Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 36, Enthaltungen: 2

Mitglieder der Landesregierung, die unseren Kreis aus eigenem Wirken kennen, bitten wir ausdrücklich, sich in diesem unserem Sinne einzubringen. Der Kreis Heinsberg fordert die Landesregierung auf, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Gemeinnützigkeit für die VVN-BdA beizubehalten.


Es wird auf das der Einladung zur Sitzung des Kreistages am 19.06.2019 beigefügte Schreiben der Fraktion Die Linke vom 04.06.2019 verwiesen.

Landrat Pusch erörtert, dass der Kreis Heinsberg in der Resolution der Fraktion Die Linke keine Befassungskompetenz hat, da der Bezug der Resolution über das Gebiet des Kreises Heinsberg hinausgeht. Den Ausführungen des Landrates stimmt Fraktionsvorsitzender Derichs (SPD) zu.

Fraktionsvorsitzender Dahlmanns (CDU) erklärt, dass das Amt für Verfassungsschutz den VVN-BdA als verfassungswidrig eingestuft habe und die CDU-Fraktion daher den Antrag der Fraktion Die Linke ablehne. Fraktionsvorsitzender Lenzen (FDP) schließt sich der Meinung der CDU-Fraktion an und betont, dass der VVN-BdA als linksextremistisch eingestuft worden ist.

Anschließend lässt Landrat Pusch über die Resolution abstimmen.