Beschluss: zur Kenntnis genommen

 


Es wird auf die der Einladung als Anlage beigefügte Anfrage der Fraktion „DIE LINKE“  vom 11.04.2019  verwiesen.

 

Herr Helmut Rahmen, stellvertretender Geschäftsführer des Jobcenter Kreis Heinsberg, beantwortet die Anfrage:

 

Zur Beantwortung der Anfrage kann von jedermann auf die offiziellen Statistik-Daten der Bundesagentur für Arbeit zurückgegriffen werden, erhältlich über den Statistik-Service West, Josef-Gockeln-Str. 7, 40474 Düsseldorf bzw. über das Internet

 

http://statistik.arbeitsagentur.de Register: „Statistik nach Themen“.

 

Die entsprechenden Statistiken für die Jahre 2014 bis 2018 sind als Tischvorlage bereit gestellt.

 

Es ist zu beachten, dass die Gründe, warum die „tatsächlichen“ von den „anerkannten“ Unterkunftskosten abweichen, vielfältig sein können und nicht nur in der Unangemessenheit der tatsächlichen Kosten zu suchen sind. Die jeweiligen Ursachen für die operative Erfassung unterschiedlicher Höhen von tatsächlichen und anerkannten Unterkunftskosten können anhand statistischer Ergebnisse nicht identifiziert werden.

 

Die Statistiken für die Jahre 2014 bis 2018 sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.