Landrat Pusch teilt hierzu Folgendes mit:

 

Geschäftsprüfung des Ausländeramtes

 

Die Bezirksregierung Köln hat am 22.11.2018 eine turnusmäßige Geschäftsprüfung beim Ausländeramt des Ordnungsamtes vorgenommen. Gegenstände der Geschäftsprüfung waren

 

  • Organisation und Personal
  • Sachausstattung
  • Räumliche Unterbringung und Sicherheit
  • Sachbearbeitung und Aktenführung
  • Rückführung von Ausländern

 

Die Bezirksregierung Köln beurteilt die aktuelle Personalausstattung sowie die Organisation und die Qualität der Sachbearbeitung als gut. Ihr sind auch in der jüngsten Zeit keine Beschwerden Dritter über die Arbeitsweise des Ausländeramtes bekannt geworden. Die Prüfung von Einzelakten hat zu keinen wesentlichen Beanstandungen geführt. Ausdrücklich gelobt wurde die gute und übersichtliche Aktenführung.

 

Die Bezirksregierung kommt in ihrem Prüfbericht vom 13.12.2018 abschließend zu dem Ergebnis, dass (Zitat) „… das Ausländeramt unter den aktuell gut gesetzten Rahmenbedingungen eine qualitativ hochwertige Arbeit leistet, die auch weiterhin volle Unterstützung durch die Behördenleitung erhalten sollte“ (Zitat Ende). Die Ausländerbehörde des Kreises Heinsberg hinterlässt (Zitat) „auf Grund der kompetenten Führung einen uneingeschränkt guten Eindruck“ (Zitat Ende).

 

 

Überprüfung des Kreditportfolios des Kreises Heinsberg

 

Die Verwaltung hat am 15.11.2018 den Kreistag darüber informiert, dass die anhaltende Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank zu sinkenden Zinserträgen im Kreishaushalt führt und eine Verschärfung der Strafzinsproblematik zu erwarten ist. Vor diesem Hintergrund sollte das bestehende Kreditportfolio des Kreises überprüft werden, um festzustellen, ob eine vorzeitige Kreditablösung wirtschaftlich sinnvoll ist.

 

In diesem Kontext wurde die Verwaltung durch Kreistagsbeschluss vom 15.11.2018 nach den haushaltsrechtlichen Bestimmungen ermächtigt, überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen zur vorzeitigen Tilgung der Investitionskredite einzugehen.

 

Die Überprüfung des Kreditportfolios wurde zwischenzeitlich abgeschlossen. Das Ergebnis ist wie folgt:

 

  1. Sechs Kreditverträge sind vorzeitig kündbar.
  2. Das überplanmäßige Tilgungsvolumen dieser Kredite beträgt rd. 6,7 Mio. €.
  3. Der reguläre Zinsaufwand für die kündbaren Kreditverträge beläuft sich auf insgesamt rd. 1.523.000 €. Dem gegenüber stehen Vorfälligkeitsentschädigungen in Höhe von rd. 928.000 €.
  4. Die vorzeitige Ablösung ist wirtschaftlich sinnvoll, da bis zum Ende der Zinsbindung eine Einsparung in Höhe von etwa 595.000 € erzielt werden kann.
  5. Darüber hinaus werden durch die Kreditablösungen alleine im Jahr 2019 Strafzinsen in Höhe von rd. 30.000 € auf die liquiden Mittel des Kreises vermieden.

 

Neben den wirtschaftlichen Aspekten haben die Verbesserungen aus der Haushaltsabwicklung 2018 die Verwaltung dazu veranlasst, die kündbaren Kredite noch im Jahr 2018 abzulösen. Die überplanmäßigen Auszahlungen wurden aus der vorhandenen Liquidität und die überplanmäßigen Aufwendungen aus Verbesserungen bei der Landschaftsumlage 2018 finanziert.

 

Der Stand der Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten sinkt somit von rd. 7,5 Mio. € zum 31.12.2017 auf rd. 285.000 € zum 31.12.2018. Hierbei sind auch die planmäßig realisierten Tilgungen enthalten. In der Einwohnerrelation verbleibt zum 31.12.2018 eine Verschuldung von rd. 1,13 € je Einwohner.

 

Die Fördermittel des Programms „Gute Schule 2020“ waren nicht Bestandteil der Überprüfung, da die Zinsaufwendungen und Tilgungsleistungen vom Land NRW übernommen werden. Sie sind daher auch nicht in den hier genannten Kreditbeständen enthalten.“

 

 

 


Abstimmungsergebnis: