Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Verkehr nimmt den Sachstand zur Fortschreibung des Nahverkehrsplanes für den Kreis Heinsberg zur Kenntnis.

 

 


Der Auftrag an die Verwaltung zur Erarbeitung des Fortschreibungsentwurfs für den Nahverkehrsplan (NVP) des Kreises Heinsberg erfolgte durch Kreistagsbeschluss vom 20.12.2012. Bei der Erstellung des Entwurfs wird die Verwaltung interfraktionell unterstützt. Die erste interfraktionelle Sitzung der Arbeitsgruppe zur Fortschreibung des NVP hat am 03.06.2013 stattgefunden.

 

Auf Grund der Inbetriebnahme der Schienenstrecke Heinsberg - Lindern zum 15.12.2013 sind seitens der Verwaltung mit den Verkehrsunternehmen, der westEnergie und Verkehr GmbH (west) und der Regionalverkehr Euregio-Maas-Rhein GmbH (RVE), unter Beteiligung des Aachener Verkehrsverbundes (AVV) die Abstimmungen zum Busliniennetz des Kreises Heinsberg erfolgt. In den letzten Wochen konnten auf Grund intensiver Planungsarbeit noch Optimierungen bei den Busverkehren beim Anschluss an die Bahnlinien sowie auch bei schulorientierten Verkehren erreicht werden. Der Mehraufwand im Leistungsangebot des Fahrplanes für das Jahr 2014 konnte um rd. 12.600 Nutzwagen-km / Jahr reduziert werden.

 

Der AVV hat in den letzten Wochen auf Grund des veränderten Rechtsrahmens - durch die Änderungen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) mit der Umsetzung der EU-VO 1370/2007 zu Beginn dieses Jahres - die Entwicklung der vergabe- und beihilferechtlichen Rahmenbedingungen des ÖPNV und insbesondere des ÖSPV im AVV, auch unter den Gesichtspunkten des ÖPNV-Finanzrahmens, aufgearbeitet. Für die anstehenden Entscheidungsprozesse im gesamten AVV-Verbundraum wurden erste Handlungskonzepte und -strategien entwickelt, um den ÖSPV zukunftssicher zu gestalten. Ende September wurden diese Szenarien beim „AVV-Forum zur Zukunft des ÖPNV in der Region“ den Mitgliedern der Zweckverbandsversammlung erstmals präsentiert.

 

Themenschwerpunkte sind hierbei u. a. die zum Ende des Jahres 2017 auslaufenden Verkehrsverträge sowie die Betrauungen der Verkehrsunternehmen im AVV und die rechtliche Handhabe zur Sicherstellung einer geordneten Weiterentwicklung des ÖSPV nach 2017.

 

Hierzu zählt die Fortschreibung des Nahverkehrsplans durch die jeweiligen Aufgabenträger, in der die Rahmenbedingungen zur Einleitung entsprechender Vergabeverfahren nach den geltenden europarechtlichen Rahmenbedingungen zur Vergabe der gebündelten Verkehrskonzessionen geregelt werden.

 

Des Weiteren hat der Kreis Heinsberg die Städte und Gemeinden eingeladen, sich in die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes einzubringen. Hierzu werden sich die Städte und Gemeinden mit dem Kreis als Aufgabenträger des ÖSPV insbesondere dem Spannungsfeld ÖPNV und Schule widmen.

 

Weitere Erläuterungen erfolgen in der Sitzung durch Herrn Sistenich, Geschäftsführer der AVV GmbH, und durch die Verwaltung.