Sitzung: 16.05.2019 Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 0078/2019
Es wird auf die der
Einladung als Anlage beigefügte Anfrage der SPD-Fraktion vom 30.04.2019 verwiesen.
Herr Andreas
Louven, Leiter des Amtes für Soziales, beantwortet die Anfrage:
Die Thematik
Obdachlosigkeit bzw. Wohnungslosigkeit ist dem Ordnungsrecht zugeordnet und in
die Zuständigkeit der Städte und Gemeinden gelegt.
Die gestellten
Fragen können daher überwiegend nur von den Kommunen selbst im Einzelnen
beantwortet werden. Auf die als Tischvorlage bereit gestellte Zusammenstellung
der Antworten der Kommunen wird verwiesen.
Der Kreis selbst
hält weder Notschlafstellen noch Notunterkünfte vor.
Die Stadt Heinsberg
weist darauf hin, dass es zwar keine Bundes- aber eine Landesstatistik zur
Belegung und Unterbringung von Obdachlosenheimen gibt. Hier können wesentlich
umfangreichere Daten - bis ins Jahr 1973
zurück - eingesehen werden (www.landesdatenbank.nrw.de/ldbnrw/online/logon Sozialberichterstattung.nrw Kurzanalysen).
Alternativ können die Daten im Webshop des IT.NRW eingesehen werden https://webshop.it.nrw.de/webshop/index.php.
Die Zusammenstellung der Antworten der Kommunen ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.