Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 33, Enthaltungen: 0

 


Finanzielle Auswirkungen:

können nicht beziffert werden

 

Leitbildrelevanz:

1; 2; 4

 

Inklusionsrelevanz:

ja

 

 

Es wird auf den der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 21.11.2018 als Anlage beigefügten Antrag der Fraktionen SPD und  Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 07.11.2018 verwiesen.

 

Frau Astrid van der Kruijssen, stellvertretende Leiterin des Amtes für Soziales, nimmt in der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales zu dem Antrag wie folgt Stellung:

 

Bereits in 2008 wurde vom Sozialdienst katholischer Frauen/ Männer (SKF/M) ein Antrag auf Einrichtung/Förderung einer Frauenberatungsstelle beim Kreis Heinsberg gestellt. Der Antrag wurde über den Landschaftsverband Rheinland dem seinerzeit zuständigen Landesministerium zugeleitet, danach aber vom SKF/M nicht weiter verfolgt.

 

Einen weiteren Antrag auf Übernahme der ungedeckten Kosten zur Einrichtung einer allgemeinen Frauenberatungsstelle im Kreis Heinsberg reichte der SKF/M im Zuge der Neukonzeption der Leistung „Frauenhaus“ am 24.10.2016 ein und erweiterte diesen mit Schreiben vom 27.12.2016 zusätzlich auf die Übernahme der ungedeckten Kosten einer Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt.

 

Die mit dem SKF/M geführten Gespräche führten im Ergebnis zum Abschluss einer Leistungsvereinbarung zwischen dem Kreis und dem SKF/M über die Erbringung und Vergütung von psychosozialer Betreuung nach § 16a SGB II bzw. Beratung und Unterstützung nach § 11 SGB XII für Frauen mit Gewalterfahrung (Frauenberatung).

 

Diese noch bis zum 31.12.2018 gültige Leistungsvereinbarung deckt sowohl den präventiven Beratungsbedarf (ohne Bezug zu einem Frauenhausaufenthalt) als auch den nachgehenden Beratungsbedarf von Frauen nach Aufenthalt im Frauenhaus.

 

Im Zeitraum vom 01.01. bis 30.09.2018 wurde diese vom Kreis bereit gestellte Leistung lediglich von 20 Frauen in Anspruch  genommen. Davon wurden 19 Frauen präventiv und nur 1 nachgehend beraten, wobei mehr als die Hälfte der Beratungszeit von 99,25 Stunden für lediglich 2 Frauen und ein Viertel der Beratungszeit für die eine nachgehende Frauenberatung aufgewendet wurde. Die durchschnittliche Beratungszeit in den ersten 9 Monaten des Jahres 2018 belief sich daher auf lediglich rund 11 Stunden/Monat und damit auf 0,07 Anteile einer Vollzeitstelle.

 

Die nachgehende Frauenberatung soll aufgrund des Sachzusammenhangs mit dem Frauenhausaufenthalt ab dem 01.01.2019 über eine separate Leistungsvereinbarung mit dem SKF/M erbracht werden. Demgegenüber muss die zu erbringende Leistung „präventive Frauenberatung“ aus vergaberechtlichen Gründen jedem geeigneten Leistungsanbieter zugänglich gemacht und daher ebenfalls in eine separate Leistungsvereinbarung gefasst werden.

 

Die Einrichtung einer Frauenberatungsstelle setzt voraus, dass Personal ausschließlich mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe betraut sowie dass die erforderliche Infrastruktur (Büroausstattung, Räumlichkeiten, ADV etc.) vorzuhalten ist.

 

Aus Sicht der Verwaltung rechtfertigen die Nachfragezahlen die Einrichtung einer Frauenberatungsstelle nicht. Eine solche mit der im Antrag beschriebenen Ausstattung erscheint in dieser Hinsicht als überdimensioniert. Die v. g. Nachfragezahlen der Beratungen belegen, dass die Auslastung einer solchen Stelle im Kreis Heinsberg bei Weitem nicht zu erreichen ist.

 

Dem Beratungsbedarf im Kreis Heinsberg wird mit dem Instrument der in der Leistungsvereinbarung beschriebenen „Beratungseinheit“ wirksam entsprochen.

 

Darüber hinaus wird auf die im Kreis Heinsberg bereits bestehenden Beratungsangebote verwiesen: Frauenberatung der AWO, Hückelhoven, Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen (17 Sprachen), Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen AWO und Donum Vitae, s. auch Psychosoziales Adressbuch des Kreises Heinsberg S. 165 ff..

 

In der sich anschließenden Diskussion bekräftigten Ausschussmitglied Schwinkendorf und Ausschussmitglied Röhrich die Forderung, eine förmliche Frauenberatungsstelle einzurichten. Ausschussmitglied Reyans stellte für die CDU-Fraktion den Antrag, die von der Verwaltung beschriebene Form der Frauenberatung durch Beratungseinheiten beizubehalten.

 

Ausschussvorsitzender Dr. Kehren stellte daraufhin sowohl den gemeinsamen Antrag der Fraktionen der SPD und von Bündnis 90/DIE GRÜNEN als auch den Antrag der CDU-Fraktion zur Abstimmung.

 

Kreistagsmitglied Lüngen (SPD) bedauert die Ansicht des Kreistages, dass eine förmliche Einrichtung einer Frauenberatungsstelle zunächst entbehrlich sei. Dies sei traurig und erbärmlich.

 

Dezernentin Ritzerfeld erläutert, dass Frauenberatung selbstverständlich notwendig sei, jedoch sei der Begriff Frauenberatungsstelle nicht wörtlich zu nehmen. Die präventive Frauenberatung sei weiterhin sichergestellt und Anfragen an externe Anbieter seien bereits gestellt.

 

Kreistagsmitglied Schwinkendorf (Bündnis 90/Die Grünen) kritisiert die Abdeckung der Frauenberatung über eine Leistungsvereinbarung, man wolle eine unabhängige Frauenberatungsstelle ohne Leistungsvereinbarung.

 

 

Beschlussvorschlag der Fraktionen der SPD und von Bündnis 90/DIE GRÜNEN:

 

Es wird eine Frauenberatungsstelle im Kreis Heinsberg eingerichtet. Frauen, die physischer bzw. psychischer Gewalt ausgesetzt sind, können sich an diese Stelle wenden. Im Haushaltsplan 2019 sind die entsprechenden Mittel zur Verfügung zu stellen.

 

Es ist erforderlich, dass eine qualifizierte Fachkraft (Dipl. Psychologin/ Dipl. Sozialpädagogin

mit Zusatzausbildung o. Ä.) zwecks Beratung zur Verfügung steht und die Räumlichkeiten zentral, aber neutral liegen und behindertengerecht gestaltet werden. Urlaubs- und Krankheitsvertretung sowie Supervision für die Mitarbeiterin bzw. zwei Teilzeitkräfte sollen gewährleistet sein. Die Daten der Beratungsstelle wie Adresse und Kontaktdaten sowie Öffnungszeiten sind zu veröffentlichen und zu bewerben.

 

Ebenfalls wird eine enge Zusammenarbeit mit vorhandenen sozialen Einrichtungen, insbesondere mit dem Frauenhaus, und weiteren Netzwerken vorausgesetzt.

 

 

Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion: 

 

Es wird die von der Verwaltung beschriebene Form der präventiven Frauenberatung durch Beratungseinheiten, die von geeigneten Anbietern erbracht werden können, beibehalten.