Beschluss: zur Kenntnis genommen

 


Es wird auf die der Einladung als Anlage beigefügte Anfrage der SPD - Fraktion vom 22.01.2019 verwiesen.

 

Herr Andreas Louven, Leiter des Amtes für Soziales, beantwortet die Anfrage:

 

Frage 1:           Für wie viele Frauen und Kinder hält das Frauenhaus im Kreis Heinsberg Plätze bereit?

 

Antwort 1:      Das Frauenhaus hält für 8 Frauen und 16 Kinder Plätze bereit.

 

Frage 2:           Wie gestaltete sich die Belegungsquote in den letzten 3 Jahren?

 

 

Antwort 2:      Die Belegungsquote ermittelt sich, indem die insgesamt bei Vollbelegung möglichen Belegungstage zu den tatsächlichen durch die Anwesenheit von Frauen und Kindern erfolgten Belegungstagen ins Verhältnis gesetzt werden. Da die doppelte Platzanzahl der Kinder im Verhältnis zu ihren Müttern  zur Verfügung steht, fällt die Kinderquote auch entsprechend geringer aus.  

 

2018

2017

2016

Frauen

Kinder

Frauen

Kinder

Frauen

Kinder

76,71 %

32,86 %

77,74 %

42,50 %

78,21 %

45,00 %

 

Frage 3:           Wie lange beträgt die durchschnittliche Verweildauer im Frauenhaus?

 

Antwort 3:      Angaben im Sinne der Frage liegen nicht vor.

 

                       

Aufgrund der vorgelegten Abrechnungen des Frauenhauses ergeben sich für die im Frauenhaus verbliebenen Frauen  Belegungszahlen wie folgt:

 

2018

2017

2016

53 Tage (42 Frauen mit insgesamt 2227 Tagen)

57,8 Tage (41 Frauen mit insgesamt 2369 Tagen)

41,6 Tage (55 Frauen mit insgesamt 2.289 Tagen)

                       

Diese v. g. Zahlen beziehen sich nur auf das jeweilige Kalenderjahr, eine jahresübergreifende Aufenthaltsdauer bleibt unberücksichtigt.

 

Nach den vorliegenden Jahresberichten  des SKF/M Erkelenz der Jahre 2015 und 2017  stellt sich die Aufenthaltsdauer der Frauen im Frauenhaus wie folgt dar:

 

2015 hielten sich 17 Frauen (33 %) bis zu 7 Tagen, 10 Frauen (20 %) bis zu 1 Monat, 14 Frauen (27 %) bis zu 3 Monaten, 9 Frauen (18 %)  bis zu 6 Monaten und 1 Frau (2 %) bis zu einem Jahr, im Frauenhaus auf.

 

Für 2016 sieht der Jahresbericht keine Zahlen zu Aufenthaltszeiten vor.

 

2017 hielten sich 12 Frauen (29 %) bis zu 7 Tagen, 4 Frauen (10 %) bis zu 1 Monat, 14 Frauen (33 %) bis zu 3 Monaten, 9 Frauen (21 %)  bis zu 6 Monaten und 3 Frauen (7 %) bis zu einem Jahr, im Frauenhaus auf.

 

 

Frage 4:           Wie viele Frauen wurden abgewiesen? Gegebenenfalls: aus welchen Gründen? Wurden sie ggf. anderweitig untergebracht?

 

Antwort 4:      Es wurden keine Frauen vom Frauenhaus - im Sinne  der Verweigerung einer möglichen Aufnahme  - abgewiesen.

 

Soweit in der Person der aufnahmebegehrenden Frau Gründe liegen, die einer Aufnahme entgegenstehen  (z. B. Suizidgefährdung, Borderline-Störung o. ä.), erfolgt die entsprechende Weitervermittlung an die richtige Stelle.

 

Das Gleiche gilt bei Vollbelegung. Auch in diesem Falle wird die aufnahmebegehrende Frau weitervermittelt.

 

Der SKF/M wird  Weitervermittlungsfälle ab 2019 regelmäßig erfassen.

 

Frage 5:          Wie hoch war der Anteil der Frauen mit Migrationshintergrund, die dort Aufnahme fanden?

 

Antwort 5:     Eine Frau mit Migrationshintergrund kann sowohl eine Frau mit ausländischer Staatsangehörigkeit als auch eine Frau mit deutscher Staatsangehörigkeit sein. In der Vergangenheit wurde bei der Herkunft der Frauen meistens nur zwischen „deutscher“ und „nicht-deutscher“ Staatsangehörigkeit unterschieden.

Für den Berichtszeitraum 2016 ist dem Jahresbericht des SKF/M zu entnehmen, dass die Prozentzahl für Frauen mit Migrationshintergrund bei 48 % lag.

                      

Die Jahresberichte 2015 und 2017 treffen hierzu keine Aussage. Hinsichtlich der Staatsangehörigkeit werden in 2015 29 Frauen (57 %) mit Deutscher Staatsangehörigkeit, 19 Frauen (37 %) mit „anderer“ Staatsangehörigkeit und 3 Frauen (6 %) „ohne Angabe“ ausgewiesen.

 

In 2017 werden 25 Frauen (60 %) mit Deutscher Staatsangehörigkeit, 17 Frauen (40 %) mit „anderer“ Staatsangehörigkeit ausgewiesen.

 

 

Frage 6:           Wie viele Frauen wurden durch andere Institutionen an das Frauenhaus verwiesen? (z. B. Polizei, Beratungsstellen etc.)? Wenn ja, ggf. durch welche?

 

Antwort 6:      Hierzu liegen weder dem Frauenhaus noch dem Kreis Heinsberg Daten vor.

                        Der SKF/M wird  diese Fälle ab 2019 regelmäßig erfassen.