Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 43, Nein: 0, Enthaltungen: 0

1. Die Verwaltung wird beauftragt, alle Voraussetzungen zu schaffen, einen Behindertenbe-auftragten für den Kreis Heinsberg zu benennen.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt mit den Behindertenverbänden des Kreises Heinsberg ab-zuklären, ob Mitglieder dieser Verbände daran Interesse haben.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt mit den Kommunen, in der direkt angrenzenden Nieder-lande, zu klären, welche Zusammenarbeit zu diesem Thema möglich ist.


Es wird auf den der Einladung zur Sitzung des Kreistages am 19.06.2019 als Anlage beigefügten Antrag der Fraktion Freie Wähler vom 02.06.2019 verwiesen.

 

Landrat Pusch erklärt in der Sitzung des Kreistages folgt:

 

„Gerade der Wortlaut des § 13 des Behindertengleichstellungsgesetzes NRW stellt auf die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen auf örtlicher Ebene ab. Deshalb ist die Benennung von Behindertenbeauftragten als örtliche Aufgabe vorrangig den Städten und Gemeinden vorbehalten.

 

Da die Kreisverwaltung nach der Auflösung der früheren Versorgungsämter auch die Erteilung der Schwerbehinderteneigenschaft verantwortet und im Bereich der örtlichen Fürsorgestelle Unterstützung für schwerbehinderte Menschen leistet, wäre es zur Koordinierung der kreisweiten Belange möglich, einen Behindertenbeauftragten des Kreises Heinsberg zu benennen. Hier würde ich, sofern dies gewünscht ist, Herrn Hans-Peter Krienke vorschlagen, der als Leiter der örtlichen Fürsorgestelle bzw. Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben schon viele Jahre mit dieser Thematik vertraut ist.

 

Nach der Benennung eines Behindertenbeauftragten könnten dann auch gewünschte Kontakte zu Behindertenverbänden aufgenommen werden und Initiativen in den Niederlanden erfragt werden.“

Sodann lässt Landrat Pusch über den Antrag abstimmen.