Sitzung: 13.03.2019 Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 0046/2019
Es wird auf die der
Einladung als Anlage beigefügte Anfrage der SPD - Fraktion vom 22.01.2019
verwiesen.
Herr
Frage 1: Für wie viele Frauen und Kinder hält das Frauenhaus im Kreis Heinsberg
Plätze bereit?
Antwort 1: Das
Frauenhaus hält für 8 Frauen und 16 Kinder Plätze bereit.
Frage 2: Wie
gestaltete sich die Belegungsquote in den letzten 3 Jahren?
Antwort
2: Die Belegungsquote ermittelt sich,
indem die insgesamt bei Vollbelegung möglichen Belegungstage zu den
tatsächlichen durch die Anwesenheit von Frauen und Kindern erfolgten
Belegungstagen ins Verhältnis gesetzt werden. Da die doppelte Platzanzahl der
Kinder im Verhältnis zu ihren Müttern
zur Verfügung steht, fällt die Kinderquote auch entsprechend geringer
aus.
2018 |
2017 |
2016 |
|||
Frauen |
Kinder |
Frauen |
Kinder |
Frauen |
Kinder |
76,71 % |
32,86 % |
77,74 % |
42,50 % |
78,21 % |
45,00 % |
Frage 3: Wie lange beträgt die durchschnittliche
Verweildauer im Frauenhaus?
Antwort 3: Angaben
im Sinne der Frage liegen nicht vor.
Aufgrund der vorgelegten Abrechnungen des Frauenhauses ergeben sich für
die im Frauenhaus verbliebenen Frauen Belegungszahlen
wie folgt:
2018 |
2017 |
2016 |
53 Tage (42
Frauen mit insgesamt 2227 Tagen) |
57,8 Tage (41
Frauen mit insgesamt 2369 Tagen) |
41,6 Tage (55
Frauen mit insgesamt 2.289 Tagen) |
Diese v. g. Zahlen beziehen sich nur auf das jeweilige Kalenderjahr,
eine jahresübergreifende Aufenthaltsdauer bleibt unberücksichtigt.
Nach den vorliegenden Jahresberichten des SKF/M Erkelenz der
Jahre 2015 und 2017 stellt sich die Aufenthaltsdauer der Frauen im
Frauenhaus wie folgt dar:
2015 hielten sich 17 Frauen (33 %) bis zu 7
Tagen, 10 Frauen (20 %) bis zu 1 Monat, 14 Frauen (27 %) bis zu 3 Monaten, 9
Frauen (18 %) bis zu 6 Monaten und 1
Frau (2 %) bis zu einem Jahr, im Frauenhaus auf.
Für 2016 sieht der
Jahresbericht keine Zahlen zu Aufenthaltszeiten vor.
2017 hielten sich 12 Frauen (29 %) bis zu 7
Tagen, 4 Frauen (10 %) bis zu 1 Monat, 14 Frauen (33 %) bis zu 3 Monaten, 9
Frauen (21 %) bis zu 6 Monaten und 3
Frauen (7 %) bis zu einem Jahr, im Frauenhaus auf.
Frage 4: Wie
viele Frauen wurden abgewiesen? Gegebenenfalls: aus welchen Gründen? Wurden sie
ggf. anderweitig untergebracht?
Antwort 4: Es
wurden keine Frauen vom Frauenhaus - im Sinne
der Verweigerung einer möglichen Aufnahme - abgewiesen.
Soweit in der Person der aufnahmebegehrenden Frau Gründe liegen, die
einer Aufnahme entgegenstehen (z. B.
Suizidgefährdung, Borderline-Störung o. ä.), erfolgt die entsprechende
Weitervermittlung an die richtige Stelle.
Das Gleiche gilt bei Vollbelegung. Auch in diesem Falle wird die
aufnahmebegehrende Frau weitervermittelt.
Der SKF/M wird
Weitervermittlungsfälle ab 2019 regelmäßig erfassen.
Frage 5: Wie hoch war der Anteil der Frauen mit Migrationshintergrund, die dort
Aufnahme fanden?
Antwort 5: Eine
Frau mit Migrationshintergrund kann sowohl eine Frau mit ausländischer
Staatsangehörigkeit als auch eine Frau mit deutscher Staatsangehörigkeit sein.
In der Vergangenheit wurde bei der Herkunft der Frauen meistens nur zwischen
„deutscher“ und „nicht-deutscher“ Staatsangehörigkeit unterschieden.
Für den Berichtszeitraum 2016 ist dem Jahresbericht des SKF/M zu
entnehmen, dass die Prozentzahl für Frauen mit Migrationshintergrund bei 48 %
lag.
Die Jahresberichte 2015 und 2017 treffen hierzu keine Aussage.
Hinsichtlich der Staatsangehörigkeit werden in 2015 29 Frauen (57 %) mit
Deutscher Staatsangehörigkeit, 19 Frauen (37
%) mit „anderer“ Staatsangehörigkeit und 3 Frauen (6 %) „ohne Angabe“
ausgewiesen.
In 2017 werden 25 Frauen (60 %) mit Deutscher Staatsangehörigkeit, 17
Frauen (40 %) mit „anderer“
Staatsangehörigkeit ausgewiesen.
Frage 6: Wie
viele Frauen wurden durch andere Institutionen an das Frauenhaus verwiesen? (z.
B. Polizei, Beratungsstellen etc.)? Wenn ja, ggf. durch welche?
Antwort 6: Hierzu liegen weder dem Frauenhaus noch dem
Kreis Heinsberg Daten vor.
Der SKF/M wird diese Fälle ab 2019 regelmäßig erfassen.