Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Konzeption vom 24. November 2017 (Sachstand: 11. Februar 2019) wird für den Sprachtherapeutischen Dienst des Kreises Heinsberg bis auf Weiteres als verbindliche Arbeitsgrundlage festgelegt.

 

Die Leistungen des Sprachtherapeutischen Dienstes des Kreises Heinsberg sind allen Kindertagesstätten im Kreis Heinsberg zugänglich zu machen. 


Der Kreis Heinsberg betreibt seit vielen Jahren im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung den „Sprachtherapeutischen Dienst“, um möglichst frühzeitig Defizite in der sprachlichen Entwicklung der Kinder im Kindergartenalter zu erkennen und diesen  entgegen  zu wirken. Zunächst bestand der Hauptteil der Arbeit auch in der Durchführung der logopädischen Therapie, da wegen fehlender logopädischer Praxen im Kreis die Versorgung mit dieser medizinisch-therapeutischen Leistung nicht gewährleistet war.

 

Nachdem sich die Präsenz logopädischer Praxen im Kreis stark verbessert hatte, erfolgte  2009/2010 eine Neustrukturierung, mit der der Schwerpunkt der Arbeit weg von der  Durchführung der logopädischen Behandlungen der Kinder hin in die Präventionsarbeit gelegt wurde. Seitdem hat sich der Sprachtherapeutische Dienst deutlich verändert und sukzessive weiterentwickelt.

 

Vor dem Hintergrund des Ziels der Arbeit des Sprachtherapeutischen Dienstes – die Verhinderung der Ausbildung seelischer Behinderung – haben sich so veränderte Aufgaben und Arbeitsabläufe herausgebildet und etabliert. Diese waren bisher nicht offiziell beschrieben und ihnen lag auch bisher keine Personalbemessung zugrunde.

 

Der Erfolg der Arbeit des Sprachtherapeutischen Dienstes ist nicht messbar. Es kann nicht beziffert werden, in wie vielen Fällen die Manifestierung einer seelischen Behinderung mit allen Folgen für das Kind und die Gesellschaft verhindert werden kann/konnte. Daneben kommt die Verhinderung einer seelischen Behinderung wirtschaftlich nicht nur dem Kreis als Eingliederungshilfeträger (SGB VIII und SGB XII, ab 2020 SGB IX) zugute, sondern auch den anderen Sozialleistungsträgern, die gegebenenfalls geringere Leistungen und Beitragsmittel aufwenden müssen. Es ergibt sich insoweit ein volkswirtschaftlicher Nutzen.

 

Dem Ausschuss für Gesundheit und Soziales wurde der Sprachtherapeutische Dienst in seiner Sitzung am 30. November 2016 vorgestellt, kurz danach wurde mit der Erstellung der Konzeption begonnen.

 

Das nun vorliegende, hinsichtlich der Kennzahlen dem aktuellen Stand angepasste  Konzept beschreibt die aus fachlicher Sicht für notwendig erachteten Inhalte der Arbeit des Sprachtherapeutischen Dienstes (so, wie sie derzeit auch umgesetzt werden) und die hierfür erforderliche Personalausstattung.

 

Die Konzeption und ein Muster der dort genannten Kooperationsvereinbarung sind der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales beigefügt.

Im Kreis Heinsberg gibt es derzeit insgesamt 131 Kindertagesstätten, die Zahl der Plätze ist in den letzten Jahren auf nun 8.483 gestiegen (Stand: 2/2019). Mit dem derzeit eingesetzten Personal (3 Sprachtherapeutinnen auf 1,9138 Stellen, zusätzlich 1 Honorarkraft mit 12 Std. wöchentlich - ca. 0,31 Stellenanteil -) werden zwar aktuell 92 Kindergärten durch den Sprachtherapeutischen Dienst erreicht, die Beibehaltung des bisher geleisteten Standards entsprechend der Konzeption ist aber bereits hier nicht mehr in vollem Umfang möglich.

 

Bei einer unveränderten Personalausstattung und der anzustrebenden „Versorgung“ aller Kindergärten im Kreis ist die Dienstleistung des Sprachtherapeutischen Dienstes nur bei einer entsprechenden deutlichen Reduzierung des im Konzept beschriebenen Maßnahmenportfolios möglich.

 

Für die Durchführung der im Konzept beschriebenen Handlungsfelder/Maßnahmen in allen Kindergärten des Kreises würde sich ein Personalbedarf von rund 4,3 Vollzeitstellen, also ein Personalmehrbedarf von ca. 2,4 Vollzeitstellen (EG 8 TVöD) ergeben. Die Kosten eines Arbeitsplatzes in der Entgeltgruppe 8 TVöD belaufen sich inkl. der Gemein- und Sachkosten auf ca. 68.265 EUR (siehe KGSt®-Bericht Nr. 9/2018:  Kosten eines Arbeitsplatzes 2018/2019).

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Arbeitsauftrag des Sprachtherapeutischen Dienstes verbindlich entsprechend der beigefügten Konzeption zu definieren und die Dienstleistung allen Kindertagesstätten im Kreis Heinsberg  zugänglich zu machen.

 

Hierzu soll sodann im Sprachtherapeutischen Dienst zunächst 1 weitere Vollzeitstelle eingerichtet und das Angebot den bisher nicht „versorgten“ Kindergärten vorgestellt werden. Anhand der sich dann tatsächlich ergebenden Bedarfslage kann zu gegebener Zeit über eine weitere Anpassung des Personalbestandes entschieden werden.

Es ist zu erwarten, dass die hiermit verbundenen Mehrkosten im Gegenzug zu Einsparungen im Bereich der Eingliederungshilfe für Behinderte (nach SGB VIII und SGB  XII, ab 2020 SGB IX) führen. Leider lässt sich die Höhe der Einsparungen nicht betragsmäßig beziffern.

Die Einnahmen aus der Vergütung der (bei vorliegender sozialer Indikation) von den Sprachtherapeutinnen des Kreises durchzuführenden logopädischen Behandlungen durch die Krankenkassen fallen kaum ins Gewicht.