturerbe­objekte in das Tourismuskonzept aufzunehmen und dem Fachausschuss einmal jährlich zu berichten.

5.       Die Liste der Kreiskulturerbeobjekte soll allen Schulen im Kreis Heinsberg für Unterrichtszwecke zur Verfügung gestellt werden. Die Schulen sollen gebeten werden, dies unter dem Oberbegriff „Heimatqualität“ in den Unterricht aufzunehmen.

 

abgestimmt.