Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:


7.1          Information zur EK 3 - Umgehung Birgden

 

Amtsleiter Kapell informiert, dass zur EK 3 - Umgehung Birgden - unter Datum vom 04.12.2018 der Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Köln ergangen ist. Leider wurde am 08.02.2019 beim Verwaltungsgericht Aachen eine Klage hiergegen eingereicht, so dass der Beschluss nicht rechtskräftig wurde. Die beklagte Bezirksregierung hat den Kreis um Stellungnahme zu den einzelnen Klagepunkten gebeten. Diese wurde am 25.02.2019 abgegeben. Die Verwaltung hofft auf die zügige Durchführung des Verfahrens, damit es zu keiner oder nur zu einer möglichst geringen Verzögerung bei der Umsetzung der Baumaßnahme kommt.

 

7.2          Kontrolle Gülleaufbringung

 

In den Sitzungen des Ausschusses für Umwelt und Verkehr am 02.10. und 20.11.2018 wurde das Thema behandelt und diskutiert. Auf Anregung des Ausschussmitgliedes Dr. Schmitz sollte die Landwirtschaftskammer zu konkreten Fallzahlen (Überprüfungen der landwirtschaftlichen Betriebe und hieraus folgende Bußgeld-/Strafverfahren) befragt werden. Die Übersichtstabelle der Landwirtschaftskammer wird in der Sitzung verteilt. Hieraus ist ersichtlich, dass eine starke Erhöhung der Kontrolldichte ab dem Jahr 2016 erfolgte. Amtsleiter     Kapell trägt vor, dass die Landwirtschaftskammer ergänzend erläuterte, dass in 2019 zunächst mit einem ca. 50 %-igen Rückgang der Kontrollen zu rechnen sei. Der Grund hierfür sei, dass nach Erlass der neuen DüngeVO von einem deutlich höheren Prüfumfang auszugehen sei. Die Kammer stehe mit dem Ministerium im engen Kontakt. Dort werde derzeit geprüft, ob 2019 für den Themenbereich zusätzliche Geldmittel bereitgestellt werden können. Zu bedenken sei jedoch, dass fachlich geeignetes Personal schwierig zu bekommen sei. Hierfür müssten in Zukunft weitere neue Mitarbeiter ausgebildet werden. Im Bereich der Gülleimporte solle die Kontrollintensität jedoch hoch gehalten werden.

 

7.3          Schieneninfrastruktur - Lückenschluss Linnich - Baal

 

Die Kreise Düren und Heinsberg haben im Jahr 2018 aktiv das ausdrückliche Interesse an einer schnellen Umsetzung des regional bedeutsamen Lückenschlusses der Schieneninfrastruktur zwischen Linnich und Baal bekundet. Die Bemühungen auf Initiative der beiden Kreise haben dazu geführt, die Wahrnehmung des Projektes insbesondere auf der Ebene der Landespolitik deutlich zu erhöhen.

 

Der Nahverkehr Rheinland (NVR) hat im Dezember 2018 den Abschlussbericht zum 1. Untersuchungsteil der Machbarkeitsstudie für den Lückenschluss Linnich – Baal veröffentlicht. Dieser wurde seitens der Verwaltung den Kreistagsfraktionen im Januar 2019 umgehend zur Verfügung gestellt. Das aktualisierte Ergebnis, ein Nutzen-Kosten-Faktor > 3 bedeutet, dass bei Infrastrukturkosten für den Lückenschluss, Ausbaulänge 6 km, von geschätzten 16,5 Mio. € (netto) der zu erwartende Nutzen bei mehr als dem dreifachen der ermittelten Baukosten liegt und den notwendigen Aufwand so rechtfertigt. Die Grundlagen der Machbarkeitsstudie wurden schon am 10.03.2016 im Rathaus Hückelhoven den politischen Gremien der Kreise vorgestellt.

 

Auf der Basis dieser Machbarkeitsstudie konnte mit dem NVR Ende 2018 nun abgestimmt werden, dass der NVR die Aufnahme des Projekts in den aktuellen ÖPNV-Bedarfsplan auf Basis der aktuellen Ergebnisse über die Bezirksregierung Köln an den Landes-verkehrsminister NRW beantragt. Der NVR geht von einer Aufnahme des Projektes in den aktuellen ÖPNV-Bedarfsplan noch in diesem Jahr aus.

 

Die Kreise Düren und Heinsberg werden dieses Vorgehen durch eine vorgezogene Vorplanung des Projektes auf der Grundlage der Leistungsphasen 1 und 2 der HOAI mit entsprechender Vorfinanzierung beider Kreise und weiterer Beteiligter unterstützen.

 

7.4          Fahrradschnellweg Wegberg

 

 


Abstimmungsergebnis: