Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag stimmt der Förderung der Deckensanierung der K 5 OD Porselen aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz zu.

 


Der Kreistag gab in seiner Sitzung am 03.03.2016 seine Zustimmung zu den von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) und zur Verwendung der bewilligten Fördermittel. Die beschlossene Maßnahmenliste wurde unter Berücksichtigung des konkreten Bedarfs erstellt, d.h. Maßnahmen, die ohnehin zur Umsetzung vorgesehen waren, sollten – sofern förderfähig – durch das KInvFG gefördert werden, um eine Entlastung für den Kreishaushalt zu erwirken.

 

Da zum Zeitpunkt der Beschlussfassung die Ausgestaltung der Förderbestimmungen im Bereich Straßenbau (Lärmsanierung, Luftreinhaltung etc.) noch nicht abschließend geregelt war, wurden für diesen Förderbereich Reservemaßnahmen vorgesehen, die im Falle einer Förderschädlichkeit der priorisierten Maßnahmen ersatzweise zur Umsetzung herangezogen werden sollten.

 

Im weiteren Verlauf der Programmumsetzung wurde bekannt, dass Lärmsanierungsmaßnahmen eine Länge von mindestens 500 m aufweisen müssen, um den Förderbedingungen zu entsprechen. Eine Förderung der vorgesehenen Maßnahmen K 34 „Roermonder Straße“ und K 29 „Hohenbuscher Str.“  wurde hierdurch ausgeschlossen. Ersatzweise wurden die (Reserve-)Maßnahmen K 4 „Selstener Straße“ und K 2 „Hauptstraße“ umgesetzt.

 

Darüber hinaus folgte aus den konkretisierten Förderrichtlinien, dass die Vorhaben „Neubau eines Rad-/Gehweges an der K 27“ und „Neubau eines Kreisverkehrsplatzes an der K 27“  nicht dem Bereich Luftreinhaltung zugeordnet werden können und somit nicht nach dem KInvFG förderfähig sind.

 

Ebenfalls ergab sich aus den Förderrichtlinien, dass die Maßnahme „barrierefreie Umgestaltung von Kreisverkehren an Kreisstraßen“ nicht unter den Voraussetzungen des Förderbereichs „Städtebau“ subsumierbar sind.

 

Für die Lärmsanierungsmaßnahme K 11 „Dammstraße“ ist nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Köln eine Förderung über das KInvFG nicht möglich. 

 

Da die am 03.03.2016 beschlossene Maßnahmenliste keine weiteren Vorhaben im Straßenbau vorsieht, hat die Verwaltung geprüft, ob weitere Maßnahmen für eine Förderung durch das KInvFG in Frage kommen. Für das Haushaltsjahr 2019 ist die Deckensanierung der K 5 OD Porselen im Teilergebnisplan 1201 vorgesehen. Eine Prüfung nach den aktuellen Förderrichtlinien hat ergeben, dass diese Maßnahme als förderfähig  (Lärmsanierung) eingestuft werden kann. Sowohl die Streckenlänge von 850 m als auch die erforderliche Lärmminderung von mindestens 2 dB(A) können erreicht werden. Mit einer Verkehrslärmzunahme an anderer Stelle ist nicht zu rechnen. Weiterhin ist die Maßnahme mit dem Förderbudget des Bereichs Straßenbau vereinbar. Die Förderung nach dem KInvFG beläuft sich auf rd. 88.200 € (90 % der förderfähigen Kosten).