Sitzung: 21.11.2013 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 43, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0208/2013/1
Beschlussvorschlag:
a) Den vorgeschlagenen Ausschussneubesetzungen wird zugestimmt.
Der Beschlussvorschlag zu b) wird in der Kreistagssitzung unterbreitet.
a)
Ausschussergänzungswahlen
Nach § 35 Abs. 3 Satz 7 Kreisordnung NRW wählen die Kreistagsmitglieder im Fall des vorzeitigen Ausscheidens eines Ausschussmitglieds auf Vorschlag der Fraktion, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger.
Herr Hans-Jürgen Nix hat erklärt, sein Amt als sachkundiger Bürger im Finanzausschuss niederzulegen.
Als neues Mitglied im Finanzausschuss schlägt die FDP-Fraktion Herrn Nils Kasper, bislang stellvertretendes Mitglied, vor. Als neues stellvertretendes Mitglied im Finanzausschuss wird Herr Dieter Görtz vorgeschlagen.
b)
Entsendung
von Kreistagsmitgliedern in die Veranstaltergemeinschaft für Lokalfunk im Kreis
Heinsberg e. V.
Herr Dieter Meurer hat sich in seiner Funktion
als Vorsitzender der Veranstaltergemeinschaft für Lokalfunk im Kreis Heinsberg
e. V. an die Verwaltung gewandt und mitgeteilt, dass aktuell Gespräche mit
einer Betriebsgesellschaft und der Landesanstalt für Medien bezüglich der
Reaktivierung des Lokalfunks im Kreis Heinsberg geführt werden. Da eine
zeitnahe Einbindung der gesamten Veranstaltergemeinschaft vorgesehen ist, hat
er darum gebeten, die in der aktuellen Wahlperiode bislang nicht vorgenommene
Entsendung von Mitgliedern des Kreistages in die Veranstaltergemeinschaft
zeitnah nachzuholen.
Gemäß § 62 Abs. 1 und 2 des Landesmediengesetzes bestimmt der Kreistag zwei Personen als Mitglieder der Veranstaltergemeinschaft. Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (§ 35 Abs. 3 KrO). Danach steht je ein Wahlvorschlag der CDU- und der SPD-Fraktion zu. Bei der Wahl ist gem. § 63 Abs. 4 des Landesmediengesetzes mindestens eine Frau zu benennen. Die beiden v. g. Fraktionen werden entsprechende Wahlvorschläge bis zur Kreistagssitzung am 21.11.2013 vorlegen.