Sitzung: 12.03.2019 Ausschuss für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Beschluss:
7.1 Information
zur EK 3 - Umgehung Birgden
Amtsleiter Kapell
informiert, dass zur EK 3 - Umgehung Birgden - unter Datum vom 04.12.2018 der
Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Köln ergangen ist. Leider wurde
am 08.02.2019 beim Verwaltungsgericht Aachen eine Klage hiergegen eingereicht,
so dass der Beschluss nicht rechtskräftig wurde. Die beklagte Bezirksregierung
hat den Kreis um Stellungnahme zu den einzelnen Klagepunkten gebeten. Diese
wurde am 25.02.2019 abgegeben. Die Verwaltung hofft auf die zügige Durchführung
des Verfahrens, damit es zu keiner oder nur zu einer möglichst geringen
Verzögerung bei der Umsetzung der Baumaßnahme kommt.
7.2 Kontrolle
Gülleaufbringung
In den Sitzungen des
Ausschusses für Umwelt und Verkehr am 02.10. und 20.11.2018 wurde das Thema
behandelt und diskutiert. Auf Anregung des Ausschussmitgliedes Dr. Schmitz
sollte die Landwirtschaftskammer zu konkreten Fallzahlen (Überprüfungen der
landwirtschaftlichen Betriebe und hieraus folgende Bußgeld-/Strafverfahren)
befragt werden. Die Übersichtstabelle der Landwirtschaftskammer wird in der
Sitzung verteilt. Hieraus ist ersichtlich, dass eine starke Erhöhung der
Kontrolldichte ab dem Jahr 2016 erfolgte. Amtsleiter Kapell trägt vor, dass die
Landwirtschaftskammer ergänzend erläuterte, dass in 2019 zunächst mit einem ca.
50 %-igen Rückgang der Kontrollen zu rechnen sei. Der Grund hierfür sei, dass
nach Erlass der neuen DüngeVO von einem deutlich höheren Prüfumfang auszugehen
sei. Die Kammer stehe mit dem Ministerium im engen Kontakt. Dort werde derzeit
geprüft, ob 2019 für den Themenbereich zusätzliche Geldmittel bereitgestellt
werden können. Zu bedenken sei jedoch, dass fachlich geeignetes Personal
schwierig zu bekommen sei. Hierfür müssten in Zukunft weitere neue Mitarbeiter
ausgebildet werden. Im Bereich der Gülleimporte solle die Kontrollintensität
jedoch hoch gehalten werden.
7.3 Schieneninfrastruktur - Lückenschluss
Linnich - Baal
Die Kreise Düren und Heinsberg haben im Jahr 2018 aktiv das
ausdrückliche Interesse an einer schnellen Umsetzung des regional bedeutsamen
Lückenschlusses der Schieneninfrastruktur zwischen Linnich und Baal bekundet.
Die Bemühungen auf Initiative der beiden Kreise haben dazu geführt, die
Wahrnehmung des Projektes insbesondere auf der Ebene der Landespolitik deutlich
zu erhöhen.
Der Nahverkehr Rheinland (NVR) hat im Dezember 2018 den
Abschlussbericht zum 1. Untersuchungsteil der Machbarkeitsstudie für den
Lückenschluss Linnich – Baal veröffentlicht. Dieser wurde seitens der
Verwaltung den Kreistagsfraktionen im Januar 2019 umgehend zur Verfügung
gestellt. Das aktualisierte Ergebnis, ein Nutzen-Kosten-Faktor > 3 bedeutet,
dass bei Infrastrukturkosten für den Lückenschluss, Ausbaulänge 6 km, von
geschätzten 16,5 Mio. € (netto) der zu erwartende Nutzen bei mehr als dem
dreifachen der ermittelten Baukosten liegt und den notwendigen Aufwand so
rechtfertigt. Die Grundlagen der Machbarkeitsstudie wurden schon am 10.03.2016
im Rathaus Hückelhoven den politischen Gremien der Kreise vorgestellt.
Auf der Basis dieser Machbarkeitsstudie konnte mit dem NVR Ende 2018
nun abgestimmt werden, dass der NVR die Aufnahme des Projekts in den aktuellen
ÖPNV-Bedarfsplan auf Basis der aktuellen Ergebnisse über die Bezirksregierung
Köln an den Landes-verkehrsminister NRW beantragt. Der NVR geht von einer
Aufnahme des Projektes in den aktuellen ÖPNV-Bedarfsplan noch in diesem Jahr
aus.
Die Kreise Düren und Heinsberg werden dieses Vorgehen durch eine
vorgezogene Vorplanung des Projektes auf der Grundlage der Leistungsphasen 1
und 2 der HOAI mit entsprechender Vorfinanzierung beider Kreise und weiterer Beteiligter
unterstützen.
7.4 Fahrradschnellweg Wegberg
Abstimmungsergebnis: