Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Den Vorschlägen zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für das Sozialgericht Aachen wird zugestimmt. 


Die Amtszeit der derzeit tätigen ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Sozialgericht Aachen endet mit Ablauf des 31.12.2019. Bei der Wahl der ehrenamtlichen Richter/innen für die kommende fünfjährige Wahlperiode (2020-2024) wirken die Kreise und kreisfreien Städte in der Weise mit, dass sie eine Vorschlagsliste aufstellen. Vom Kreis Heinsberg sind 12 Personen in die Vorschlagsliste aufzunehmen. Hierbei sollen Frauen angemessen berücksichtigt werden. Die Liste soll dem Sozialgericht bis zum 10.07.2019 vorgelegt werden.

 

Personen, die zum/zur ehrenamtlichen Richter/in gewählt werden, müssen Deutsche sein und das 25. Lebensjahr vollendet haben (§ 16 Sozialgerichtsgesetz - SGG). In die Vorschlagsliste sind Personen nicht  aufzunehmen, bei denen sich persönliche und berufliche Ausschließungs- und Ablehnungsgründe ergeben (§§ 17 und 18 SGG sowie § 22 Verwaltungsgerichtsordnung – VwGO).Nach der entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 22 Nr. 3 VwGO können zu ehrenamtlichen Richter/innen nicht berufen werden: Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind. Zum öffentlichen Dienst zählt auch die Tätigkeit bei Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Sparkassen, Innungskrankenkasse, Ärztekammer, Landschaftsverband). Gleiches gilt für leitende Angestellte von Gesellschaften, die sich mehrheitlich in öffentlicher Hand befinden und Angestellte von Rats- bzw. Kreistagsfraktionen. Dagegen fallen Mitarbeiter öffentlich-rechtlicher Religionsgemeinschaften (z.B. Kindergarten, Bibliothek, Schule) nicht unter die Regelung des § 22 Nr. 3 VwGO. Beamte und Angestellte sind jedoch wählbar, wenn sie in den Ruhestand eintreten oder sie lediglich als Ehrenbeamte tätig sind. Im öffentlichen Dienst beschäftigte Arbeiter können dagegen auch während der aktiven Beschäftigungszeit zu ehrenamtlichen Richter/innen berufen werden.

Personen, die eine prozessvertretende Tätigkeit vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit ausüben oder am 01.01.2020 ehrenamtliche/r Richter/in bei einem anderen Sozialgericht, beim Landes- oder Bundessozialgericht sind, dürfen nicht vorgeschlagen werden.

 

Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von mindestens zwei Drittel der gesetzlichen Mitgliederzahl des Kreistages erforderlich.

 

Ein besonderes Wahlverfahren – wie bspw. bei Ausschussbesetzungen – ist nicht vorgeschrieben. Bei hilfsweiser Anwendung des Höchstzahlverfahrens nach d`Hondt ergäbe sich entsprechend der Sitzverteilung im Kreistag folgende Verteilung für die Vorschlagsliste: CDU 4, SPD 3, Bündnis 90/Die Grünen 2, FDP 1, Die Linke 1, FW 1, AfD 1.

 

Mit Schreiben vom 17.05.2019 wurden die Fraktionen gebeten, entsprechend der o.g. Verteilung Vorschläge einzureichen.

 

Die CDU hat zugunsten der FW auf die Benennung eines Kandidaten verzichtet, sodass die FW zwei Vorschläge eingereicht hat. Seitens der AfD-Fraktion ist kein Vorschlag eingegangen.

 

Folgende Vorschläge sind bisher eingegangen:

 

Fraktion

Name

Ort

CDU

Reichling, Daniel

Hückelhoven

CDU

Dr. Kehren, Hanno

Hückelhoven

Bündnis 90/Die Grünen

Tillmanns, Sofia

Geilenkirchen

Bündnis 90/Die Grünen

Schwinkendorf, Jutta

Wassenberg

Freie Wähler

Wolter, Heinz-Jürgen

Hückelhoven

Freie Wähler

Schmitz, Daniel

Heinsberg

Die Linke

Wiehagen, Ullrich

Wegberg

FDP

Speuser, Karl-Heinz

Geilenkirchen

SPD

Krekels, Gerhard

Selfkant

SPD

Simons, Heike

Wassenberg

SPD

Röhrich, Karl-Heinz

Übach-Palenberg