Beschluss: zur Kenntnis genommen

Frau Daniela Ritzerfeld, Dezernentin für Jugend, Gesundheit und Soziales des Kreises, berichtet über den aktuellen Stand:

 

In der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 21.11.2018 wurde über die für den 01.01.2019 geplante Einführung des neugestalteten Modells der Mobilitätshilfen für Menschen mit Behinderung berichtet (TOP 4.1).

Die geplanten Änderungen wurden durch Anschreiben an Nutzer und Beförderungsunternehmen sowie durch Mitteilungen in der Presse und den sozialen Medien bekannt gemacht.

Aus dem Nutzerkreis wurden Bedenken gegen die geänderte Ausgestaltung der Leistungen vorgetragen. Daraufhin hat der Landrat am 20.12.2018 die Anweisung erteilt, die Neukonzeption der Mobilitätshilfen für Menschen mit Behinderung nicht wie geplant zum 01.01.2019 umzusetzen, sondern die Leistung bis auf Weiteres wie bisher auf der Grundlage des mit dem DRK abgeschlossenen öffentlich - rechtlichen Vertrages vom 19.12.2001 zu erbringen.

Allerdings waren zu diesem Zeitpunkt bereits ca. 350 Bewilligungsbescheide entsprechend der Neukonzeption erteilt worden. Allen Nutzern wurde deswegen ein Wahlrecht, die Mobilitätshilfen als Geldleistung („freie Anbieterauswahl“/neues Modell) oder als Sachleistung („Berechtigungskarte für das DRK“/altes Modell) in Anspruch zu nehmen, eingeräumt.

 

Es soll nun zunächst abgewartet werden, wie sich die Mobilitätshilfen entwickeln. Hierzu führte der Landrat bereits Gespräche mit Nutzern, daneben ist für Mitte des Jahres eine Kundenbefragung geplant.

 

Beides soll die Grundlage für die Empfehlung des Kreises zur Erbringung der Leistung in  den kommenden Jahren bilden. Für den weitaus überwiegenden Teil der Betroffenen geht die Zuständigkeit für Mobilitätshilfen ab dem 01.01.2020 auf den Landschaftsverband Rheinland (LVR) als Träger der Eingliederungshilfe über. Zum jetzigen Zeitpunkt wird von hier aus davon ausgegangen, dass der LVR den Kreis zur Wahrnehmung dieser Aufgabe heranziehen wird.