Sitzung: 13.03.2019 Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 0045/2019
Es wird auf den der
Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 13.03.2019
als Anlage beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom
08.02.2019 verwiesen.
Unter dem
25.02.2019 hat die CDU-Fraktion hierzu einen Änderungsantrag gestellt, der der
Verwaltung erst nach Versand der Einladung zugegangen ist. Der Änderungsantrag
liegt den Ausschussmitgliedern als Tischvorlage vor und ist unter TOP 2.3 zu
behandeln.
Dem Vorschlag von Ausschussvorsitzendem Dr.
Kehren, beide Anträge zusammengefasst zu behandeln, folgt der Ausschuss
einvernehmlich.
Herr Andreas Louven,
Leiter des Amtes für Soziales, nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:
„Die Anträge
stellen auf eine Verbesserung des Antrags- und Bewilligungsverfahrens für die
Leistungen des „Bildungs- und Teilhabepakets“ im Kreis Heinsberg ab mit dem
Ziel, möglichst viele Berechtigte zur Inanspruchnahme dieser Leistungen zu
bewegen.
Es ist Aufgabe der
Verwaltung, ein möglichst einfaches, rechtmäßiges und effektives, dabei
möglichst kostengünstiges Antrags- und Bewilligungsverfahren zu realisieren.
Dabei ist auch den gesetzlichen Vorgaben entsprechend sicherzustellen, dass die
bedarfsorientierte Bewilligung und zweckgerichtete Verwendung der eingesetzten
Mittel gewährleistet ist.
Vor diesem
Hintergrund versteht die Verwaltung die Anträge als Anregung, den zuletzt in
der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 21. November 2018
unter TOP 3.5 beschriebenen Ablauf des Antrags- und Bewilligungsverfahrens und
die Möglichkeiten zur Verbesserung der Inanspruchnahme möglichst kurzfristig
nochmals ergebnisoffen zu hinterfragen. Dem kommt die Verwaltung gern nach.
Einer förmlichen Beauftragung durch den Kreistag bedarf es hierzu gleichwohl
nicht.“
Sozialdezernentin
Ritzerfeld ergänzt, dass die Verwaltung ergebnisoffen vorhandene Möglichkeiten
prüfen wird. Über die erhaltenen Erkenntnisse und beabsichtigten Maßnahmen
werde der Ausschuss regelmäßig unterrichtet.
Einvernehmlich wird auf die Abstimmung über die Beschlussvorschläge verzichtet.