Beschluss: zur Kenntnis genommen

Es wird auf den der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 13.03.2019 als Anlage beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 08.02.2019 verwiesen.

 

Unter dem 25.02.2019 hat die CDU-Fraktion hierzu einen Änderungsantrag gestellt, der der Verwaltung erst nach Versand der Einladung zugegangen ist. Der Änderungsantrag liegt den Ausschussmitgliedern als Tischvorlage vor und ist unter TOP 2.3 zu behandeln.

 

Dem  Vorschlag von Ausschussvorsitzendem Dr. Kehren, beide Anträge zusammengefasst zu behandeln, folgt der Ausschuss einvernehmlich.

 

Herr Andreas Louven, Leiter des Amtes für Soziales, nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:

 

„Die Anträge stellen auf eine Verbesserung des Antrags- und Bewilligungsverfahrens für die Leistungen des „Bildungs- und Teilhabepakets“ im Kreis Heinsberg ab mit dem Ziel, möglichst viele Berechtigte zur Inanspruchnahme dieser Leistungen zu bewegen.

 

Es ist Aufgabe der Verwaltung, ein möglichst einfaches, rechtmäßiges und effektives, dabei möglichst kostengünstiges Antrags- und Bewilligungsverfahren zu realisieren. Dabei ist auch den gesetzlichen Vorgaben entsprechend sicherzustellen, dass die bedarfsorientierte Bewilligung und zweckgerichtete Verwendung der eingesetzten Mittel gewährleistet ist.

 

Vor diesem Hintergrund versteht die Verwaltung die Anträge als Anregung, den zuletzt in der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 21. November 2018 unter TOP 3.5 beschriebenen Ablauf des Antrags- und Bewilligungsverfahrens und die Möglichkeiten zur Verbesserung der Inanspruchnahme möglichst kurzfristig nochmals ergebnisoffen zu hinterfragen. Dem kommt die Verwaltung gern nach. Einer förmlichen Beauftragung durch den Kreistag bedarf es hierzu gleichwohl nicht.“

 

Sozialdezernentin Ritzerfeld ergänzt, dass die Verwaltung ergebnisoffen vorhandene Möglichkeiten prüfen wird. Über die erhaltenen Erkenntnisse und beabsichtigten Maßnahmen werde der Ausschuss regelmäßig unterrichtet.

 

Einvernehmlich wird auf die Abstimmung über die Beschlussvorschläge verzichtet.