Sitzung: 13.03.2019 Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0044/2019
Beschlussvorschlag:
Die Konzeption vom
24. November 2017 (Sachstand: 11. Februar 2019) wird für den
Sprachtherapeutischen Dienst des Kreises Heinsberg bis auf Weiteres als
verbindliche Arbeitsgrundlage festgelegt.
Die Leistungen des Sprachtherapeutischen Dienstes des Kreises Heinsberg sind allen Kindertagesstätten im Kreis Heinsberg zugänglich zu machen.
Der Kreis Heinsberg
betreibt seit vielen Jahren im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit
Behinderung den „Sprachtherapeutischen Dienst“, um möglichst frühzeitig
Defizite in der sprachlichen Entwicklung der Kinder im Kindergartenalter zu
erkennen und diesen entgegen zu wirken. Zunächst bestand der Hauptteil der
Arbeit auch in der Durchführung der logopädischen Therapie, da wegen fehlender
logopädischer Praxen im Kreis die Versorgung mit dieser
medizinisch-therapeutischen Leistung nicht gewährleistet war.
Nachdem sich die
Präsenz logopädischer Praxen im Kreis stark verbessert hatte, erfolgte 2009/2010 eine Neustrukturierung, mit der der
Schwerpunkt der Arbeit weg von der
Durchführung der logopädischen Behandlungen der Kinder hin in die
Präventionsarbeit gelegt wurde. Seitdem hat sich der Sprachtherapeutische
Dienst deutlich verändert und sukzessive weiterentwickelt.
Vor dem Hintergrund
des Ziels der Arbeit des Sprachtherapeutischen Dienstes – die Verhinderung der
Ausbildung seelischer Behinderung – haben sich so veränderte Aufgaben und
Arbeitsabläufe herausgebildet und etabliert. Diese waren bisher nicht offiziell
beschrieben und ihnen lag auch bisher keine Personalbemessung zugrunde.
Der Erfolg der
Arbeit des Sprachtherapeutischen Dienstes ist nicht messbar. Es kann nicht
beziffert werden, in wie vielen Fällen die Manifestierung einer seelischen
Behinderung mit allen Folgen für das Kind und die Gesellschaft verhindert
werden kann/konnte. Daneben kommt die Verhinderung einer seelischen Behinderung
wirtschaftlich nicht nur dem Kreis als Eingliederungshilfeträger (SGB VIII und
SGB XII, ab 2020 SGB IX) zugute, sondern auch den anderen
Sozialleistungsträgern, die gegebenenfalls geringere Leistungen und
Beitragsmittel aufwenden müssen. Es ergibt sich insoweit ein
volkswirtschaftlicher Nutzen.
Dem Ausschuss für
Gesundheit und Soziales wurde der Sprachtherapeutische Dienst in seiner Sitzung
am 30. November 2016 vorgestellt, kurz danach wurde mit der Erstellung der
Konzeption begonnen.
Das nun
vorliegende, hinsichtlich der Kennzahlen dem aktuellen Stand angepasste Konzept beschreibt die aus fachlicher Sicht
für notwendig erachteten Inhalte der Arbeit des Sprachtherapeutischen Dienstes
(so, wie sie derzeit auch umgesetzt werden) und die hierfür erforderliche
Personalausstattung.
Die Konzeption und
ein Muster der dort genannten Kooperationsvereinbarung sind der Einladung zur
Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales beigefügt.
Im Kreis Heinsberg
gibt es derzeit insgesamt 131 Kindertagesstätten, die Zahl der Plätze ist in
den letzten Jahren auf nun 8.483 gestiegen (Stand: 2/2019). Mit dem derzeit
eingesetzten Personal (3 Sprachtherapeutinnen auf 1,9138 Stellen, zusätzlich 1
Honorarkraft mit 12 Std. wöchentlich - ca. 0,31 Stellenanteil -) werden zwar
aktuell 92 Kindergärten durch den Sprachtherapeutischen Dienst erreicht, die
Beibehaltung des bisher geleisteten Standards entsprechend der Konzeption ist
aber bereits hier nicht mehr in vollem Umfang möglich.
Bei einer
unveränderten Personalausstattung und der anzustrebenden „Versorgung“ aller
Kindergärten im Kreis ist die Dienstleistung des Sprachtherapeutischen Dienstes
nur bei einer entsprechenden deutlichen Reduzierung des im Konzept
beschriebenen Maßnahmenportfolios möglich.
Für die Durchführung der im
Konzept beschriebenen Handlungsfelder/Maßnahmen in allen Kindergärten des
Kreises würde sich ein Personalbedarf von rund 4,3 Vollzeitstellen, also ein
Personalmehrbedarf von ca. 2,4 Vollzeitstellen (EG 8 TVöD) ergeben. Die Kosten
eines Arbeitsplatzes in der Entgeltgruppe 8 TVöD belaufen sich inkl. der
Gemein- und Sachkosten auf ca. 68.265 EUR (siehe KGSt®-Bericht Nr. 9/2018: Kosten eines Arbeitsplatzes 2018/2019).
Die
Verwaltung schlägt vor, den Arbeitsauftrag des Sprachtherapeutischen Dienstes
verbindlich entsprechend der beigefügten Konzeption zu definieren und die
Dienstleistung allen Kindertagesstätten im Kreis Heinsberg zugänglich zu machen.
Hierzu soll sodann
im Sprachtherapeutischen Dienst zunächst 1 weitere Vollzeitstelle eingerichtet
und das Angebot den bisher nicht „versorgten“ Kindergärten vorgestellt werden.
Anhand der sich dann tatsächlich ergebenden Bedarfslage kann zu gegebener Zeit
über eine weitere Anpassung des Personalbestandes entschieden werden.
Es ist zu erwarten,
dass die hiermit verbundenen Mehrkosten im Gegenzug zu Einsparungen im Bereich
der Eingliederungshilfe für Behinderte (nach SGB VIII und SGB XII, ab 2020 SGB IX) führen. Leider lässt
sich die Höhe der Einsparungen nicht betragsmäßig beziffern.
Die Einnahmen aus der Vergütung der (bei vorliegender sozialer Indikation) von den Sprachtherapeutinnen des Kreises durchzuführenden logopädischen Behandlungen durch die Krankenkassen fallen kaum ins Gewicht.