Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Verwaltung wird beauftragt, für die Musikschule des Kreises Heinsberg in Erkelenz neue Räumlichkeiten zu schaffen.

 

Zur Realisierung dieses Vorhabens bieten sich gemäß den o. a. Erläuterungen folgende Alternativen an:

 

2.1 Die Verwaltung wird beauftragt, den Sitz der Musikschule des Kreises Heinsberg vom Schulring 38 in das Gebäude Aachener Straße 49 zu verlagern und hierfür die räumlichen Voraussetzungen wie dargestellt - ohne Neubau eines Musiksaals - zu schaffen.

 

2.2 Die Verwaltung wird beauftragt, den Sitz der Musikschule des Kreises Heinsberg vom Schulring 38 in das Gebäude Aachener Straße 49 zu verlagern und hierfür die räumlichen Voraussetzungen wie dargestellt - mit Neubau eines Musiksaals - zu schaffen.

 

2.3 Die Verwaltung wird beauftragt, für die Musikschule des Kreises Heinsberg einen Neubau (ca. 850 qm) zu planen und entsprechende Umsetzungsvorschläge vorzulegen.

 


Die Stadt Erkelenz überlässt dem Kreis Heinsberg kostenlos seit dem Jahr 2004 das Gebäude Schulring 38 mit der dazugehörigen Garage und der Gartenanlage zur Nutzung für Zwecke der Musikschule des Kreises. Die Räumlichkeiten des Gebäudes (ca. 170 qm ohne Keller) werden wie folgt genutzt: im Kellergeschoss ein Unterrichtsraum, Abstellräume, im Erdgeschoss zwei Unterrichtsräume, Küche und im Obergeschoss Geschäftsstelle sowie zwei weitere Unterrichtsräume.

 

Insgesamt stellt sich die Raumsituation als sehr beengt und nicht mehr zeitgemäß dar. Zwischen dem Schulträger, der Stadt Erkelenz und der Leiterin der Musikschule des Kreises besteht Einvernehmen, die räumliche Situation zu verändern. Mit dem Ziel, den Raumbedürfnissen der Musikschule adäquat und zukunftsorientiert Rechnung zu tragen, haben die Verwaltungsspitzen des Kreises Heinsberg und der Stadt Erkelenz mehrere Gespräche über diese Thematik geführt. Vonseiten der Stadt Erkelenz wurde im Rahmen der Gespräche ein sich im Privatbesitz befindendes Gebäude im Zentrum der Stadt Erkelenz (Aachener Straße 49) zum Kauf angeboten, in dem bis zum Jahre 1986 das Amtsgericht untergebracht war und das zuletzt als Altenheim (bis 2018) diente. Die Stadt Erkelenz würde es aus inhaltlicher und städtebaulicher Sicht begrüßen, wenn dieses Gebäude zukünftig durch die Musikschule des Kreises Heinsberg genutzt würde. In diesem Zusammenhang hat die Stadt Erkelenz erklärt, dass sie sich bei einer Realisierung zusätzlich zu den umlagefähigen Kosten mit einem Zuschuss in Höhe von ca. 20.000,00 € pro Jahr an den Betriebskosten vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien der Stadt Erkelenz beteiligen werde.

 

Die Lage des in Rede stehenden Gebäudes an der Aachener Straße ist nach Auffassung des Schulträgers für die Belange der Musikschule (Erreichbarkeit, Parkplatzsituation, Zentralität) ideal. Das Architekturbüro Viethen, Erkelenz, wurde gebeten, auf der Basis eines von der Musikschulleiterin in Abstimmung mit der Verwaltung erstellten Raumplanes die bauliche Realisierbarkeit für die Belange der Musikschule zu prüfen und einen entsprechenden Vorentwurf einschließlich Kostenschätzung zu erstellen.

 

Auf einer Nutzfläche von rund 850 m² sieht der Architektenentwurf Räumlichkeiten für die Geschäftsstelle, eine ausreichende Zahl an Unterrichtsräumen zum Teil mit Sonderausstattung wie ein Raum für Elementarunterricht, ein Raum für Aufführungen, Orchesterproben und Vorspiele, Lehrerzimmer bzw. Besprechungsraum, Instrumentenlager, Bibliothek, Küche, Aufenthaltsraum für Schüler/innen und Eltern sowie „Übezellen“ vor. Des Weiteren ist der Rückbau der vorhandenen Garage für die Errichtung eines Schlagzeugraumes vorgesehen. Die barrierefreie Erschließung des Gebäudes wird über einen hofseitigen Nebeneingang mit Aufzugsanlage realisiert.

 

Die Kostenschätzung des Architekturbüros Viethen liegt insgesamt für den Kauf, Umbau und Sanierung des „alten Amtsgerichts“ bei 2.307.849,20 € brutto. Hiervon entfallen auf den Grunderwerb zzgl. 12 % Nebenkosten insgesamt 784.000,00 €, auf Umbau und Sanierung 1.523.849,20 €. Die Kostenschätzung basiert neben dem Architektenentwurf auf gutachterlichen Stellungnahmen insbesondere zum Schallschutz, zur Statik und Brandschutz. Des Weiteren wurden die wesentlichen denkmalschutzrechtlichen Fragen mit der unteren Denkmalbehörde geklärt. Nach Abschluss dieser Vorprüfungen ist das Gebäude für eine Nutzung als Musikschule geeignet.

 

Da der Grunderwerb des Gebäudes bereits auf dem Markt angeboten wurde, hat die Verwaltung in Abstimmung mit den Fraktionsvorsitzenden einen notariellen Kaufvertrag unter Vorbehalt der Genehmigung des Kreistages geschlossen. Die Genehmigungsfrist läuft zum 01.07.2019 ab. Mit der Entscheidung über eine Verlagerung der Musikschule in das Gebäude an der Aachener Str. 49 in den Varianten 2.1 oder 2.2 des Beschlussvorschlags wäre zugleich die Genehmigung des Kaufvertrags verbunden.

 

Als Alternative wäre die Errichtung eines Neubaus auf einem noch zu erwerbenden innerstädtischen Grundstücks mit einer vergleichbaren Nutzfläche denkbar. Hierfür würde laut Kostenberechnung des Architekturbüros Viethen mit Gesamtkosten in Höhe von 2.527.920,00 € brutto zu rechnen sein. Eine entsprechende Vergleichsberechnung der Verwaltung unter Berücksichtigung der zukünftigen Betriebskosten und Instandhaltungsaufwendungen  ist als Anlage beigefügt.

 

Eine kurzfristig eingegangene Interessenbekundung für einen alternativen Standort hat die Stadt Hückelhoven zwischenzeitlich zurückgezogen. Das Schreiben ist als Anlage beigefügt.

 

Seitens des Kreiskämmerers wurde eine erste Kalkulation bezüglich der Mehrbelastung bei der differenzierten Kreisumlage auf der Basis einer Gesamtkostenschätzung von 2.307.849 € erstellt. Hiernach ergäbe sich eine Mehrbelastung in Höhe von jährlich ca. 100.000 €. Nach derzeitiger Kostenverteilung, die abhängig von den Schülerzahlen ist, sind alle Städte und Gemeinden des Kreises an der „differenzierten Kreisumlage“ für die Musikschule beteiligt. Hauptkostenträger ist die Stadt Erkelenz mit 43,8 %. Die Städte Hückelhoven, Wegberg  und Übach-Palenberg tragen 22,6 %, 12,0 % und 10,0 %. Die prozentualen Beteiligungen der übrigen Städte und Gemeinden liegen darunter. 

 

Die Musikschulleiterin würde zusätzlich die Errichtung eines Musiksaals mit rund 180 Sitzplätzen begrüßen. Das Architekturbüro Viethen wurde gebeten, die Planung eines solchen Saals auf dem vorhandenen Grundstück zu integrieren. Die Kostenschätzung sieht für die Neuerrichtung des Musiksaals Baukosten in Höhe von 776.000,00 € brutto vor. Ein Musiksaal mit 180 Sitzplätzen entspricht einem Saal mit 360 Stehplätzen. Nach Auffassung des Amtes für Gebäudewirtschaft unterliegt ein Bauvorhaben in einer solchen Größenordnung den strengeren Anforderungen der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) und würde zwangsläufig auch zu erhöhten Baukosten führen. Architekt Viethen wurde gebeten, diesbezüglich Kontakt zur Bauaufsicht der Stadt Erkelenz aufzunehmen.

 

Wegen der Lage des Gebäudes an der Aachener Straße in unmittelbarer Nähe zum Berufskolleg Erkelenz könnten ggf. darüber hinaus Synergien erzielt werden (z. B. gemeinsame Raumnutzung). Außerdem ist angedacht, der Volkshochschule zu Unterrichtszwecken Räume insbesondere am Vormittag zur Verfügung zu stellen. Dadurch könnten ggf. derzeit für die Volkshochschule angemietete Unterrichtsräume im Bereich der Stadt Erkelenz aufgegeben werden.

 

Die Unterrichtsräume der Kreismusikschule in der Hauptschule Erkelenz, im Cornelius-Burgh-Gymnasium sowie im Berufskolleg, Nebengebäude, Schulring 40, Erkelenz, würden nach einem Umzug von der Musikschule nicht mehr genutzt werden. Wegen der Kooperation im Projekt JeKits würde weiter Unterricht in der Luise-Hensel-Schule in Erkelenz stattfinden, ebenso in der Leonhardskapelle wegen der Nutzung des Flügels.

 

Der dezentrale Unterricht der Kreismusikschule in den Städten Hückelhoven, Übach-Palenberg, Wassenberg und Wegberg bleibt im gewohnten Umfang erhalten und bliebe durch den vorgeschlagenen Umzug vollständig unberührt.