Sitzung: 19.02.2019 Kreistag
Landrat Pusch teilt hierzu
Folgendes mit:
„Geschäftsprüfung des Ausländeramtes
Die Bezirksregierung Köln hat
am 22.11.2018 eine turnusmäßige Geschäftsprüfung beim Ausländeramt des
Ordnungsamtes vorgenommen. Gegenstände der Geschäftsprüfung waren
- Organisation und Personal
- Sachausstattung
- Räumliche Unterbringung und Sicherheit
- Sachbearbeitung und Aktenführung
- Rückführung von Ausländern
Die Bezirksregierung Köln
beurteilt die aktuelle Personalausstattung sowie die Organisation und die
Qualität der Sachbearbeitung als gut. Ihr sind auch in der jüngsten Zeit keine
Beschwerden Dritter über die Arbeitsweise des Ausländeramtes bekannt geworden.
Die Prüfung von Einzelakten hat zu keinen wesentlichen Beanstandungen geführt.
Ausdrücklich gelobt wurde die gute und übersichtliche Aktenführung.
Die Bezirksregierung kommt in
ihrem Prüfbericht vom 13.12.2018 abschließend zu dem Ergebnis, dass (Zitat) „…
das Ausländeramt unter den aktuell gut gesetzten Rahmenbedingungen eine
qualitativ hochwertige Arbeit leistet, die auch weiterhin volle Unterstützung
durch die Behördenleitung erhalten sollte“ (Zitat Ende). Die Ausländerbehörde
des Kreises Heinsberg hinterlässt (Zitat) „auf Grund der kompetenten Führung
einen uneingeschränkt guten Eindruck“ (Zitat Ende).
Überprüfung des Kreditportfolios des Kreises Heinsberg
Die Verwaltung hat am
15.11.2018 den Kreistag darüber informiert, dass die anhaltende Niedrigzinspolitik
der Europäischen Zentralbank zu sinkenden Zinserträgen im Kreishaushalt führt
und eine Verschärfung der Strafzinsproblematik zu erwarten ist. Vor diesem
Hintergrund sollte das bestehende Kreditportfolio des Kreises überprüft werden,
um festzustellen, ob eine vorzeitige Kreditablösung wirtschaftlich sinnvoll
ist.
In diesem Kontext wurde die
Verwaltung durch Kreistagsbeschluss vom 15.11.2018 nach den
haushaltsrechtlichen Bestimmungen ermächtigt, überplanmäßige Aufwendungen und
Auszahlungen zur vorzeitigen Tilgung der Investitionskredite einzugehen.
Die Überprüfung des
Kreditportfolios wurde zwischenzeitlich abgeschlossen. Das Ergebnis ist wie
folgt:
- Sechs Kreditverträge sind vorzeitig
kündbar.
- Das überplanmäßige Tilgungsvolumen
dieser Kredite beträgt rd. 6,7 Mio. €.
- Der reguläre Zinsaufwand für die
kündbaren Kreditverträge beläuft sich auf insgesamt rd. 1.523.000 €. Dem
gegenüber stehen Vorfälligkeitsentschädigungen in Höhe von rd. 928.000 €.
- Die vorzeitige Ablösung ist
wirtschaftlich sinnvoll, da bis zum Ende der Zinsbindung eine Einsparung
in Höhe von etwa 595.000 € erzielt werden kann.
- Darüber hinaus werden durch die
Kreditablösungen alleine im Jahr 2019 Strafzinsen in Höhe von rd. 30.000 €
auf die liquiden Mittel des Kreises vermieden.
Neben den wirtschaftlichen
Aspekten haben die Verbesserungen aus der Haushaltsabwicklung 2018 die
Verwaltung dazu veranlasst, die kündbaren Kredite noch im Jahr 2018 abzulösen.
Die überplanmäßigen Auszahlungen wurden aus der vorhandenen Liquidität und die
überplanmäßigen Aufwendungen aus Verbesserungen bei der Landschaftsumlage 2018
finanziert.
Der Stand der Verbindlichkeiten
aus Investitionskrediten sinkt somit von rd. 7,5 Mio. € zum 31.12.2017 auf rd.
285.000 € zum 31.12.2018. Hierbei sind auch die planmäßig realisierten
Tilgungen enthalten. In der Einwohnerrelation verbleibt zum 31.12.2018 eine
Verschuldung von rd. 1,13 € je Einwohner.
Die Fördermittel des Programms
„Gute Schule 2020“ waren nicht Bestandteil der Überprüfung, da die
Zinsaufwendungen und Tilgungsleistungen vom Land NRW übernommen werden. Sie
sind daher auch nicht in den hier genannten Kreditbeständen enthalten.“
Abstimmungsergebnis: