Beschluss: zur Kenntnis genommen

  


Es wird auf die der Einladung als Anlage beigefügte Anfrage der SPD-Fraktion vom 30.04.2019  verwiesen.

 

Herr Andreas Louven, Leiter des Amtes für Soziales, beantwortet die Anfrage:

 

Die Thematik Obdachlosigkeit bzw. Wohnungslosigkeit ist dem Ordnungsrecht zugeordnet und in die Zuständigkeit der Städte und Gemeinden gelegt.

 

Die gestellten Fragen können daher überwiegend nur von den Kommunen selbst im Einzelnen beantwortet werden. Auf die als Tischvorlage bereit gestellte Zusammenstellung der Antworten der Kommunen wird verwiesen.

 

Der Kreis selbst hält weder Notschlafstellen noch Notunterkünfte vor.

 

Die Stadt Heinsberg weist darauf hin, dass es zwar keine Bundes- aber eine Landesstatistik zur Belegung und Unterbringung von Obdachlosenheimen gibt. Hier können wesentlich umfangreichere Daten  - bis ins Jahr 1973 zurück - eingesehen werden (www.landesdatenbank.nrw.de/ldbnrw/online/logon Sozialberichterstattung.nrw Kurzanalysen). Alternativ können die Daten im Webshop des IT.NRW eingesehen werden https://webshop.it.nrw.de/webshop/index.php.

 

Die Zusammenstellung der Antworten der Kommunen ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.