Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Der vorgeschlagenen Satzungsänderung wird zugestimmt. 


Eine Gesetzesänderung führt dazu, dass die Elternbeitragssatzung angepasst werden muss:

 

Durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung vom 19.12.2018 wurde der § 90 (Pauschalierte Kostenbeteiligung) des SGB VIII so geändert, dass auf Antrag der Elternbeitrag zu erlassen ist, wenn Eltern oder Kinder eine der folgenden Leistungen beziehen:

 

1.         Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

2.         Sozialhilfeleistungen nach dem dritten und vierten Kapitel des SGB XII

3.         Leistungen nach den §§ 2 und 3 Asylbewerberleistungsgesetz

4.         Kinderzuschlag gem. § 6a Bundeskindergeldgesetz

5.         Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz

 

Dieser Gesetzesteil tritt mit dem 01.08.2019 (Beginn des Kindergartenjahres) in Kraft.

 

Die Satzungsänderung ist der Einladung zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses als Anlage beigefügt. Ausschließlich der § 2 Abs. 4 wurde geändert. § 2 Abs. 5 entfällt