Sitzung: 04.06.2019 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0099/2019
1. Beschlussvorschlag:
Der
Durchführung des Breitbandprojektes im Sinne einer Bündelungsfunktion für die
kreisangehörigen Kommunen durch den Kreis Heinsberg sowie dem Abschluss einer
entsprechenden Kooperationsvereinbarung wird zugestimmt. Die Ermächtigung,
etwaige redaktionelle Änderungen der Kooperationsvereinbarung vorzunehmen, wird
ebenfalls erteilt.
2. Die mit der
Projektdurchführung verbundenen Erträge und Aufwendungen sowie Einzahlungen und
Auszahlungen sind im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 zu veranschlagen.
3. Der Übernahme der
Kosten für eine externe Projektbetreuung für die technische und juristische
Beratung wird zugestimmt.
Die
Bundesregierung fördert deutschlandweit den Ausbau leistungsfähiger
Breitbandnetze in den Regionen, in denen ein privatwirtschaftlich gestützter
Ausbau nicht durchgeführt werden wird. Ziel der Bundesregierung ist es, in
diesen privatwirtschaftlich unzureichend erschlossenen Gebieten Anreize für
eine marktmäßige Erbringung zu setzen. Hierzu fördert die Bundesregierung mit
finanziellen Mitteln lokale Projekte zum Aufbau einer zukunftsfähigen
Netzstruktur, die den Marktakteuren zu Gute kommt. Die Gebietskörperschaften
koordinieren den Ausbau in diesen alleine durch den Markt unerschließbaren
Gebieten, garantieren dem Bund gegenüber die Erreichung der Projektziele und
stellen hierbei insbesondere einen diskriminierungsfreien Zugang über die
gesamte Projektlaufzeit sicher. Zur Erreichung dieses Ziels bedienen sie sich
privatwirtschaftlicher Unternehmen, die sie in Ausschreibungen für die
Ausbauprojekte auswählen. Nach Abschluss der Phase der staatlich unterstützten
Marktinitiierung soll die Breitbandversorgung selbständig durch die
Privatwirtschaft erfolgen.
Bei
der Förderung sollen Projekte in solchen Gebieten Vorrang erhalten, in denen
ein privatwirtschaftlicher Ausbau bedingt durch besondere Erschwernisse
besonders unwirtschaftlich ist.
Zur
Erreichung der genannten Förderziele hat das Bundesministerium für Verkehr und
digitale Infrastruktur die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des
Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ erlassen. Danach beträgt
der Fördersatz pro Vorhaben grundsätzlich bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
In
Ergänzung des Bundesprogramms hat das Land Nordrhein-Westfalen die Richtlinie
des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms
„Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
Deutschland“ erlassen, wonach das Land die Breitbandförderung des Bundes durch
eine weitere Förderung im Umfang von grundsätzlich bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben aufstockt.
Die
Gesamtförderung durch Bund und Land umfasst demnach bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Der
durch die Kommunen aufzubringende Eigenanteil liegt somit grundsätzlich nur bei
10 Prozent der zuwendungsfähigen
Ausgaben. Dabei kann der tatsächliche Eigenanteil im Rahmen der
Projektdurchführung hiervon abweichen; unter anderem wird dieser letztlich von
der Höhe der anerkannten förderfähigen Wirtschaftlichkeitslücke und von den
Ergebnissen des späteren Ausschreibungs- und Vergabeverfahrens bestimmt.
Vor
der Beantragung von Fördermitteln haben Zuwendungsempfänger ein so genanntes
Markterkundungsverfahren durchzuführen. Für den Kreis Heinsberg wurde ein
derartiges Verfahren von der TÜV Rheinland Consulting GmbH im Auftrage der
Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH (WFG)
durchgeführt.
Zusätzlich
konnte zum 01.10.2018 aus dem Förderprogramm des Landes NRW für die Breit-bandkoordination und die
Erstellung von Next Generation Access Entwicklungskonzepten (NGA) die Stelle
eines Breitbandkoordinators auf Kreisebene für drei Jahre besetzt werden. Im
Rahmen einer Abordnung ist der Breitbandkoordinator bei der WFG tätig.
In
dem Markterkundungsverfahren sind diejenigen Gemeindeteile im Kreis Heinsberg
ermittelt worden, die in absehbarer Zeit nicht eigenwirtschaftlich ausgebaut
werden. Förderfähig sind Gebiete mit einer Bandbreite von weniger als 30 Mbit/s
im Download, welche nicht innerhalb der nächsten drei Jahre von den
Telekommunikationsunternehmen ausgebaut werden.
Trotz
der bestehenden sehr guten Versorgungsquote im Kreisgebiet zeigen die
Ergebnisse der TÜV-Studie, dass noch 1,2 Prozent aller Adresspunkte im Kreis
Heinsberg über einen Anschluss verfügen, der dem Anspruch von mindestens 30
Mbits/s nicht entspricht und als unterversorgt gilt. Diese 1071 sogenannten
„Weißen Flecken“, darunter auch 47 Schul- und zahlreiche Gewerbestandorte, liegen
über alle zehn Kommunen verteilt.
In
den von der TÜV Rheinland Consulting berechneten Netzplanungsszenarien wurden
zur Versorgung aller Weißer Flecken im Kreis, inklusive aller erforderlichen
Schulstandorte und Gewerbegebiete, Investitionskosten in einer Größenordnung
von rund 40 Millionen Euro
veranschlagt. Dabei geht es um eine Gesamtlänge der Tiefbaustrecke von 483
Kilometern.
50
Prozent der Ausbaukosten sollen über das Bundesförderprogramm und weitere 40
Prozent über das Landesförderprogramm finanziert werden. Der Eigenanteil der
kreisangehörigen Kommunen läge grundsätzlich bei 10 Prozent. Kommunen, die sich
im Haushaltssicherungskonzept oder im Haushaltssanierungsplan befinden,
brauchen keinen Eigenanteil aufzubringen.
Im
Interesse einer kreisweiten erfolgreichen Bewerbung um entsprechende
Fördermittel hat Herr Landrat Pusch in der am 28.03.2019 stattgefundenen
Konferenz der Hauptverwaltungsbeamten im Kreis Heinsberg die grundsätzliche
Bereitschaft des Kreises erklärt, das Breitbandprojekt im Kreis Heinsberg
gebündelt für alle kreisangehörigen Kommunen durchzuführen. Hierzu zählt sowohl
das Beantragen der Fördermittel als auch – im Falle der Förderung – die
nachfolgende Abwicklung und Umsetzung einschließlich der Durchführung des
Vergabeverfahrens. Seitens der Hauptverwaltungsbeamten ist die Bereitschaft des
Kreises grundsätzlich positiv aufgenommen worden.
Entsprechend
den Fördermodalitäten muss im Zeitpunkt der Antragstellung eine
Kooperationsvereinbarung zwischen dem Kreis Heinsberg und den teilnehmenden
kreisangehörigen Kommunen vorliegen, in der die Grundsätze der Zusammenarbeit
näher geregelt werden. Der Entwurf einer entsprechenden Vereinbarung ist als Anlage beigefügt.
Bis
zum Zeitpunkt der Antragstellung sollen alle kreisangehörigen Kommunen, die
sich an der gebündelten Durchführung des geförderten Breitbandprojektes
beteiligen wollen, ebenfalls die notwendigen Ratsbeschlüsse fassen. Im
Idealfall beläuft sich die kreisweit für die teilnehmenden 10 Kommunen zu
generierende Bundes- und Landesförderung auf rd.
36 Mio. Euro.
Nach
erfolgter Beschlussfassung durch den Kreistag sowie der jeweiligen Räte zur
Durchführung des kreisweiten Breitbandprojektes durch den Kreis Heinsberg und
zum Abschluss der entsprechenden Kooperationsvereinbarung wären damit die
Voraussetzungen geschaffen, die entsprechenden Förderanträge fristgerecht bis
zum 10.09.2019 – bis zu diesem Datum ist das o.g. Markterkundungsverfahren
gültig - zu stellen.
Mit
der Bereitschaft zur Durchführung des Breitbandprojektes durch den Kreis
Heinsberg ist auch dessen finanzielle Abwicklung über den Kreishaushalt
verbunden. Entsprechend der weiteren Projektschritte (Vorliegen des
Förderbescheids, Ausschreibung der technischen Beratung, Ausschreibung der
juristischen Beratung, Ausschreibung des Förderprojektes, Vergabeverfahren und
Vertragsabschluss) ist mit der eigentlichen Maßnahmendurchführung ab dem
Haushaltsjahr 2020 zu rechnen. Dem entsprechend würden die relevanten
Haushaltspositionen im Haushaltsplan 2020 veranschlagt werden. Dabei wird die
eigentliche Projektdurchführung für den Kreis Heinsberg ergebnisneutral sein. Mit der gebündelten Antragstellung durch den
Kreis Heinsberg wird dieser zum Zuwendungsempfänger, der dem Bund und dem Land
gegenüber auch den 10%-igen Eigenanteil an dem Projekt nachzuweisen hat. Der
Kreis Heinsberg wird also im Erfolgsfall 100 Prozent der Projektausgaben zu
tragen haben. Dem stehen zunächst 90 Prozent Fördermittel aus der Bundes- und
Landeszuwendung gegenüber. Hinsichtlich der verbleibenden Differenz sieht die
mit den Kommunen zu schließende Kooperationsvereinbarung vor, dass diese dem
Kreis Heinsberg anteilig durch die jeweilige Kommune erstattet wird, so dass
der Kreis Heinsberg im Ergebnis nicht belastet wird.
Im
Zuge der weiteren Projektrealisierung wird sich der Kreis Heinsberg zur
Gewährleistung der Umsetzung des Breitbandprojektes eines externen
Dienstleisters zur technischen und juristischen Beratung bedienen. Hierfür
werden verteilt über die Jahre 2019 und 2020 Kosten im Umfang von
voraussichtlich bis zu rd. 100.000 Euro
anfallen. Hierzu sieht die Kooperationsvereinbarung vor, dass diese Kosten
durch den Kreis Heinsberg getragen werden. Soweit diese Kosten in 2019
entstehen, können die hierfür benötigten Mittel aus der Haushaltsposition
Produktgruppe 1501 Wirtschafts- und Strukturförderung (ggf. auch überplanmäßig)
bereitgestellt werden. Soweit die Mittel auf 2020 entfallen, können sie im
Haushaltsplan 2020 entsprechend veranschlagt werden.